Kneumi Posted November 5, 2007 Report Share Posted November 5, 2007 Vorbemerkung: Ich bitte um Meinungen und Erfahrungen, nicht um eine Rechtsberatung. Ich habe vor, mir ein Modul zur "Freundschaftswerbung" zuzulegen, bei der ein Kunde A eine Gutschrift auf seinen nächsten Einkauf erhält, wenn Kunde B auf dessen Empfehlung eingekauft hat. Jetzt frage ich mich, ob wohl etwas dagegen spricht, wenn man die Gültigkeit dieses Einkaufsgutscheines für A auf z.B. 6 Monate begrenzt. Gutscheine, die man kauft, müssen i.d.R. wohl 3 Jahre gültig sein. Mich würde Eure unverbindliche Meinung interessieren, ob für einen Einkaufsgutschein, bei dem als Gegenleistung ein anderer Kunde geworben wurde, wohl das gleiche gilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
John Steed Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 Meine Erfahrung: Ich kenn das von Partnerprogrammen (Webseite A wirbt für Firma B, Surfer klickt auf Werbung und kauft bei Firma B, Webseite A erhält Provision) so, dass z.B. eine Provisionierung auch nicht ewig lange, sondern bis maximal ein paar Tage nach dem Klick des Surfers gewertet wird. Im Prinzip funktioniert Deine "Freundschaftswerbung" ja auch nicht anders. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tiamat Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 moin sehe ich recht ähnlich. der kunde "kauft" ja nun keinen gutschein, er bekommt ihn als prämie. du kannst ihn also jederzeit verfallen lassen. z.b. so als superaktion, dieser gutschein gilt nur bis morgen 24.00 Uhr oder so etwas.... Kerim Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beedle Posted November 6, 2007 Report Share Posted November 6, 2007 Meine Meinung dazu: Das kommt auf die Vertragsgestaltung (AGB) an. Irgendwo ist steht ja geschrieben dass Kunde A bei Werbung einen Gutschein bekommt, und wenn dieser begrenzt werden soll, muss es auch da stehen. Wenn nichts von einer Begrenzung erwähnt wird, kann der Kunde (zu recht) davon ausgehen dass der Gutschein unbegrenzt gültig ist. Aber warum willst du den Gutschein in der Dauer begrenzen? Hast du Angst das der Kunde den wirklich einlöst? Dann solltest du sowas vielleicht nicht einbauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schanz Posted November 9, 2007 Report Share Posted November 9, 2007 Hallo, Das ist so nicht richtig: Verjährung Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits "angemessen" ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre) Die ausnahme gilt aber eher nur bei Flugreissen, Konzerte, Kino, Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kneumi Posted November 9, 2007 Author Report Share Posted November 9, 2007 Es kommt wohl auch darauf an, was ein "Gutschein" ist und was nicht. Bei mir bekäme ein Werbender Kunde einen autmatischen "Rabatt", man könnte es auch "Gutschrift" nennen, auf seine nächste Bestellung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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