Maniac Posted September 19, 2004 Report Share Posted September 19, 2004 Teil1! Anbieterkennzeichnung Link eindeutig (Impressum) und leicht zu erreichen (kein Scrollen ?ber mehrere Seiten)? Alle Angaben enthalten (z.B. auch der Vorname)? Als Shop-Betreiber sind Sie verpflichtet, umfassend und deutlich (also nicht versteckt) Angaben zu Ihrem Unternehmen zu machen. Unvollst?ndige oder unpr?zise Angaben f?hren immer wieder zu kostenpflichtigen Abmahnungen, die durch die j?ngste Rechtsprechung best?tigt wurden. So hat z.B. das OLG Hamburg entschieden, dass ein Link ?backstage?, der ?ber ein Untermen? zu erreichen ist, dem Deutlichkeitserfordernis nicht gen?gt. Ein Versto? gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht liegt z.B. auch schon vor, wenn der Vorname des Vertretungsberechtigten fehlt (LG Berlin). Das LG D?sseldorf sind die Angaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne der Vorschrift, wenn sie sich dem Nutzer ohne weiteres und auf einem leicht erkennbaren Weg erschlie?en, nicht hingegen, wenn zum Auffinden der Informationen mehrere Schritte durch Anklicken auf mehreren Seiten der Website erforderlich sind. So entschied auch das OLG M?nchen, dass Scrollen ?ber vier Seiten dazu f?hre, dass die Informationen nicht mehr leicht erreichbar sind. Das gleiche Gericht hat jedoch entschieden, dass dem Besucher einer Website zugemutet werden kann, ?ber zwei Links zur Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) zu gelangen. Ein BGH-Urteil steht noch aus. "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung" - Firmenname - Vertretungsberechtige® mit Vor- und Zunamen - Stra?e, Nr, PLZ, Ort - Telefon - Telefax - E-Mail-Adresse Sofern vorhanden: - Handelsregister-Nr. - USt-ID-Nr. Sofern erforderlich: - zust?ndige Aufsichtsbeh?rde - Kammer - gesetzliche Berufsbezeichnung - Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen Werbung, Vertriebs und Wettbewerb Keine falschen Angaben zur Verf?gbarkeit? Spezielle Vertriebsbeschr?nkungen beachtet (z.B. Alkohol, Jugendschutz)? Keine unerw?nschten E-Mails? Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind inzwischen au?er Kraft getreten, weitere Liberalisierungen des Wettbewerbsrechtes sind angek?ndigt. Dennoch sind eine Reihe von Bestimmungen zu Preisnachl?ssen, Zugaben, Gewinnspielen und Werbe-EMails zu beachten. Wichtige Vorschriften finden Sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das OLG Hamburg hat mit rechtskr?ftigem Urteil entschieden, dass ein H?ndler, der auf eigene Warenvorratshaltung verzichtet, daf?r Sorge zu tragen hat, dass er bei einem vorbehaltslosen Angebot die fragliche Ware in einem angemessen kurzen Zeitraum liefern kann. Erkennt der H?ndler, dass dies nicht m?glich ist, bietet er aber gleichwohl die Ware weiterhin ohne einschr?nkende Hinweise an, ist dies eine irref?hrende Werbung im Sinne von ? 3 UWG. Sind Ihre Angaben zur Verf?gbarkeit bewusst falsch, k?nnen Sie kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Versenden unverlangter Werbe-E-Mails ist in Deutschland auch derzeit schon verboten. Wenn Sie solche E-Mails au?erhalb einer bestehenden Kundenbeziehung oder ohne Einwilligung eines Bestandskunden versenden, m?ssen Sie nach st?ndiger Rechtsprechung Schadensersatz zahlen (?? 823, 1004 BGB). Dies gilt nach einem neuen BGH-Urteil auch bei gewerblichen Kunden. F?r bestimmte K?ufer- oder Produktgruppen gelten spezielle Marketingbeschr?nkungen. So enth?lt das Gesetz ?ber die Verbreitung jugendgef?hrdender Schriften und Medieninhalte (GjS) Bestimmungen zum Jugendschutz, w?hrend andere Gesetze den Vertrieb von Arzneimitteln, Alkohol oder Tabak einschr?nken. Wenn Ihre Website z.B. jugendgef?hrdende Inhalte enth?lt, m?ssen Sie nach ? 7a GjS einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Datenschutz Datenschutzerkl?rung leicht auffindbar, konkret und ausf?hrlich? Bei Datenweitergabe: explizite Einwilligung (nicht in AGB versteckt)? Sowohl im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch im Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) gilt der Grundsatz: Alles was nicht ausdr?cklich erlaubt ist, ist verboten! So d?rfen Kundendaten, gleich ob Namen und Adressen, Kaufverhalten oder Abrechnungsdaten nur in sehr eingeschr?nktem Umfang erhoben und verarbeitet werden. Wenn Sie zweifeln, ob eine bestimmte Verarbeitung noch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellabwicklung steht, sollten Sie vorsichtshalber Ihre Kunden aufkl?ren und um Erlaubnis bitten. Um Bu?gelder oder sogar strafbares Verhalten zu vermeiden, sollten daher s?mtliche Daten nur zur unmittelbaren Abwicklung der Bestellung verwendet werden. ?ber alle dar?ber hinaus gehenden Zwecke muss umfassend aufgekl?rt und eine ausdr?ckliche Einwilligung des Kunden eingeholt werden. Das gilt insbesondere f?r die Weitergabe von Daten an Dritte, etwa zur ?berpr?fung der Kreditw?rdigkeit oder im Rahmen von Vertriebskooperationen. Jede Einwilligung muss pr?zise den Zweck der Verarbeitung benennen und kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Jeder Nutzer Ihrer Website (Surfer oder K?ufer) ist zu Beginn des Nutzungsvorgangs umfassend ?ber die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu unterrichten. Dazu geh?ren auch klare Hinweise auf Widerspruchs- oder Widerrufsrechte. Die Unterrichtung muss verst?ndlich und vollst?ndig sein. Werden Cookies gesetzt, so ist der Nutzer ?ber Zweck, Inhalt und Verfallsdatum des Cookies zu informieren (? 4 Abs. 1 TDDSG; ? 6 Abs. 3 TDDSG). Zudem sind Angaben zu machen, wie die Annahme von Cookies verhindert werden kann. Bei Verst??en drohen Abmahnungen durch Verbraucher- und Wettbewerbszentralen sowie staatliche Sanktionen von Bu?geldern bis zu 250.000,#EUR und Freiheitsstrafe bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Bitte f?gen Sie eine aussagekr?ftige Datenschutzerkl?rung an leicht auffindbarer Stelle in Ihren Shop ein. "Datenschutz" als Vorlage: Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschlie?lich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschl?gigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und L?schung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an <E-Mail-Adresse des Shops> oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschlie?lich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdr?ckliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die ?bermittlung von Daten ben?tigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen F?llen beschr?nkt sich der Umfang der ?bermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsma?nahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zuf?llige oder vors?tzliche Manipulationen, Verlust, Zerst?rung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu sch?tzen. Zahlungsdaten werden verschl?sselt ?bertragen <Grad der Verschl?sselung (z.B. 128-Bit SSL)>.? Hinweis zu Cookies (sofern verwendet): In diesem Shop werden in den Cookies Informationen ?ber den Inhalt Ihres Warenkorbs gespeichert, die dann bei Ihren n?chsten Besuchen aufgerufen werden k?nnen. Wenn Sie sich bei uns anmelden oder eine Bestellung aufgeben m?chten, ben?tigen wir Ihre Kundendaten. Wenn Sie schon Kundin/Kunde bei uns sind, k?nnen Sie sich ganz einfach ?ber Ihre E-Mail Adresse und Ihr pers?nliches Passwort anmelden. Die in einem Cookie abgelegten Daten er?brigen Ihnen das Ausf?llen der Formulare. Sie k?nnen in Ihrem Browser Programm die Annahme von Cookies dieser Seite verwalten und diese gegebenenfalls sperren.? Preistransparenz und Zahlungsbedingungen Werden Endpreise angegeben (inkl. MWSt, klare Angabe der Versandkosten)? Information ?ber Einzelheiten der Zahlung? Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) m?ssen Sie Endverbrauchern gegen?ber stets Endpreise angeben, d.h. s?mtliche Steuern, Versandkosten, Zollgeb?hren und alle weiteren Zusatzkosten m?ssen enthalten sein. Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufsoder Leistungseinheit und die G?tebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen (Grundpreis, z.B. Preis pro Liter). Nach der BGB-InfVO m?ssen Sie zudem alle Einzelheiten der Zahlung nennen, d.h. insbesondere den Zeitpunkt der Zahlung bei Bankeinzug oder Kreditkarte. Preistransparenz und Zahlungsbedingungen Preisangaben: - Die Preise verstehen sich inkl. MWSt. - Genaue Angaben zu Versandkosten und Zusatzkosten (z.B. Zoll) Hinweise bei Zahlungsart Nachnahme - Bitte beachten Sie die DHL-Nachnahmegeb?hr von derzeit 2,-EUR. Hinweise bei Zahlungsarten Bankeinzug oder Kreditkarte - Die Belastung Ihres Kontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. oder: - Die Belastung Ihres Kontos erfolgt mit der Lieferung der Ware. oder: - Die Belastung Ihres Kontos erfolgt [x] Tage nach Lieferung der Ware. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maniac Posted September 19, 2004 Author Report Share Posted September 19, 2004 Teil 2 Vertragsschluss Zeitpunkt bedacht (Bestellbest?tigung sorgf?ltig formuliert)? Erforderliche Hinweise vorhanden (Zeitpunkt, Speicherung, Korrekturm?glichkeiten)? Gerade wenn der Kunde des Online-Shops nicht in Vorleistung tritt, ist ein rechtsg?ltiger Kaufvertrag f?r die Durchsetzung von Zahlungsanspr?chen unerl?sslich. Der Vertragsabschluss im Internet l?uft ?hnlich ab wie der im station?ren Handel. Jeder Vertrag setzt zun?chst ein sogenanntes Angebot und dessen Annahme voraus. Das ?Angebot? ist nicht zu verwechseln mit dem Warenangebot, das ?hnlich wie ein gedruckter Verkaufsprospekt nur eine rechtlich unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes durch den Kunden darstellt. Erst wenn die ?Bestellung? des Kunden durch den Online-Shop angenommen wird (z.B. ausdr?cklich durch eine EMail- Best?tigung oder konkludent durch Auslieferung der Ware), ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen, der den Kunden zur Zahlung und den H?ndler zur Lieferung verpflichtet. Eine automatisch generierte Best?tigungs-E-Mail kann als Vertragsannahme ausgelegt werden, auch wenn die Ware gar nicht mehr lieferbar oder der Preis falsch ist. So wurde unl?ngst ein H?ndler zur Lieferung von Produkten im Wert von umgerechnet 1.500,#EUR f?r 1,50 EUR verurteilt, weil dies f?lschlicherweise auf der Website so ausgewiesen war und die Bestellung zum Preis von 1,50 EUR automatisch angenommen wurde! Zwar gibt es nach einem Urteil des OLG Frankfurt unter gewissen Voraussetzungen die M?glichkeit, falsche Preisauszeichnungen wegen Irrtums anzufechten. Das LG K?ln hat jedoch entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail-Best?tigung mit dem Inhalt ?Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten? eine verbindliche Bestellannahme darstellt, die - entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. - bei falschen Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann (?hnlich AG Westerburg, AG Herford). Die Rechtslage ist derzeit also unsicher, ein BGH-Urteil liegt noch nicht vor. Durch Urteile von mehreren Amtsgerichten ist aber mittlerweile klar, dass eine deutliche und unmissverst?ndliche Formulierung (siehe unten M 4) den H?ndler vor Lieferpflichten bei falschen Preisen oder Nichtverf?gbarkeit sch?tzt (in diesem Sinne z.B. AG Wolfenb?ttel und LG Gie?en). Wenn Sie also ein aufwendige, unsichere und daher nicht zu empfehlende Anfechtung vermeiden wollen, m?ssen Sie in der Best?tigung klar und deutlich darauf hinweisen, dass Sie nur den Eingang der Bestellung best?tigen, nicht aber die Bestellung annehmen. Dies werden Sie in der Regel erst tun, wenn die Ware verf?gbar ist und die Preisauszeichnung richtig war. Die Pflicht zur unverz?glichen Best?tigung des Eingangs der Bestellung ergibt sich aus ? 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB. Dar?ber hinaus m?ssen Sie Angaben dar- ?ber machen, wie der Vertrag zustande kommt (? 312c Abs. 1 BGB, ? 1 Abs. 1 Nr. 3 BGB-InfoVO). Bitte beachten Sie, dass keine widerspr?chlichen Angaben in Ihrer Best?tigungs-E-Mail und den Angaben zum Vertragsschluss gemacht werden. Nach ? 312e Abs. 1 BGB, ? 3 Nr. 2 BGB-InfVO m?ssen Sie dar?ber informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zug?nglich ist. Auch wenn im Verbraucherhandel der Vertrag in der Regel nur aus der Bestellung und evtl. AGB besteht, ist ein entsprechender Hinweis zur Speicherung und Zug?nglichkeit des Vertragstextes unentbehrlich. Lassen Sie die Information ?ber Speicherung und Einsehbarkeit des Vertragstextes weg, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen; Ihre Kunden k?nnen die Ware ohne Angabe von Gr?nden zur?ck geben (? 312e Abs. 3 S. 2 BGB). Vertragsschluss und Vertragstext Hinweis zum Vertragsschluss im Bestellverlauf Vertragsschluss: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons Bestellung senden geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Best?tigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbest?tigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbest?tigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Hinweis zum Vertragstext im Bestellverlauf Einsicht in den Vertragstext: Der Vertragstext wird gespeichert. zus?tzlich wenn AGB vorhanden: Sie k?nnen die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit hier <Link auf AGB> einsehen und diese auf Ihrem Rechner speichern. sowie entweder: Ihre konkreten Bestelldaten werden gespeichert, sind jedoch aus Sicherheitsgr?nden nicht per Internet abrufbar.? oder: ?ber den Status Ihrer Bestellung k?nnen Sie sich in unserem Kunden Login-Bereich informieren. Das LG Berlin hat entschieden, dass der nach ? 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB erforderliche Hinweis auf Korrekturm?glichkeiten von Eingabefehlern im Bestellverlauf kein blo?er Formalismus oder entbehrlich ist. Der Shop darf nicht darauf vertrauen, dass der Verbraucher seinen Computer bedienen kann, sondern muss ihm aktiv aufzeigen, wie er Eingaben korrigieren kann (so das Gericht). Je nach Bestellprozess muss der Shop also z.B. darauf hinweisen, dass der Verbraucher nach oben scrollen, die Felder mit der Delete-Taste l?schen und danach seine Daten neu eingeben kann. Korrekturm?glichkeiten Hinweis im Bestellverlauf: Korrektur von Eingabefehlern Bitte ?berpr?fen Sie Ihre Eingaben. Sie k?nnen diese durch Klicken des Buttons "Zur?ck" oder "Reset" korrigieren. Wenn alle Eingaben richtig sind, klicken Sie den Button "Weiter" Allgemeine Gesch?ftsbedingungen Sind AGB wirklich erforderlich? Wirksam einbezogen (Hinweis und Zustimmung)? Kurz, Inhalte zul?ssig (im Zweifel Pr?fung durch Rechtsanwalt)? Eine praktisch bedeutsame Rolle spielen Allgemeine Gesch?ftsbedingungen. Meist soll in Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen zu Ungunsten des Endkunden von den ansonsten geltenden Gesetzen abgewichen werden. Dies macht im Handel mit gewerblichen Kunden oder bei nicht gesetzlich typisierten Dienstleistungen durchaus Sinn, im Handel mit Endverbrauchern ist es jedoch nur sehr eingeschr?nkt m?glich, von den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen. Wichtige nicht dispositive Vorschriften finden sich in den ?? 474 ff. BGB (Verbrauchsg?terkauf). Weit verbreitet aber falsch ist die Annahme, dass man Allgemeine Gesch?ftsbedingungen verwenden muss. Denn wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen werden, gilt das Gesetz (z.B. das B?rgerliche Gesetzbuch). Allgemeine Gesch?ftsbedingungen unterliegen zudem einer strengen Inhaltskontrolle nach dem BGB (?? 307-309 BGB, fr?her AGB-Gesetz). So sind zu starke Abweichungen von dem gesetzlichen Grundgedanken ohnehin unwirksam. Wer keine AGB verwenden, sondern nur die gesetzlichen Pflichtinformationen integrieren will, sollte auch nicht von "AGB", sondern "Kundeninformationen" sprechen. Im Unterschied zu AGB gibt es bei Kundeninformationen keine gerichtliche Inhaltskontrolle, weil keine Vereinbarungen getroffen werden, sondern der Kunde nur ?ber seine Rechte informiert wird. Eine Vermischung von Kundeninformationen und AGB ist oft nachteilig. So d?rfen die Pflichtinformationen in den AGB nicht ?bersehen werden, sondern m?ssen besonders deutlich hervorgehoben werden. Zudem sind in diesem Fall gleichzeitig die Einbeziehungserfordernisse f?r AGB und die Transparenzerfordernisse f?r Pflichtinformationen zu beachten, die sich unterscheiden. Unwirksame AGB k?nnen (und werden) h?ufig von Verbraucher- und Wettbewerbsverb ?nden abgemahnt. Dies ist nicht nur mit einem Image-Schaden und Kosten verbunden, sondern kann schlimmstenfalls zur gerichtlichen Schlie?ung des Online- Shops f?hren. Daher sollten Allgemeine Gesch?ftsbedingungen ?u?erst sparsam verwendet werden, n?mlich nur dann, wenn absolute Sicherheit ?ber die Gesetzeskonformit ?t der getroffenen Regelung besteht. Alle Klauseln m?ssen kurz und f?r Laien klar und verst?ndlich sein (Transparenzgebot, ? 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Weiterhin sind bestimmte Regeln ?ber die Einbeziehung der AGB zu beachten: Ist etwa nur ein versteckter Link auf die AGB vorhanden, werden diese erst gar nicht Vertragsbestandteil, d.h. sie sind insgesamt irrelevant (? 305 BGB). Der Kunde darf nicht die "Katze im Sack" kaufen, d.h. er muss vor dem Vertragsschluss deutlich auf die AGB hingewiesen werden. Eine Zusendung von AGB nur mit der Rechnung ist rechtlich bedeutungslos! Das Landgericht K?ln hat entschieden, dass die Bekanntgabe Internet-AGB eine besonders leichte Verst?ndlichkeit und ?bersichtlichkeit bei der Formulierung der Klauseln verlangt. Verwenden Sie daher m?glichst wenig AGBs und nur solche Klauseln, die f?r den Laien verst?ndlich sind und mit dem Gesetz ?bereinstimmen. Anderenfalls kommt zwar ein Kaufvertrag zustande, aber ohne Einbeziehung Ihrer AGBs. Das LG Essen hat allerdings entschieden, dass ein Link auf die AGBs oberhalb des Bestellbuttons f?r eine wirksame Einbeziehung gen?gt. Je nach zust?ndigem Gericht sind derzeit unterschiedliche Entscheidungen m?glich. Allgemeine Gesch?ftsbedingungen Kriterien f?r die Wirksamkeit von AGB: - Deutlicher Hinweis auf der Bestellseite (Es gelten unsere AGB) - Zu Beweiszwecken: Ausdr?ckliche Zustimmung des Kunden (opt in: Ich habe die AGB gelesen) - Gut lesbar (normale Schriftgr??e und farbe, kurz) - TIPP: Wenn Sie nur wenige Klauseln verwenden wollen, schreiben Sie diese einfach auf die Bestellseite (direkt und deutlich ?ber dem Bestell-Button) und lassen die Seite "AGB" ganz weg. Widerrufs- und R?ckgaberecht Deutliche Belehrung? Widerrufs- oder R?ckgaberecht? 40-EUR-Klausel, Hinweis auf Wertminderung bei Benutzung? Keine unzul?ssige Einschr?nkung? Kernst?ck der Verbraucherschutzgesetze f?r den Online-Handel ist neben umfangreichen Informationspflichten das 14t?gige Widerrufs- bzw. R?ckgaberecht (?? 355, 356 BGB). Der Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufs- bzw. R?ckgaberechts im Bestellprozess ist sehr wichtig. Wenn Sie erst nach Vertragsschluss auf das Widerrufsrecht hinweisen, verl?ngert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat (? 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Wenn Sie gar nicht auf das Widerrufsrecht hinweisen, verl?ngert sich die Widerrufsfrist sogar auf unbestimmte Zeit (? 355 Abs. 3 S. 3 BGB). Zudem drohen Abmahnungen und die gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsanspr?chen durch Konkurrenten und Verb?nde. Sowohl das OLG Frankfurt a.M. als auch das OLG Karlsruhe sehen es als nicht ausreichend an, wenn der Kunde lediglich die M?glichkeit hat, mittels eines Hyperlinks die Informationen ?ber das Widerrufsrecht zu ermitteln. Nach dieser Rechtsprechung muss der Kunde den Hinweis auf das Bestehen des Widerrufsrechtes zwangsl?ufig lesen (z.B. auf der letzten Bestellseite). Widerrufsrecht: Bestehen Im Bestellprozess: Widerrufsrecht: Sie k?nnen Ihre Vertragserkl?rung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gr?nden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch R?cksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen T?- tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Der Widerruf ist zu richten an: <Name/Firma und geografische Postanschrift>. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in unserer E-Mail-Best?tigung bzw. auf der Rechnung sowie optional: Bei einer R?cksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro betr?gt, haben Sie die Kosten der R?cksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die R?cksendung f?r Sie kostenfrei. oder: R?ckgaberecht Sie k?nnen die erhaltene Ware ohne Angabe von Gr?nden innerhalb von 2 Wochen durch R?cksendung der Ware zur?ckgeben, es sei denn, Sie haben in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst ?ndigen beruflichen T?tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt fr?hestens mit Erhalt der Ware und einer ausf?hrlichen R?ckgabebelehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandf?higer Ware (z.B. bei sperrigen G?tern) k?nnen Sie die R?ckgabe auch durch R?cknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erkl?ren. Zur Wahrung der Frist gen ?gt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des R?cknahmeverlangens auf unsere Kosten und Gefahr an: <Name/Firma und geografische Postanschrift> Einzelheiten zum R?ckgaberecht finden Sie in unserer E-Mail- Best?tigung bzw. auf der Rechnung. Auf einer Kundeninformationsseite sollten Sie den Kunden ?ber Einzelheiten des Widerrufs- bzw. R?ckgaberechtes informieren. Sp?testens mit Lieferung der Ware muss der Kunde in Textform (E-Mail oder Papier) ausf?hrlich ?ber die Details seines Widerrufs- bzw. R?ckgaberechtes aufgekl?rt werden. Sie haben die Wahl zwischen einem gesetzlichem Widerrufsrecht oder einem gesetzlichen R?ckgaberecht (? 312d BGB). In beiden F?llen kann sich der Kunde bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware vom Kaufvertrag l?sen und so die R?ckabwicklung der Bestellung ausl?sen. W?hrend es beim Widerrufsrecht passieren kann, dass der Kunde die Ware nicht sofort zur?ck schickt, Sie aber trotzdem den Kaufpreis erstatten m?ssen, sind Sie beim R?ckgaberecht sicher, die Ware wieder zu erhalten, denn nur so kann sich Ihr Kunde vom Vertrag l?sen. Daf?r m?ssen Sie beim R?ckgaberecht die R?cksendekosten tragen, die Sie Ihren Kunden beim Widerrufsrecht bei Bestellungen bis zu EUR 40,- auferlegen k?nnen. Das Widerrufs- oder R?ckgaberecht m?ssen Sie zus?tzlich zu der Gew?hrleistung gew?hren. Das Landgericht Kleve hat klargestellt, dass die Information ?ber das Widerrufsrecht allein in Online-AGB nicht ausreicht. Der Verbraucher muss die Information zus?tzlich in Textform (z.B. E-Mail, Lieferschein) erhalten, anderenfalls verl?ngert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit. Auf der Kundeninformationsseite: Widerrufsrecht: Sie k?nnen Ihre Vertragserkl?rung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gr?nden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch R?cksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen T?- tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt fr?hestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist gen?gt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: <Name/Firma und geografische Postanschrift>. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur?ckzugew?hren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. K?nnen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur?ckgew?hren, m?ssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie?lich auf deren Pr?fung, wie sie Ihnen etwa im Ladengesch ?ft m?glich gewesen w?re, zur?ckzuf?hren ist. Im ?brigen k?nnen Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigent?mer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr?chtigt. Paketversandf?hige Sachen sind auf unsere Gefahr m?glichst in der Originalverpackung zur?ckzusenden. Nicht paketversandf?hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Optional beim Widerrufsrecht: Bei einer R?cksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro betr?gt, haben Sie die Kosten der R?cksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die R?cksendung f?r Sie kostenfrei. Der beiliegende Retourenaufkleber erm?glicht Ihnen die kostenfreie R?cksendung per DHL. bzw. Bitte w?hlen Sie die kosteng?nstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten. Oder: R?ckgaberecht Sie k?nnen die erhaltene Ware ohne Angabe von Gr?nden innerhalb von 2 Wochen durch R?cksendung der Ware zur?ckgeben, es sei denn, Sie haben in Aus?bung Ihrer gewerblichen oder selbst ?ndigen beruflichen T?tigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt fr?hestens mit Erhalt der Ware und einer ausf?hrlichen R?ckgabebelehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandf?higer Ware (z.B. bei sperrigen G?tern) k?nnen Sie die R?ckgabe auch durch R?cknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erkl?ren. Zur Wahrung der Frist gen ?gt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des R?cknahmeverlangens auf unsere Kosten und Gefahr an: <Name/Firma und geografische Postanschrift> R?ckgabefolgen: Im Falle einer wirksamen R?ckgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur?ckzugew?hren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie?lich auf deren Pr?fung wie sie Ihnen etwa im Ladengesch?ft m?glich gewesen w?re zur?ckzuf?hren ist. Im ?brigen k?nnen Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigent?- mer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr?chtigt. Optional beim R?ckgaberecht: Der beiliegende Retourenaufkleber erm?glicht Ihnen die kostenfreie R?cksendung per DHL. Bitte w?hlen Sie die kosteng?nstigste Versandart. Wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maniac Posted September 19, 2004 Author Report Share Posted September 19, 2004 Teil 3 Kundeninformationen Informationen leicht zug?nglich? Kundeninformationsseite vollst?ndig (alle Pflichtangaben enthalten)? Im Bestellprozess deutlich verlinkt? Im Gegensatz zu AGB sind die sogenannten Pflichtinformationen ein zwingender Bestandteil jeder Website. Die meisten Pflichtinformationen haben Sie in den vorstehenden Kapiteln schon kennen gelernt. Auch wurde beschrieben, wo die Informationen auftauchen k?nnen. Allerdings gibt es noch wenig Rechtsprechung zu der Frage, wann Informationen hinreichend deutlich sind. Je ?fter und eindeutiger Sie Ihre Kunden informieren, desto geringer das Risiko einer Abmahnung. Die Angaben auf der Kundeninformationsseite d?rfen nicht im Widerspruch zu den Angaben in eventuellen AGB oder einer Best?tigungs-E-Mail stehen. Unklarheiten und Widerspr?che gehen nach ? 305c BGB zu Ihren Lasten. Kundeninformationen Unter dem Link "Kundeninformationen" auf der Startseite: - Info zu Vertragsschluss und Vertragstext - Info zu Korrekturm?glichkeiten - Info zu Preisen und Zahlung - Info zu Lieferung - z.B. "Die voraussichtlichen Lieferzeiten k?nnen Sie der Produktbeschreibung entnehmen. Wenn keine Lieferzeit angegeben ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen." - Info zu Widerrufsrecht Bestellbest?tigung Alle Pflichtinformationen enthalten (teilweise hervorgehoben)? Kein unbedachter Vertragsschluss, sondern nur Best?tigung des Bestelleingangs? Nach ? 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB m?ssen Sie den Eingang der Bestellung unverz?glich auf elektronischem Wege best?tigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, beginnt z.B. die Frist des gesetzlichen Widerrufsrechtes nicht zu laufen (? 312e Abs. 3 S. 2 BGB). Weiterhin m?ssen Sie sp?testens mit Lieferung der Waren (bei Dienstleistungen: bis zur vollst?ndigen Erf?llung des Vertrages) Ihrem Kunden die Pflichtinformationen noch einmal schriftlich und in dauerhafter Form best?tigen (? 312c Abs. 2 BGB i.V.m. ? 1 Abs. 3 BGB-InfVO). Wegen dieser Verpflichtungen aber auch der Erkenntnis, dass eine gute und offene Informationspolitik oft bereits unn?tigen ?rger vermeiden kann, hat sich eine Bestellbest ?tigung per E-Mail eingeb?rgert. M?glich ist aber auch, Bestellbest?tigung und Pflichtinformationen zu trennen (Best?tigung per E-Mail oder online (HTML-Seite) und Pflichtinformationen auf einem Blatt Papier mit der Lieferung). Bei fehlender Best?tigung oder fehlenden Informationen verl?ngert sich unter Umst?nden die R?cksendefrist im Rahmen des Widerrufsrechts auf unbestimmte Zeit. Ein gewisses Risiko besteht darin, dass eine Best?tigungs-E-Mail als Vertragsannahme ausgelegt werden kann und Sie dann zur Lieferung verpflichtet sind, auch wenn die Ware falsch bepreist war oder nicht mehr verf?gbar ist. Zwar gibt es nach einem Urteil des OLG Frankfurt unter gewissen Voraussetzungen die M?glichkeit, falsche Preisauszeichnungen anzufechten. Das LG K?ln hat jedoch entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail- Best?tigung mit dem Inhalt ?Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten? eine verbindliche Bestellannahme darstellt, die - entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. - bei falschen Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann. Die Rechtslage ist derzeit also ungekl?rt, ein BGH-Urteil liegt noch nicht vor. Das Amtsgericht Herford hat entschieden, dass eine falsche Preisauszeichnung im Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung teilt sich damit in zwei Lager: w?hrend das AG Herford sich auf die Rechtsprechung des LG K?ln beruft, sieht das OLG Frankfurt die M?glichkeit der Anfechtung falscher Online-Preise. Die sicherste M?glichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbest?tigung. Wenn Sie eine aufwendige, unsichere und daher nicht zu empfehlende Anfechtung vermeiden wollen, m?ssen Sie in der Best?tigung klar und deutlich darauf hinweisen, dass Sie nur den Eingang der Bestellung best?tigen, nicht aber die Bestellung annehmen. Dies werden Sie in der Regel erst tun, wenn die Ware verf?gbar ist und die Preisauszeichnung richtig war. Bestellbest?tigung Best?tigung des Eingangs der Bestellung: Vielen Dank. Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen, und wir werden sie umgehend bearbeiten. Der Kaufvertrag kommt dann mit unserer Auslieferungsbest?tigung oder Lieferung der Waren zustande. Pflichtinformationen in Textform: - Anbieterkennzeichnung inkl. Namen eines Vertretungsberechtigten und ladungsf?higer Anschrift - Genaue Produktbeschreibung - Zeitpunkt des Vertragsschlusses - Endpreis inkl. Versandkosten und sonstiger Kosten - Zahlungsinformationen - Lieferinformationen - Einzelheiten des Widerrufs- oder R?ckgaberechts inkl. Ausschluss - Gew?hrleistungsbestimmungen und Kundendienst R?ckgabe und Gew?hrleistung Regelung aktuell (2 Jahre Gew?hrleistung, Reparatur oder Neulieferung nach Wahl des Kunden)? Hervorgehobener Hinweis? Gew?hrleistung In der Bestellbest?tigung (hervorgehoben): Gew?hrleistung und Kundendienst: Die Gew?hrleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen ?ber eventuelle zus?tzliche Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation. Sie erreichen unseren Kundendienst Mo-Fr von [xx:xx] Uhr bis [xx:xx] Uhr unter der Telefonnummer: <Telefon> oder per E-Mail <E-Mail-Adresse>. so ich hoffe das hilft den ein oder anderen weitere tips immer rein hier :dafuer: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Padarin Posted October 1, 2004 Report Share Posted October 1, 2004 Sehr sch?n!!! Ich bin grad dabei die entsprechenden Texte zu verfassen und stolper gleich ?ber dein Thread... Sagmal, woher hast du die Texte? W?rd mich brennend interessieren! MfG Padarin Link to comment Share on other sites More sharing options...
hheimann Posted October 1, 2004 Report Share Posted October 1, 2004 Originally posted by Padarin@Oct 1 2004, 20:49 PM Sagmal, woher hast du die Texte? W?rd mich brennend interessieren! http://board.gulli.com/thread/333955http://board.gulli.com/thread/333955 Aber trotzdem sehr sch?n Link to comment Share on other sites More sharing options...
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