papab?rchen Posted February 26, 2005 Report Share Posted February 26, 2005 Hi. Ich habe mir eine Briefwurfsendung gebastelt und m?chte die bei meinen t?glichen Spazierg?ngen einwerfen. Auf was muss ich da achten? Also rechtlich gesehen? ich wei?, wo "Keine Werbung" draufsteht darf ich nicht reinschmei?en und ich habe auch schon unten draufgeschrieben "F?r irt?mer, rechtschreibfeher blablabla....alle angaben ohne Gewehr". So sieht er aus: flyer Ich wollte Ihn erst als Flyer benutzen auf Flohm?rkten und so wo ich immer bin aber da habe ich voll die schwierigkeiten mit genemigungen und m?llentsorgung und so falls die jemand wegwirft. Also auf was muss ich achten und wei? jemand, vielleicht aus erfahrung, wie die resonanz ist/wahr/sein k?nnte? Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted February 27, 2005 Report Share Posted February 27, 2005 Man kann den Flyer nicht angucken, weil die Datenquelle nicht gefunden wird. Aber zu deiner Frage: Da man ja auch jedem Prospekte in den Briefkasten legen kann, wenn er kein "Bitte keine Werbung einwerfen"-Schild dranstehen hat, denke ich mal, dass das kein Problem sein d?rfte, wenn du nicht gerade f?r einen Sexshop wirbst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
papab?rchen Posted February 27, 2005 Author Report Share Posted February 27, 2005 Man kann den Flyer nicht angucken, weil die Datenquelle nicht gefunden wird. Echt? Das ist ein normales .doc dokument. Aber gut, hier ist es nochmal im pdf format, sorry: www.duftgalerie.de/flyer.pdf Das ganze wird auf ein DIN A5 Format Blatt gedruckt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
papab?rchen Posted March 2, 2005 Author Report Share Posted March 2, 2005 Also ich habe mich nochmal schlau gemacht: Wenn du Werbung in einen Briefkasten einwirfst auf dem steht "Keine Werbung" kann dich der Wohnungsinhaber anzeigen! Ob er es dann wirklich macht denn die Arbeit mit der Anzeige steht in keinem Verh?ltniss ist die andere Frage, aber er hat das recht dazu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted March 2, 2005 Report Share Posted March 2, 2005 Jo, aber ich denke mal kaum ein Staatsanwalt w?rde es zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen. Es w?rde bestimmt wegen Geringf?gigkeit eingestellt. Aber man sollte das nat?rlich trotzdem respektieren, wenn jemand keine Werbung m?chte und auch keine Werbung einwerfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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