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xt:Commerce Community Forum

3.03 Auch Ohne Sponsoring?


Carsten Brauer

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Die Software ist kostenlos. Als Gegenleistung gibt es Restriktionen beim Footer. Soweit richtig?

Fragen: Woher bekomme ich die sw, wenn ich nicht Sponsor bin? Darf ich an der Software was ver?ndern, z.B. die Boxes anpassen?

Nicht, da? ich kein Sponsor werden m?chte, aber der EBay-Typ weigert sich bisher, die sw zur?ckzunehmen, und ich m?chte nicht 2x bezahlen.

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Die Software ist kostenlos. Als Gegenleistung gibt es Restriktionen beim Footer. Soweit richtig?

nur ein kleiner hinweis mit link zu xtc.

Fragen: Woher bekomme ich die sw, wenn ich nicht Sponsor bin?

im sponsorenbereich. ich k?nnte dir es auch per mail zukommen lassen, aber das w?re nicht der sinn der sache. ich meine, da?, wenn jemand professionell am e-commerce teilnehmen will, sollte dieser unbedingt sponsor werden, weil er einfach nicht drumrum kommt. was n?tzt einem die beste software, wenn es kein support gibt?

ich pers?nlich habe bereits die neueste version und bin am herumbasteln, und sobald ich den shop auf einen server (xtc optimierter server von hhgag) uppe, werde ich sponsor.

Darf ich an der Software was ver?ndern, z.B. die Boxes anpassen?

du darfst alles ?ndern, bis wie gesagt auf den footer, der auf der neusten version lediglich so klein ist: "eCommerce Engine ? 2004 xt:Commerce" (danke @developer)

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normaler weise mu? er das geld nicht zur?ck geben, Da es sich wohl um eine modifizierte version handelt. ( Wir wollen hoffen das es so ist)

Dann darf er daf?r geld verlangen.

Das sagt sogar xt.

http://www.xt-commerce.com/modules/ipboard...-post-5276.html

W?rde sagen das recht ist auf seiner seite und wenn du ihm eine negativ bewertung gibst kann er verlangen das diese zur?ck gezogen wird auf deine kosten.

Aber wenn fehler drin sind mu? er diese beseitigen oder ware zur?ck und geld zur?ck.

Der grund ist einfach er hat defekte ware verkauft.

14 tage r?ckgabe recht.

Bin zwar kein anwalt aber das ist so ziehmlich treffend.

Ich hoffe ich habe dir helfen k?nnen.

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W?rde sagen das recht ist auf seiner seite

das glaub ich weniger.

R?ckgaberecht von Standard-Software bei Fernabsatzvertr?gen: LG Memmingen, Urteil vom 10.12.2003, 1 H O 2319/03

BGB ? 312 d

Es verst??t gegen ? 312 d BGB, wenn bei Lieferung von standardisierter Software an Private im Wege des Fernabsatzes ein R?ckgaberecht ausgeschlossen wird. Bei standardisierter Software greift die Ausnahme des ? 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht ein. ? 312 d BGB ist eine im Sinne des ? 1 UWG wertbezogene Vorschrift, so dass ihre Verletzung gleichzeitig auch einen Wettbewerbsversto? darstellt.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040116.htm

dies ist keine rechtsberatung, sondern meine meinung.

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Wer eine Shopsoftware einsetzt, kann wohl eher nicht ein Privater sein. Au?erdem steht die Lizenzvereinbarung leider tats?chlich auf der Verpackung, ein Erbrechen des Siegels w?re also unn?tig gewesen. Und da ich die Software entsiegtlt habe...ABER: er hat in der Artikelbeschreibung bei EBay geschrieben, da? man beliebig viele Bilder pro Artikel einf?gen kann, und da seine Software auf der ver. 2 basiert, kann man eben nicht mehr als ein Bild verwenden, ohne ein Zusatzmodul einzusetzen.

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