xCondoRx Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Hi.. Habe mal eine Frage zum Widerrufsrecht. Gilt das auch bei Downloads, bzw. bei Dienstleistungen? Als Beispiel mal XTCommerce. Wenn ich die 98 EUR bezahle, habe ich meines Wissens eine Dienstleistung gekauft, also den Support. Kann ich von dem Kauf wieder zurücktreten? Gruß condor Link to comment Share on other sites More sharing options...
shd-media Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Vorab: Dies ist keine rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung! Du schließt hie reinen Kaufvertrag unter den Bestimmungen des Fernabsatzgestztes ab. Damit hast du mindestens ein widerrufsrecht von 2 wochen, oder aber von 4 wochen u.U. auch ein unednliches widerrufsrecht. Kommt halt drauf an, wann du darüber informiert wirst. Vor vertragsschluss: 2 Wochen nach Vertragsschluss: 4 wochen gar nicht: unendlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
xCondoRx Posted March 13, 2008 Author Report Share Posted March 13, 2008 Ich habe mal nachgesehen und nirgends ein Hinweis auf ein Widerrufsrecht gefunden (in den XTC Nutzungsbedingungen). Weiß vielleicht jemand was genaues? Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 Das Widerrufsrecht gilt nur bei Endverbrauchern, jedoch nicht im B2B. Weiterhin gilt dies ebenfalls nicht für Dienstleistungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tglaser Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 Das Widerrufsrecht gilt nur bei Endverbrauchern, jedoch nicht im B2B. Richtig, jedoch wendet sich meiner Meinung nach der Shop nicht nur an B2B Kunden. Es kann auch Tante Trude einen Hobby-Shop ohne Gewinnerzielungsabsicht für selbstgestrickte Plüschelefanten damit betreiben. Im Shop sind die Preise inkl. Mwst angegeben, typisches Merkmal für B2C Shop. Also ein Hinweis auf B2B wäre meines Erachtens nicht unangebracht. Weiterhin gilt dies ebenfalls nicht für Dienstleistungen. Falsch, siehe §312d Abs 2 ... und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. Das war keine Rechtsberatung, sondern das Zitieren anderer Quellen z.Bsp.: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.