Carsten Brauer Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 Die Software ist kostenlos. Als Gegenleistung gibt es Restriktionen beim Footer. Soweit richtig? Fragen: Woher bekomme ich die sw, wenn ich nicht Sponsor bin? Darf ich an der Software was ver?ndern, z.B. die Boxes anpassen? Nicht, da? ich kein Sponsor werden m?chte, aber der EBay-Typ weigert sich bisher, die sw zur?ckzunehmen, und ich m?chte nicht 2x bezahlen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hwlp Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 Die Software ist kostenlos. Als Gegenleistung gibt es Restriktionen beim Footer. Soweit richtig? nur ein kleiner hinweis mit link zu xtc. Fragen: Woher bekomme ich die sw, wenn ich nicht Sponsor bin? im sponsorenbereich. ich k?nnte dir es auch per mail zukommen lassen, aber das w?re nicht der sinn der sache. ich meine, da?, wenn jemand professionell am e-commerce teilnehmen will, sollte dieser unbedingt sponsor werden, weil er einfach nicht drumrum kommt. was n?tzt einem die beste software, wenn es kein support gibt? ich pers?nlich habe bereits die neueste version und bin am herumbasteln, und sobald ich den shop auf einen server (xtc optimierter server von hhgag) uppe, werde ich sponsor. Darf ich an der Software was ver?ndern, z.B. die Boxes anpassen? du darfst alles ?ndern, bis wie gesagt auf den footer, der auf der neusten version lediglich so klein ist: "eCommerce Engine ? 2004 xt:Commerce" (danke @developer) Link to comment Share on other sites More sharing options...
hwlp Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 ach ja... 3.03 Auch Ohne Sponsoring? es gibt kein sponsoring mit zb werbebannern... Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 aber der EBay-Typ weigert sich bisher, die sw zur?ckzunehmen, und ich m?chte nicht 2x bezahlen. da wird ihm aber nix anders ?brigbleiben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Brauer Posted February 11, 2005 Author Report Share Posted February 11, 2005 Originally posted by mzanier@Feb 11 2005, 21:59 PM da wird ihm aber nix anders ?brigbleiben. Reich mir doch mal das ein oder andere Argument plz Link to comment Share on other sites More sharing options...
polkhigh33 Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 bgb, stgb und vor allem die androhung einer negativen bewertung wirken manchmal wunder. u.a. hast du ein 14-t?giges r?ckgaberecht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nervens?ge Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 normaler weise mu? er das geld nicht zur?ck geben, Da es sich wohl um eine modifizierte version handelt. ( Wir wollen hoffen das es so ist) Dann darf er daf?r geld verlangen. Das sagt sogar xt. http://www.xt-commerce.com/modules/ipboard...-post-5276.html W?rde sagen das recht ist auf seiner seite und wenn du ihm eine negativ bewertung gibst kann er verlangen das diese zur?ck gezogen wird auf deine kosten. Aber wenn fehler drin sind mu? er diese beseitigen oder ware zur?ck und geld zur?ck. Der grund ist einfach er hat defekte ware verkauft. 14 tage r?ckgabe recht. Bin zwar kein anwalt aber das ist so ziehmlich treffend. Ich hoffe ich habe dir helfen k?nnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 W?rde sagen das recht ist auf seiner seite das glaub ich weniger. R?ckgaberecht von Standard-Software bei Fernabsatzvertr?gen: LG Memmingen, Urteil vom 10.12.2003, 1 H O 2319/03 BGB ? 312 d Es verst??t gegen ? 312 d BGB, wenn bei Lieferung von standardisierter Software an Private im Wege des Fernabsatzes ein R?ckgaberecht ausgeschlossen wird. Bei standardisierter Software greift die Ausnahme des ? 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht ein. ? 312 d BGB ist eine im Sinne des ? 1 UWG wertbezogene Vorschrift, so dass ihre Verletzung gleichzeitig auch einen Wettbewerbsversto? darstellt. http://www.jurpc.de/rechtspr/20040116.htm dies ist keine rechtsberatung, sondern meine meinung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nervens?ge Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 ja gut das r?ckgabe recht w?re das einzige was greift. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 Originally posted by nervens?ge@Feb 11 2005, 23:17 PM das einzige was greift. nicht wirklich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Brauer Posted February 11, 2005 Author Report Share Posted February 11, 2005 Wer eine Shopsoftware einsetzt, kann wohl eher nicht ein Privater sein. Au?erdem steht die Lizenzvereinbarung leider tats?chlich auf der Verpackung, ein Erbrechen des Siegels w?re also unn?tig gewesen. Und da ich die Software entsiegtlt habe...ABER: er hat in der Artikelbeschreibung bei EBay geschrieben, da? man beliebig viele Bilder pro Artikel einf?gen kann, und da seine Software auf der ver. 2 basiert, kann man eben nicht mehr als ein Bild verwenden, ohne ein Zusatzmodul einzusetzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted February 11, 2005 Report Share Posted February 11, 2005 Wer eine Shopsoftware einsetzt, kann wohl eher nicht ein Privater sein. zwischen kaufen und einsetzen ist ein unterschied. rest schreibe ich per PM. keine rechtsberatung sondern meine meinung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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