Frage für Kleinunternehmer:
Müssen die AGB in Papierform auch dann der verkauften Ware beigelegt werden,wenn sie bereits im Onlineshop veröffentlicht und auch -wie vom Gesetzgeber gefordert- im Bestellprozess (checkbox etc.) korrekt integriert sind?
Ich schicke nun meinen Kunden seit über drei Jahren die AGB zusätzlich in Papierform mit der bestellten Ware mit (damals wurde es mir durch "legalershop.de" empfohlen) ... zweifele nun aber ob das überhaupt (noch) nötig ist, da ich bei meinem eigenen Einkäufen im Web nie irgendwelche AGB mit der gekauften Ware geschickt bekomme.
Danke, wenn mir mal jemand "auf die Sprünge helfen kann".