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Agb?s Als Pdf Zum Download


thetaste

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hallo.

auf www.mustershop.info kann man nachlesen, dass:

"Die Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen sind auch als unver?nderliche PDF-Druckversion zur Verf?gung zu stellen (BGB ? 312e). "

wie seht ihr das?

hat das jemand von euch extra rein gebastelt?

zudem wird auf mustershop.info zwischen kundeninformationen und agbs unterschieden....

wie ist denn eure meinung dazu ?

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Wieso sollten die AGB als .PDF angeboten werden m?ssen?

Also der einzige f?r mich vorstellbare Grund w?re, dass keine Ver?nderung m?glich ist und die nur so gedruckt werden k?nnen.

Auf jeden Fall ist es ja auch kein Problem AGB als PDF anzubieten. Wenn man sie als .doc hat braucht man einfach nur OpenOffice und macht damit halt eine PDF-Datei daraus.

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Na ja, theoretisch ist eine ?nderung m?glich, aber im Normalfall ist eine PDF-Datei ja statisch, wie ein Bild.

Ein Bild kannst du nat?rlich auch ?ndern, aber dann musst du es wirklich wollen und es kann nicht versehentlich oder durch einen Serverfehler, etc. passieren.

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also ich hab Adobe Acrobat 6.0 Pro. Ich glaub viele firmen verwenden dieses programm um pdf-dateien(u.formulare) zu erstellen. und jeder der das hat kann ohne aufwand den text im pdf genauso ?ndern als wenn es im word gespeichert.

Ein privater endverbraucher legt sich im normalfall sowas nicht zu und der kanns nicht so einfach ?ndern, das ist schon klar.

naja kommt eben drafu an welche kunden man hat. Jedoch wenn es wer ?ndern will, dann schafft er es auch.

ob das einen sinn hat ist eine andere frage, denn schlie?lich z?hlt ja die agb die auf dem server liegen und nicht die eventuell manipolierten pdf eines kunden. also ich w?rde mir dahingehend keine sorgen machen.

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Das meinte ich ja auch nicht, aber f?r html Dateien gibt es unteschiedliche Browser, dass hei?t es kann zu Darstellungsfehlern, etc. kommen wodurch die AGB nicht vern?nftig eingesehen werden k?nnen.

F?r PDF gibt es nur den Acrobat-Reader, der auch noch kostenlos ist, was hei?t, es sollte gesichert sein, dass die AGB immer so ankommen, wie sie auf dem Server gespeichert sind. (Das w?re der einzige f?r mich vorstellbare Grund, warum man die AGB als PDF anbieten muss/soll.)

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Hey all,

hier ist der ? 312 nur finde ich nix von PDF hier steht unter 4

die M?glichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschlie?lich der Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabef?higer Form zu speichern.

jedoch ist wohl PDF die gebr?uchlichste Art dem Gesetz nachzukommen.

Einfach per FreePdf PDF Datei erstellen und im Content Manager abspeichern dann in den AGB einen Link einbauen zum Speichern oder Drucken fertig.

? 312e

Pflichten im elektronischen Gesch?ftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags ?ber die Lieferung von Waren oder ?ber die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Gesch?ftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zug?ngliche technische Mittel zur Verf?gung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

2. die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einf?hrungsgesetzes zum B?rgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verst?ndlich mitzuteilen,

3. den Zugang von dessen Bestellung unverz?glich auf elektronischem Wege zu best?tigen und

4. die M?glichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschlie?lich der Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabef?higer Form zu speichern.

Bestellung und Empfangsbest?tigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, f?r die sie bestimmt sind, sie unter gew?hnlichen Umst?nden abrufen k?nnen.

(2) Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 findet keine Anwendung, wenn der Vertrag ausschlie?lich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 findet keine Anwendung, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird.

(3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unber?hrt. Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gem?? ? 355 zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von ? 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erf?llung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten.

Viele Gr??e

Ivan99 :)

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