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Was Ist Bei Eine Onlineshop Alles Zu Beachten


Maniac

Recommended Posts

Teil1!

Anbieterkennzeichnung

Link eindeutig (Impressum) und leicht zu erreichen (kein Scrollen ?ber mehrere Seiten)?

Alle Angaben enthalten (z.B. auch der Vorname)?

Als Shop-Betreiber sind Sie verpflichtet, umfassend und deutlich (also nicht versteckt)

Angaben zu Ihrem Unternehmen zu machen. Unvollst?ndige oder unpr?zise Angaben

f?hren immer wieder zu kostenpflichtigen Abmahnungen, die durch die j?ngste Rechtsprechung

best?tigt wurden.

So hat z.B. das OLG Hamburg entschieden, dass ein Link ?backstage?, der ?ber ein

Untermen? zu erreichen ist, dem Deutlichkeitserfordernis nicht gen?gt. Ein Versto?

gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht liegt z.B. auch schon vor, wenn der Vorname

des Vertretungsberechtigten fehlt (LG Berlin). Das LG D?sseldorf sind die Angaben

leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne der Vorschrift, wenn sie sich

dem Nutzer ohne weiteres und auf einem leicht erkennbaren Weg erschlie?en, nicht

hingegen, wenn zum Auffinden der Informationen mehrere Schritte durch Anklicken

auf mehreren Seiten der Website erforderlich sind. So entschied auch das OLG M?nchen,

dass Scrollen ?ber vier Seiten dazu f?hre, dass die Informationen nicht mehr

leicht erreichbar sind. Das gleiche Gericht hat jedoch entschieden, dass dem Besucher

einer Website zugemutet werden kann, ?ber zwei Links zur Anbieterkennzeichnung

(Web-Impressum) zu gelangen. Ein BGH-Urteil steht noch aus.

"Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung"

- Firmenname

- Vertretungsberechtige® mit Vor- und Zunamen

- Stra?e, Nr, PLZ, Ort

- Telefon

- Telefax

- E-Mail-Adresse

Sofern vorhanden:

- Handelsregister-Nr.

- USt-ID-Nr.

Sofern erforderlich:

- zust?ndige Aufsichtsbeh?rde

- Kammer

- gesetzliche Berufsbezeichnung

- Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen

Werbung, Vertriebs und Wettbewerb

Keine falschen Angaben zur Verf?gbarkeit?

Spezielle Vertriebsbeschr?nkungen beachtet (z.B. Alkohol, Jugendschutz)?

Keine unerw?nschten E-Mails?

Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind inzwischen au?er Kraft getreten, weitere

Liberalisierungen des Wettbewerbsrechtes sind angek?ndigt. Dennoch sind eine Reihe

von Bestimmungen zu Preisnachl?ssen, Zugaben, Gewinnspielen und Werbe-EMails

zu beachten. Wichtige Vorschriften finden Sie im Gesetz gegen den unlauteren

Wettbewerb (UWG).

Das OLG Hamburg hat mit rechtskr?ftigem Urteil entschieden, dass ein H?ndler,

der auf eigene Warenvorratshaltung verzichtet, daf?r Sorge zu tragen hat,

dass er bei einem vorbehaltslosen Angebot die fragliche Ware in einem angemessen

kurzen Zeitraum liefern kann. Erkennt der H?ndler, dass dies nicht

m?glich ist, bietet er aber gleichwohl die Ware weiterhin ohne einschr?nkende

Hinweise an, ist dies eine irref?hrende Werbung im Sinne von ? 3 UWG. Sind

Ihre Angaben zur Verf?gbarkeit bewusst falsch, k?nnen Sie kostenpflichtig

abgemahnt werden.

Das Versenden unverlangter Werbe-E-Mails ist in Deutschland auch derzeit

schon verboten. Wenn Sie solche E-Mails au?erhalb einer bestehenden Kundenbeziehung

oder ohne Einwilligung eines Bestandskunden versenden,

m?ssen Sie nach st?ndiger Rechtsprechung Schadensersatz zahlen (?? 823,

1004 BGB). Dies gilt nach einem neuen BGH-Urteil auch bei gewerblichen

Kunden.

F?r bestimmte K?ufer- oder Produktgruppen gelten spezielle Marketingbeschr?nkungen.

So enth?lt das Gesetz ?ber die Verbreitung jugendgef?hrdender Schriften und

Medieninhalte (GjS) Bestimmungen zum Jugendschutz, w?hrend andere Gesetze

den Vertrieb von Arzneimitteln, Alkohol oder Tabak einschr?nken. Wenn Ihre Website

z.B. jugendgef?hrdende Inhalte enth?lt, m?ssen Sie nach ? 7a GjS einen

Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Datenschutz

Datenschutzerkl?rung leicht auffindbar, konkret und ausf?hrlich?

Bei Datenweitergabe: explizite Einwilligung (nicht in AGB versteckt)?

Sowohl im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch im Teledienstdatenschutzgesetz

(TDDSG) gilt der Grundsatz: Alles was nicht ausdr?cklich erlaubt ist, ist verboten!

So d?rfen Kundendaten, gleich ob Namen und Adressen, Kaufverhalten oder

Abrechnungsdaten nur in sehr eingeschr?nktem Umfang erhoben und verarbeitet

werden. Wenn Sie zweifeln, ob eine bestimmte Verarbeitung noch im unmittelbaren

Zusammenhang mit der Bestellabwicklung steht, sollten Sie vorsichtshalber Ihre Kunden

aufkl?ren und um Erlaubnis bitten.

Um Bu?gelder oder sogar strafbares Verhalten zu vermeiden, sollten daher s?mtliche

Daten nur zur unmittelbaren Abwicklung der Bestellung verwendet werden. ?ber

alle dar?ber hinaus gehenden Zwecke muss umfassend aufgekl?rt und eine ausdr?ckliche

Einwilligung des Kunden eingeholt werden. Das gilt insbesondere f?r

die Weitergabe von Daten an Dritte, etwa zur ?berpr?fung der Kreditw?rdigkeit oder

im Rahmen von Vertriebskooperationen. Jede Einwilligung muss pr?zise den Zweck

der Verarbeitung benennen und kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden.

Jeder Nutzer Ihrer Website (Surfer oder K?ufer) ist zu Beginn des Nutzungsvorgangs

umfassend ?ber die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu unterrichten.

Dazu geh?ren auch klare Hinweise auf Widerspruchs- oder Widerrufsrechte. Die Unterrichtung

muss verst?ndlich und vollst?ndig sein. Werden Cookies gesetzt, so ist

der Nutzer ?ber Zweck, Inhalt und Verfallsdatum des Cookies zu informieren (? 4 Abs.

1 TDDSG; ? 6 Abs. 3 TDDSG). Zudem sind Angaben zu machen, wie die Annahme

von Cookies verhindert werden kann.

Bei Verst??en drohen Abmahnungen durch Verbraucher- und Wettbewerbszentralen

sowie staatliche Sanktionen von Bu?geldern bis zu 250.000,#EUR und Freiheitsstrafe

bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Bitte f?gen Sie eine aussagekr?ftige Datenschutzerkl?rung an leicht auffindbarer

Stelle in Ihren Shop ein.

"Datenschutz" als Vorlage:

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschlie?lich zur Abwicklung

Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der

einschl?gigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze

(BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von

uns gespeichert und verarbeitet.

Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung,

Sperrung und L?schung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte

wenden Sie sich an <E-Mail-Adresse des Shops> oder senden Sie

uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschlie?lich Ihrer

Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdr?ckliche

und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen

hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung

die ?bermittlung von Daten ben?tigen (z.B. das mit

der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der

Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen F?llen

beschr?nkt sich der Umfang der ?bermittelten Daten jedoch nur

auf das erforderliche Minimum.

Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsma?nahmen

ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zuf?llige oder

vors?tzliche Manipulationen, Verlust, Zerst?rung oder gegen

den Zugriff unberechtigter Personen zu sch?tzen. Zahlungsdaten

werden verschl?sselt ?bertragen <Grad der Verschl?sselung (z.B.

128-Bit SSL)>.?

Hinweis zu Cookies (sofern verwendet):

In diesem Shop werden in den Cookies Informationen ?ber den

Inhalt Ihres Warenkorbs gespeichert, die dann bei Ihren n?chsten

Besuchen aufgerufen werden k?nnen. Wenn Sie sich bei uns anmelden

oder eine Bestellung aufgeben m?chten, ben?tigen wir Ihre

Kundendaten. Wenn Sie schon Kundin/Kunde bei uns sind, k?nnen

Sie sich ganz einfach ?ber Ihre E-Mail Adresse und Ihr

pers?nliches Passwort anmelden. Die in einem Cookie abgelegten

Daten er?brigen Ihnen das Ausf?llen der Formulare. Sie k?nnen in

Ihrem Browser Programm die Annahme von Cookies dieser Seite

verwalten und diese gegebenenfalls sperren.?

Preistransparenz und Zahlungsbedingungen

Werden Endpreise angegeben (inkl. MWSt, klare Angabe der Versandkosten)?

Information ?ber Einzelheiten der Zahlung?

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) m?ssen Sie Endverbrauchern gegen?ber

stets Endpreise angeben, d.h. s?mtliche Steuern, Versandkosten, Zollgeb?hren und

alle weiteren Zusatzkosten m?ssen enthalten sein.

Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufsoder

Leistungseinheit und die G?tebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise

beziehen (Grundpreis, z.B. Preis pro Liter). Nach der BGB-InfVO m?ssen Sie zudem

alle Einzelheiten der Zahlung nennen, d.h. insbesondere den Zeitpunkt der Zahlung

bei Bankeinzug oder Kreditkarte.

Preistransparenz und Zahlungsbedingungen

Preisangaben:

- Die Preise verstehen sich inkl. MWSt.

- Genaue Angaben zu Versandkosten und Zusatzkosten (z.B. Zoll)

Hinweise bei Zahlungsart Nachnahme

- Bitte beachten Sie die DHL-Nachnahmegeb?hr von derzeit 2,-EUR.

Hinweise bei Zahlungsarten Bankeinzug oder Kreditkarte

- Die Belastung Ihres Kontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung.

oder:

- Die Belastung Ihres Kontos erfolgt mit der Lieferung der Ware.

oder:

- Die Belastung Ihres Kontos erfolgt [x] Tage nach Lieferung der Ware.

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Teil 2

Vertragsschluss

Zeitpunkt bedacht (Bestellbest?tigung sorgf?ltig formuliert)? Erforderliche Hinweise vorhanden (Zeitpunkt, Speicherung, Korrekturm?glichkeiten)?

Gerade wenn der Kunde des Online-Shops nicht in Vorleistung tritt, ist ein rechtsg?ltiger

Kaufvertrag f?r die Durchsetzung von Zahlungsanspr?chen unerl?sslich. Der

Vertragsabschluss im Internet l?uft ?hnlich ab wie der im station?ren Handel. Jeder

Vertrag setzt zun?chst ein sogenanntes Angebot und dessen Annahme voraus. Das

?Angebot? ist nicht zu verwechseln mit dem Warenangebot, das ?hnlich wie ein gedruckter

Verkaufsprospekt nur eine rechtlich unverbindliche Aufforderung zur Abgabe

eines Vertragsangebotes durch den Kunden darstellt. Erst wenn die ?Bestellung? des

Kunden durch den Online-Shop angenommen wird (z.B. ausdr?cklich durch eine EMail-

Best?tigung oder konkludent durch Auslieferung der Ware), ist ein verbindlicher

Kaufvertrag zustande gekommen, der den Kunden zur Zahlung und den H?ndler zur

Lieferung verpflichtet.

Eine automatisch generierte Best?tigungs-E-Mail kann als Vertragsannahme

ausgelegt werden, auch wenn die Ware gar nicht mehr lieferbar oder der

Preis falsch ist. So wurde unl?ngst ein H?ndler zur Lieferung von Produkten im

Wert von umgerechnet 1.500,#EUR f?r 1,50 EUR verurteilt, weil dies f?lschlicherweise

auf der Website so ausgewiesen war und die Bestellung zum Preis

von 1,50 EUR automatisch angenommen wurde!

Zwar gibt es nach einem Urteil des OLG Frankfurt unter gewissen Voraussetzungen

die M?glichkeit, falsche Preisauszeichnungen wegen Irrtums anzufechten. Das LG

K?ln hat jedoch entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail-Best?tigung mit

dem Inhalt ?Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten? eine verbindliche Bestellannahme

darstellt, die - entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. - bei falschen

Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann (?hnlich AG Westerburg,

AG Herford). Die Rechtslage ist derzeit also unsicher, ein BGH-Urteil liegt noch

nicht vor.

Durch Urteile von mehreren Amtsgerichten ist aber mittlerweile klar, dass eine deutliche

und unmissverst?ndliche Formulierung (siehe unten M 4) den H?ndler vor

Lieferpflichten bei falschen Preisen oder Nichtverf?gbarkeit sch?tzt (in diesem Sinne

z.B. AG Wolfenb?ttel und LG Gie?en).

Wenn Sie also ein aufwendige, unsichere und daher nicht zu empfehlende Anfechtung

vermeiden wollen, m?ssen Sie in der Best?tigung klar und deutlich darauf hinweisen,

dass Sie nur den Eingang der Bestellung best?tigen, nicht aber die Bestellung

annehmen. Dies werden Sie in der Regel erst tun, wenn die Ware verf?gbar ist und

die Preisauszeichnung richtig war.

Die Pflicht zur unverz?glichen Best?tigung des Eingangs der Bestellung ergibt

sich aus ? 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB. Dar?ber hinaus m?ssen Sie Angaben dar-

?ber machen, wie der Vertrag zustande kommt (? 312c Abs. 1 BGB, ? 1 Abs. 1

Nr. 3 BGB-InfoVO). Bitte beachten Sie, dass keine widerspr?chlichen Angaben

in Ihrer Best?tigungs-E-Mail und den Angaben zum Vertragsschluss gemacht

werden.

Nach ? 312e Abs. 1 BGB, ? 3 Nr. 2 BGB-InfVO m?ssen Sie dar?ber informieren,

ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er

dem Kunden zug?nglich ist. Auch wenn im Verbraucherhandel der Vertrag in

der Regel nur aus der Bestellung und evtl. AGB besteht, ist ein entsprechender

Hinweis zur Speicherung und Zug?nglichkeit des Vertragstextes unentbehrlich.

Lassen Sie die Information ?ber Speicherung und Einsehbarkeit des Vertragstextes

weg, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen; Ihre Kunden k?nnen

die Ware ohne Angabe von Gr?nden zur?ck geben (? 312e Abs. 3 S. 2 BGB).

Vertragsschluss und Vertragstext

Hinweis zum Vertragsschluss im Bestellverlauf

Vertragsschluss:

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich

bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog

dar. Durch Anklicken des Buttons Bestellung senden geben Sie eine

verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren

ab. Die Best?tigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar

nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit

unserer Auslieferungsbest?tigung oder Lieferung der Waren zustande.

Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbest?tigung

oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre

Bestellung gebunden.

Hinweis zum Vertragstext im Bestellverlauf

Einsicht in den Vertragstext:

Der Vertragstext wird gespeichert.

zus?tzlich wenn AGB vorhanden:

Sie k?nnen die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit hier <Link auf AGB> einsehen und diese auf Ihrem Rechner speichern.

sowie entweder:

Ihre konkreten Bestelldaten werden gespeichert, sind jedoch aus

Sicherheitsgr?nden nicht per Internet abrufbar.?

oder:

?ber den Status Ihrer Bestellung k?nnen Sie sich in unserem Kunden

Login-Bereich informieren.

Das LG Berlin hat entschieden, dass der nach ? 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB erforderliche

Hinweis auf Korrekturm?glichkeiten von Eingabefehlern im Bestellverlauf

kein blo?er Formalismus oder entbehrlich ist. Der Shop darf nicht darauf

vertrauen, dass der Verbraucher seinen Computer bedienen kann, sondern

muss ihm aktiv aufzeigen, wie er Eingaben korrigieren kann (so das Gericht).

Je nach Bestellprozess muss der Shop also z.B. darauf hinweisen, dass der

Verbraucher nach oben scrollen, die Felder mit der Delete-Taste l?schen und

danach seine Daten neu eingeben kann.

Korrekturm?glichkeiten

Hinweis im Bestellverlauf: Korrektur von Eingabefehlern

Bitte ?berpr?fen Sie Ihre Eingaben. Sie k?nnen diese durch Klicken

des Buttons "Zur?ck" oder "Reset" korrigieren. Wenn alle Eingaben richtig sind, klicken Sie den Button "Weiter"

Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

Sind AGB wirklich erforderlich? Wirksam einbezogen (Hinweis und Zustimmung)?

Kurz, Inhalte zul?ssig (im Zweifel Pr?fung durch Rechtsanwalt)?

Eine praktisch bedeutsame Rolle spielen Allgemeine Gesch?ftsbedingungen. Meist

soll in Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen zu Ungunsten des Endkunden von den

ansonsten geltenden Gesetzen abgewichen werden. Dies macht im Handel mit gewerblichen

Kunden oder bei nicht gesetzlich typisierten Dienstleistungen durchaus

Sinn, im Handel mit Endverbrauchern ist es jedoch nur sehr eingeschr?nkt m?glich,

von den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen. Wichtige nicht dispositive

Vorschriften finden sich in den ?? 474 ff. BGB (Verbrauchsg?terkauf).

Weit verbreitet aber falsch ist die Annahme, dass man Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

verwenden muss. Denn wenn keine weiteren Vereinbarungen

getroffen werden, gilt das Gesetz (z.B. das B?rgerliche Gesetzbuch).

Allgemeine Gesch?ftsbedingungen unterliegen zudem einer strengen Inhaltskontrolle

nach dem BGB (?? 307-309 BGB, fr?her AGB-Gesetz). So sind zu

starke Abweichungen von dem gesetzlichen Grundgedanken ohnehin unwirksam.

Wer keine AGB verwenden, sondern nur die gesetzlichen Pflichtinformationen integrieren will, sollte auch nicht von "AGB", sondern "Kundeninformationen"

sprechen. Im Unterschied zu AGB gibt es bei Kundeninformationen keine gerichtliche Inhaltskontrolle, weil keine Vereinbarungen

getroffen werden, sondern der Kunde nur ?ber seine Rechte informiert wird.

Eine Vermischung von Kundeninformationen und AGB ist oft nachteilig.

So d?rfen die Pflichtinformationen in den AGB nicht ?bersehen werden, sondern

m?ssen besonders deutlich hervorgehoben werden. Zudem sind in

diesem Fall gleichzeitig die Einbeziehungserfordernisse f?r AGB und die

Transparenzerfordernisse f?r Pflichtinformationen zu beachten, die sich unterscheiden.

Unwirksame AGB k?nnen (und werden) h?ufig von Verbraucher- und Wettbewerbsverb

?nden abgemahnt. Dies ist nicht nur mit einem Image-Schaden und Kosten verbunden,

sondern kann schlimmstenfalls zur gerichtlichen Schlie?ung des Online-

Shops f?hren. Daher sollten Allgemeine Gesch?ftsbedingungen ?u?erst sparsam

verwendet werden, n?mlich nur dann, wenn absolute Sicherheit ?ber die Gesetzeskonformit

?t der getroffenen Regelung besteht. Alle Klauseln m?ssen kurz und f?r Laien

klar und verst?ndlich sein (Transparenzgebot, ? 307 Abs. 1 S. 2 BGB).

Weiterhin sind bestimmte Regeln ?ber die Einbeziehung der AGB zu beachten: Ist

etwa nur ein versteckter Link auf die AGB vorhanden, werden diese erst gar nicht

Vertragsbestandteil, d.h. sie sind insgesamt irrelevant (? 305 BGB). Der Kunde darf

nicht die "Katze im Sack" kaufen, d.h. er muss vor dem Vertragsschluss deutlich auf

die AGB hingewiesen werden. Eine Zusendung von AGB nur mit der Rechnung ist

rechtlich bedeutungslos!

Das Landgericht K?ln hat entschieden, dass die Bekanntgabe Internet-AGB

eine besonders leichte Verst?ndlichkeit und ?bersichtlichkeit bei der Formulierung

der Klauseln verlangt. Verwenden Sie daher m?glichst wenig AGBs

und nur solche Klauseln, die f?r den Laien verst?ndlich sind und mit dem Gesetz

?bereinstimmen. Anderenfalls kommt zwar ein Kaufvertrag zustande, aber

ohne Einbeziehung Ihrer AGBs.

Das LG Essen hat allerdings entschieden, dass ein Link auf die AGBs oberhalb des

Bestellbuttons f?r eine wirksame Einbeziehung gen?gt. Je nach zust?ndigem Gericht

sind derzeit unterschiedliche Entscheidungen m?glich.

Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

Kriterien f?r die Wirksamkeit von AGB:

- Deutlicher Hinweis auf der Bestellseite (Es gelten unsere AGB)

- Zu Beweiszwecken: Ausdr?ckliche Zustimmung des Kunden (opt in: Ich habe die AGB gelesen)

- Gut lesbar (normale Schriftgr??e und farbe, kurz)

- TIPP: Wenn Sie nur wenige Klauseln verwenden wollen, schreiben Sie diese einfach auf

die Bestellseite (direkt und deutlich ?ber dem Bestell-Button) und lassen die Seite "AGB" ganz weg.

Widerrufs- und R?ckgaberecht

Deutliche Belehrung? Widerrufs- oder R?ckgaberecht? 40-EUR-Klausel,

Hinweis auf Wertminderung bei Benutzung? Keine unzul?ssige Einschr?nkung?

Kernst?ck der Verbraucherschutzgesetze f?r den Online-Handel ist neben umfangreichen

Informationspflichten das 14t?gige Widerrufs- bzw. R?ckgaberecht (?? 355, 356

BGB). Der Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufs- bzw. R?ckgaberechts

im Bestellprozess ist sehr wichtig.

Wenn Sie erst nach Vertragsschluss auf das Widerrufsrecht hinweisen, verl?ngert

sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat (? 355 Abs. 2

S. 2 BGB). Wenn Sie gar nicht auf das Widerrufsrecht hinweisen, verl?ngert

sich die Widerrufsfrist sogar auf unbestimmte Zeit (? 355 Abs. 3 S. 3 BGB).

Zudem drohen Abmahnungen und die gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsanspr?chen durch Konkurrenten und Verb?nde.

Sowohl das OLG Frankfurt a.M. als auch das OLG Karlsruhe sehen es als

nicht ausreichend an, wenn der Kunde lediglich die M?glichkeit hat, mittels

eines Hyperlinks die Informationen ?ber das Widerrufsrecht zu ermitteln. Nach

dieser Rechtsprechung muss der Kunde den Hinweis auf das Bestehen des

Widerrufsrechtes zwangsl?ufig lesen (z.B. auf der letzten Bestellseite).

Widerrufsrecht: Bestehen

Im Bestellprozess:

Widerrufsrecht:

Sie k?nnen Ihre Vertragserkl?rung innerhalb von zwei Wochen ohne

Angabe von Gr?nden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder

durch R?cksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben

in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen T?-

tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Der Widerruf

ist zu richten an:

<Name/Firma und geografische Postanschrift>.

Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in unserer E-Mail-Best?tigung bzw. auf der Rechnung

sowie optional:

Bei einer R?cksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert

insgesamt bis zu 40 Euro betr?gt, haben Sie die Kosten der

R?cksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten

entspricht. Anderenfalls ist die R?cksendung f?r Sie kostenfrei.

oder:

R?ckgaberecht

Sie k?nnen die erhaltene Ware ohne Angabe von Gr?nden innerhalb

von 2 Wochen durch R?cksendung der Ware zur?ckgeben, es

sei denn, Sie haben in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst

?ndigen beruflichen T?tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer).

Die Frist beginnt fr?hestens mit Erhalt der Ware und

einer ausf?hrlichen R?ckgabebelehrung in Textform. Nur bei nicht

paketversandf?higer Ware (z.B. bei sperrigen G?tern) k?nnen Sie

die R?ckgabe auch durch R?cknahmeverlangen in Textform, also

z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erkl?ren. Zur Wahrung der Frist gen

?gt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des R?cknahmeverlangens

auf unsere Kosten und Gefahr an:

<Name/Firma und geografische Postanschrift>

Einzelheiten zum R?ckgaberecht finden Sie in unserer E-Mail-

Best?tigung bzw. auf der Rechnung.

Auf einer Kundeninformationsseite sollten Sie den Kunden ?ber Einzelheiten des Widerrufs-

bzw. R?ckgaberechtes informieren. Sp?testens mit Lieferung der Ware muss

der Kunde in Textform (E-Mail oder Papier) ausf?hrlich ?ber die Details seines Widerrufs-

bzw. R?ckgaberechtes aufgekl?rt werden.

Sie haben die Wahl zwischen einem gesetzlichem Widerrufsrecht oder einem gesetzlichen

R?ckgaberecht (? 312d BGB). In beiden F?llen kann sich der Kunde bis zu

zwei Wochen nach Erhalt der Ware vom Kaufvertrag l?sen und so die R?ckabwicklung

der Bestellung ausl?sen.

W?hrend es beim Widerrufsrecht passieren kann, dass der Kunde die Ware nicht

sofort zur?ck schickt, Sie aber trotzdem den Kaufpreis erstatten m?ssen, sind Sie

beim R?ckgaberecht sicher, die Ware wieder zu erhalten, denn nur so kann sich

Ihr Kunde vom Vertrag l?sen. Daf?r m?ssen Sie beim R?ckgaberecht die R?cksendekosten

tragen, die Sie Ihren Kunden beim Widerrufsrecht bei Bestellungen bis zu

EUR 40,- auferlegen k?nnen.

Das Widerrufs- oder R?ckgaberecht m?ssen Sie zus?tzlich zu der Gew?hrleistung gew?hren.

Das Landgericht Kleve hat klargestellt, dass die Information ?ber das Widerrufsrecht

allein in Online-AGB nicht ausreicht. Der Verbraucher muss die

Information zus?tzlich in Textform (z.B. E-Mail, Lieferschein) erhalten, anderenfalls

verl?ngert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit.

Auf der Kundeninformationsseite:

Widerrufsrecht:

Sie k?nnen Ihre Vertragserkl?rung innerhalb von zwei Wochen ohne

Angabe von Gr?nden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder

durch R?cksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben

in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen T?-

tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt

fr?hestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der

Frist gen?gt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der

Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

<Name/Firma und geografische Postanschrift>.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen

Leistungen zur?ckzugew?hren und ggf. gezogene Nutzungen

(z.B. Zinsen) herauszugeben. K?nnen Sie uns die empfangene

Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem

Zustand zur?ckgew?hren, m?ssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz

leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware

ausschlie?lich auf deren Pr?fung, wie sie Ihnen etwa im Ladengesch

?ft m?glich gewesen w?re, zur?ckzuf?hren ist. Im ?brigen k?nnen

Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache

nicht wie ein Eigent?mer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,

was deren Wert beeintr?chtigt. Paketversandf?hige Sachen

sind auf unsere Gefahr m?glichst in der Originalverpackung zur?ckzusenden.

Nicht paketversandf?hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Optional beim Widerrufsrecht:

Bei einer R?cksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert

insgesamt bis zu 40 Euro betr?gt, haben Sie die Kosten der

R?cksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten

entspricht. Anderenfalls ist die R?cksendung f?r Sie kostenfrei.

Der beiliegende Retourenaufkleber erm?glicht Ihnen die kostenfreie R?cksendung per DHL.

bzw.

Bitte w?hlen Sie die kosteng?nstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten.

Oder:

R?ckgaberecht

Sie k?nnen die erhaltene Ware ohne Angabe von Gr?nden innerhalb

von 2 Wochen durch R?cksendung der Ware zur?ckgeben, es

sei denn, Sie haben in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst

?ndigen beruflichen T?tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer).

Die Frist beginnt fr?hestens mit Erhalt der Ware und

einer ausf?hrlichen R?ckgabebelehrung in Textform. Nur bei nicht

paketversandf?higer Ware (z.B. bei sperrigen G?tern) k?nnen Sie

die R?ckgabe auch durch R?cknahmeverlangen in Textform, also

z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erkl?ren. Zur Wahrung der Frist gen

?gt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des R?cknahmeverlangens

auf unsere Kosten und Gefahr an: <Name/Firma und geografische Postanschrift>

R?ckgabefolgen:

Im Falle einer wirksamen R?ckgabe sind die beiderseits empfangenen

Leistungen zur?ckzugew?hren und ggf. gezogene Nutzungen

(z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung

der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt

nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie?lich auf deren

Pr?fung wie sie Ihnen etwa im Ladengesch?ft m?glich gewesen

w?re zur?ckzuf?hren ist. Im ?brigen k?nnen Sie die Wertersatzpflicht

vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigent?-

mer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr?chtigt.

Optional beim R?ckgaberecht:

Der beiliegende Retourenaufkleber erm?glicht Ihnen die kostenfreie R?cksendung per DHL.

Bitte w?hlen Sie die kosteng?nstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten.

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Teil 3

Kundeninformationen

Informationen leicht zug?nglich? Kundeninformationsseite vollst?ndig (alle

Pflichtangaben enthalten)? Im Bestellprozess deutlich verlinkt?

Im Gegensatz zu AGB sind die sogenannten Pflichtinformationen ein zwingender

Bestandteil jeder Website. Die meisten Pflichtinformationen haben Sie in den vorstehenden

Kapiteln schon kennen gelernt. Auch wurde beschrieben, wo die Informationen

auftauchen k?nnen. Allerdings gibt es noch wenig Rechtsprechung zu der Frage,

wann Informationen hinreichend deutlich sind. Je ?fter und eindeutiger Sie Ihre

Kunden informieren, desto geringer das Risiko einer Abmahnung.

Die Angaben auf der Kundeninformationsseite d?rfen nicht im Widerspruch zu

den Angaben in eventuellen AGB oder einer Best?tigungs-E-Mail stehen. Unklarheiten

und Widerspr?che gehen nach ? 305c BGB zu Ihren Lasten.

Kundeninformationen

Unter dem Link "Kundeninformationen" auf der Startseite:

- Info zu Vertragsschluss und Vertragstext

- Info zu Korrekturm?glichkeiten

- Info zu Preisen und Zahlung

- Info zu Lieferung

- z.B. "Die voraussichtlichen Lieferzeiten k?nnen Sie der Produktbeschreibung entnehmen. Wenn keine Lieferzeit angegeben

ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen."

- Info zu Widerrufsrecht

Bestellbest?tigung

Alle Pflichtinformationen enthalten (teilweise hervorgehoben)?

Kein unbedachter Vertragsschluss, sondern nur Best?tigung des Bestelleingangs?

Nach ? 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB m?ssen Sie den Eingang der Bestellung unverz?glich

auf elektronischem Wege best?tigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach,

beginnt z.B. die Frist des gesetzlichen Widerrufsrechtes nicht zu laufen (? 312e Abs. 3

S. 2 BGB). Weiterhin m?ssen Sie sp?testens mit Lieferung der Waren (bei Dienstleistungen:

bis zur vollst?ndigen Erf?llung des Vertrages) Ihrem Kunden die Pflichtinformationen

noch einmal schriftlich und in dauerhafter Form best?tigen (? 312c Abs.

2 BGB i.V.m. ? 1 Abs. 3 BGB-InfVO).

Wegen dieser Verpflichtungen aber auch der Erkenntnis, dass eine gute und offene

Informationspolitik oft bereits unn?tigen ?rger vermeiden kann, hat sich eine Bestellbest

?tigung per E-Mail eingeb?rgert. M?glich ist aber auch, Bestellbest?tigung und

Pflichtinformationen zu trennen (Best?tigung per E-Mail oder online (HTML-Seite) und

Pflichtinformationen auf einem Blatt Papier mit der Lieferung). Bei fehlender Best?tigung

oder fehlenden Informationen verl?ngert sich unter Umst?nden die R?cksendefrist

im Rahmen des Widerrufsrechts auf unbestimmte Zeit.

Ein gewisses Risiko besteht darin, dass eine Best?tigungs-E-Mail als Vertragsannahme

ausgelegt werden kann und Sie dann zur Lieferung verpflichtet

sind, auch wenn die Ware falsch bepreist war oder nicht mehr verf?gbar ist. Zwar

gibt es nach einem Urteil des OLG Frankfurt unter gewissen Voraussetzungen die

M?glichkeit, falsche Preisauszeichnungen anzufechten.

Das LG K?ln hat jedoch entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail-

Best?tigung mit dem Inhalt ?Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten? eine

verbindliche Bestellannahme darstellt, die - entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt

a.M. - bei falschen Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann. Die

Rechtslage ist derzeit also ungekl?rt, ein BGH-Urteil liegt noch nicht vor.

Das Amtsgericht Herford hat entschieden, dass eine falsche Preisauszeichnung im

Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung

teilt sich damit in zwei Lager: w?hrend das AG Herford sich auf die Rechtsprechung

des LG K?ln beruft, sieht das OLG Frankfurt die M?glichkeit der Anfechtung

falscher Online-Preise. Die sicherste M?glichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen

Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbest?tigung.

Wenn Sie eine aufwendige, unsichere und daher nicht zu empfehlende Anfechtung

vermeiden wollen, m?ssen Sie in der Best?tigung klar und deutlich darauf hinweisen,

dass Sie nur den Eingang der Bestellung best?tigen, nicht aber die Bestellung

annehmen. Dies werden Sie in der Regel erst tun, wenn die Ware verf?gbar ist und

die Preisauszeichnung richtig war.

Bestellbest?tigung

Best?tigung des Eingangs der Bestellung:

Vielen Dank. Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen, und wir

werden sie umgehend bearbeiten. Der Kaufvertrag kommt dann

mit unserer Auslieferungsbest?tigung oder Lieferung der Waren

zustande.

Pflichtinformationen in Textform:

- Anbieterkennzeichnung inkl. Namen eines Vertretungsberechtigten und ladungsf?higer Anschrift

- Genaue Produktbeschreibung

- Zeitpunkt des Vertragsschlusses

- Endpreis inkl. Versandkosten und sonstiger Kosten

- Zahlungsinformationen

- Lieferinformationen

- Einzelheiten des Widerrufs- oder R?ckgaberechts inkl. Ausschluss

- Gew?hrleistungsbestimmungen und Kundendienst

R?ckgabe und Gew?hrleistung

Regelung aktuell (2 Jahre Gew?hrleistung, Reparatur oder Neulieferung nach Wahl des Kunden)?

Hervorgehobener Hinweis?

Gew?hrleistung

In der Bestellbest?tigung (hervorgehoben):

Gew?hrleistung und Kundendienst:

Die Gew?hrleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Informationen ?ber eventuelle zus?tzliche Herstellergarantien entnehmen

Sie bitte der Produktdokumentation.

Sie erreichen unseren Kundendienst Mo-Fr von [xx:xx] Uhr bis [xx:xx] Uhr unter der Telefonnummer: <Telefon> oder per E-Mail <E-Mail-Adresse>.

so ich hoffe das hilft den ein oder anderen weitere tips immer rein hier :dafuer:

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