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xt:Commerce Community Forum

Kleingewerbe Regelung


Avilion

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natürlich, auch ein kleingewerbe MUß inkl. stehen haben.

wenn nicht gibts ne abmahnung, ist mir schon passiert ;-)

du kaufst ja vom großhändler ein inkl. ust also ist im vk

die steuer mit drin. es darf halt nur nicht auf der rechnung stehen....

gibts ne lösung dafür?

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Weiß niemand Rat?

Wenn das noch funktionieren würde, könnt mein Shop endlich online gehen.

1.) Bei den Produkten muss stehen - inkl. Mwst -.

2.) In der Rechnung darf die Mwst. nicht ausgewiesen werden.

3.) Vorm Abschluß der Bestellung mus ein Hinweis kommen:

Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen

Wär super wenn jemand was weiß ob ein Modul geplant ist, wanns kommt, ob es jetzt schon zu realisieren ist.....

LG

Frank:D

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naja, hast du dich richtig informiert mit der abmahnung? hab hier mal was der ihk für dich (hatte mal für einen anderen shop wo ich geholfen habe das so gelöst. wenn ich als händler bei dir bestellen würde und du auf deiner webseite schreibst inkl. steuer und dann eine rechnung kommt wo keine drin ist würde ich mich sehr aufregen und ich kann mir nicht vorstellen, dass richter diese angabe als nicht irreführend ansehen würden)

In der Vergangenheit sind wiederholt Probleme zur Preisangabe von im Internet tätigen Kleinunternehmern bekannt geworden. Kleinunternehmen im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Demnach erheben sie keine Umsatzsteuer und dürfen diese entsprechend weder vom Käufer verlangen noch auf Rechnungen ausweisen.

In Fernabsatzverträgen "inkl. MwSt." erforderlich

Andererseits müssen alle Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen anbieten, nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) den Endpreis ausdrücklich mit dem Zusatz versehen, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist. Daher wäre der Zusatz „inkl. MwSt.“ immer erforderlich. Der fehlende Zusatz wird auch bei Kleinunternehmern immer wieder abgemahnt. Dieser Zusatz wäre aber bei Kleinunternehmern gem. § 19 UStG irreführend und birgt umgekehrt die Gefahr von Abmahnungen wegen Verstoßes gegen § 3 UWG. Zudem müsste der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer eventuell an das Finanzamt abführen, obwohl er netto abgerechnet hat (vgl. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG).

Hinweis auf Endpreis ohne Umsatzsteuer

Sinn und Zweck des Endpreises gem. § 1 PAngV ist es, dem Kunden die Gewissheit zu vermitteln, dass keine weitere Kosten darüber hinaus zu zahlen sind. Da die Umsatzsteuer ein Bestandteil des Endpreises ist, soll sie erstens bereits im angegebenen Preis enthalten sein und zur Transparenz für den Kunden diese Tatsache auch angegeben werden. Der Kleinunternehmer erhebt jedoch keine Umsatzsteuer, insofern ist sein vom Kunden zu zahlender Endpreis bereits der Nettopreis. Nach dem Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung reicht also der Hinweis auf diesen Umstand aus.

Auf "inkl. MwSt." verzichten

Kleinunternehmer, die im Internethandel tätig sind, sollten auf den Zusatz „inkl. MwSt.“ bei der Preisangabe verzichten. Jedoch sollten sie mit entsprechender Kennzeichnung bei Angabe des Endpreises darauf verweisen, dass sie gem. § 19 UStG per Gesetz aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind.

Formulierungsvorschlag für betroffene Unternehmer:

"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

Diese Formulierung ist mit der Wettbewerbszentrale insoweit abgestimmt, dass diese eine solche für zulässig hält und daher nicht aufgreifen wird. Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser Formulierung ist selbstverständlich, dass erstens die Voraussetzungen von § 19 UStG, Gesamtumsatz des Vorjahres nicht über 17.500 Euro und des laufenden Jahres voraussichtlich nicht über 50.000 Euro, erfüllt werden und zweitens der Unternehmer nicht nach § 19 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuer optiert hat. In jedem Fall hat der Unternehmer darauf zu achten, dass er an gut wahrnehmbarer Stelle in der Nähe des Endpreises auch über die Höhe der Versandkosten informiert. Dies kann im Zusammenhang mit dem MwSt-Hinweis erfolgen und/oder direkt neben dem Endpreis als sprechender Hyperlink, damit die Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 S. 2 PAngV erfüllt werden.

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/wettbewerbsrecht/aktuell/RichtigePreisangabeKleinunternehmer.jsp

Und den Text kannst du ins Template hinter die Preisvariable setzen

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Auf "inkl. MwSt." verzichten

Kleinunternehmer, die im Internethandel tätig sind, sollten auf den Zusatz „inkl. MwSt.“ bei der Preisangabe verzichten. Jedoch sollten sie mit entsprechender Kennzeichnung bei Angabe des Endpreises darauf verweisen, dass sie gem. § 19 UStG per Gesetz aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind.

Da steht ja schon alles. Einfach im Admin ausschalten und in den Footer schreiben oder in die AGB oder unter ein Produkt.

tuvalu

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mhh, in meinem abmahungstext steht das ich nicht so:

Sie geben nicht an, ob in den von Ihnen beworbenen Preisen die Mehrwertsteuer enthalten ist. Hierzu

sind Sie gemäß § 1 II Ziff.1 PAngV und § § 1 I Ziff.7 BGB InfoV verpflichtet.

BGH Urteil v. 05.10.05, Az.: VIII ZR 382/04

Der fehlende Hinweis ist kein Bagatellverstoß i.S.d. UWG, sondern eine wettbewerbsrechtlich relevante

Handlung, Hanseatisches OLG, Urteil v. 24.02.05, Az.: 5 U 72/04; Hanseatisches OLG, Beschluss

v. 04.01.07, Az.: 3 W 22/06; BGH, 04.10.07, Az.: I ZR 22/05.

Nicht ausreichend ist der Hinweis auf ein Kleingewerbe, da nicht aus der Auskunft hervorgeht, ob ein

Kleingewerbe i.S. des Umsatzsteuergesetzes vorliegt, sondern die Auskunft zur Begründung

herangezogen wird, warum keine Umsatzsteuer-ID vorhanden ist. Diese ist aber nur bei Handel im EURaum

erforderlich.

Jetzt bin ich etwas verwirrt was ich eigentlich angeben muss und was nicht.:confused:

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Hi Leute,

ich hab mit meinem Anwalt geredet. Es ist so:

Die Angabe inkl. UST kann stehen bleiben, bei den Produkten wie beim Endpreis und in der Bestätigungsemail. Allerdings sollte der Satz :

"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

im Footer der Page stehen. Dann ist alles in Ordnung.

Die IHK ist da zur Zeit nicht ganz auf dem Laufenden;-)

Liebe Grüße

Frank

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Hi Leute,

ich hab mit meinem Anwalt geredet. Es ist so:

Die Angabe inkl. UST kann stehen bleiben, bei den Produkten wie beim Endpreis und in der Bestätigungsemail.

Und alle Käufer, die die Umsatzsteuer zurück bekommen, gehen Dir an den Hals?

Und, wie kannst Du inkl. UST angeben, wenn da gar keine UST drin ist und Du auch keine UST ausweisen darfst?

fragt tuvalu

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  • 1 month later...

Hallo Leute, die Lösung:

Also als Kleinunternehmer, darf man keine Waren verkaufen mit ausgeschriebener Umsatzsteuer, ansonsten wird für diese Produkte auch noch die UST vom Finanzamt verlangt, was ja dann eine Doppelbelastung wäre, da man ja beim Größhändler, Hersteller, Distributor,.... bereits bezahlt hat und dann nochmal beim Finanzamt.

Auch darf die UST. nicht aufgeführt werden, da ja Unternehmer diese Umsatzsteuer absetzten wollen. Was zur Irreführung führen würde, und Unternehmer schalten mal ganz schnell den Anwalt an und verlangen dann einen Schadenersatz.

Für Online-Shop Betreiber gem.§19.1 USTG würde ich das so lösen:

Hinter dem Preis einfach kurz drauf hinweisen, und dann im Footer das Zitat einfügen:

bsp.1.: 19,99 EUR (Endpreis gem §19 Abs.1 UstG.* zzgl.Versandkosten)

Im Footer : *"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

In der AGB muss das natürlich auch stehen.

AUF KEINEN FALL, DAS DIE PRODUKTE MIT UST. SIND. Das würde jeden voll verwirren und man ist dann am ende selbst als betreiber in erklärungszwang, was davon nun stimmt.

bsp.2.: 19,99EUR*(zzgl.Versandkosten)

Im Footer : *"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

In der AGB auch.

Das erste bsp. ist insoweit besser, da man auf den ersten blick sieht das da keine UST ausgeschrieben wird, vorallem für Unternehmer wichtig.

und der Kurztext verweist mit dem stern* auf den Volltext.

Beim zweiten bsp. könnte es zu Streitigkeiten kommen, das man es übersehen hat.

Deshalb immer in die AGB schreiben.

Wenn die akzeptiert wird, dann sollte der Kunde es auch durchgelesen haben.

Fazit: Man muss sich entscheiden, entweder nach §19 Abs.1, oder weg von der Kleinunternehmer Regelung und dann normal mit UST 19%

mfg :cool:

MikaM

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  • 6 months later...

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