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Rechtliche Geldmacherei?


Hatschepuh

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Hallo zusammen!

ich hoffe es kann mir jemand helfen der sich ein bi?chen damit auskennt.

Ich habe soweit es m?glich war alle Tipps befolgt die ich hier finden konnte. F?r die AGB habe ich eine Vorlage gekauft und entsprechend f?r mich abge?ndert.

Um ganz sicher zu gehen habe ich ?berlegt es von einem Anwalt ?berpr?fen zu lassen, der standardm??ig Service-Pakete f?r Ebay und Webshops anbietet. Nun bekomme ich von ihm folgende Email:

"Sehr geehrte XXX,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 25.08.2005 und den ?bersandten Fragebogen. Ich habe mir Ihren Internetshop einmal angesehen. Zur Zeit versto?en Sie aus mehreren Gesichtspunkten gegen die Preisangabenverordnung. Ihre Anbieterkennzeichnung m?sste ferner ?berpr?ft werden.

Ihre Widerrufs- und R?ckgabebelehrung ist erheblich rechtlich fehlerhaft. Wettbewerbsrechtliche Aspekte Ihrer Newsletterversendung sowie Ihre Datenschutzerkl?rung m?sste ?berpr?ft werden.

Sie ben?tigen ferner Allgemeine Gesch?ftsbedingungen. Ich verf?ge insofern ?ber selbst entwickelte Allgemeine Gesch?ftsbedingung, speziell f?r Internetshops. Des Weiteren m?sste Ihr Bestellablauf ?berpr?ft werden.

Diese Leistungen einschlie?lich einer ordnungsgem??en Widerrufsbelehrung, Datenschutzerkl?rung und Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen kann ich Ihnen pauschal zu einem Betrag von 700,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, mithin 812,00 Euro anbieten. Eine ?berpr?fung der Umsetzung meiner rechtlichen Gestaltungsvorschl?ge ist in diesem Betrag enthalten.

Es w?rde mich freuen, wenn Ihnen mein Angebot zusagt."

K?nnte vielleicht mal jemand dr?berschauen? www.truestyleshop.de

Mit kommt das ehrlich gesagt wie Geldmacherei vor. Bei der R?ckgaberegelung habe ich mich strikt an die Gesetze gehalten, und auch was an der Preiskennzeichnung falsch sein soll (vor allem gleich in mehreren Punkten) kann ich nicht nachvollziehen.

Besten Dank!

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Reicht es nicht, dass unter dem Preis inkl. Ust. zzgl. Versandkosten steht? Oder muss da der genaue Betrag aufgef?hrt werden?

Wegen der Salvatorischen Klausel habe ich extra beim Anbieter nachgefragt, der meinte so wie es da steht entspr?che es den gesetzlichen Bestimmungen. Kennt zuf?llig jemand den Paragraphen wo drin steht ob es nun in den AGB stehen soll/darf oder nicht? Hab schon mal gesucht, aber nichts gefunden.

In Vertr?gen steht sowas jedenfalls immer, und die AGB gelten doch in dem Sinne als Vertrag. Oder?

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Das hab ich mir auch schon gedacht! :angry:

Nur m?ssten dazu die M?ngelhinweise ja erstmal berechtigt sein. Und wie soll man das herausfinden, wenn man noch nicht mal mehr den Rechtsverdrehern trauen kann?!

Meine Mutter gab den Ratschlag bei der IHK um Hilfe zu bitten. Werd mich morgen mal schlau machen ob die helfen k?nnen. Irgendjemand Erfahrung damit?

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Richtig so. Mach dich schlau. Bring deinen Shop in Ordnung falls es noch irgendwo etwas zu verbessern gibt. Und warte ab. Wenn der Bursche dir tats?chlich was will schickst du ihm seine Rechnung zur?ck und schreibst ihm du seiest rechtschutzversichert, dein Rechtsanwalt sei informiert und die Sache w?rde vom Richter entschieden. Dann ist er am Zug.

F?r Abmahnr?uber sind nicht eindeutige Sachlagen und streitbare Opfer unbequem.

Gru?

Hen

Ach ja. Schau auch mal in Google und abmahnwelle.de.

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Salvatorische Klauseln sind im Endkundengesch?ft rechtswidrig!!

F?r Endkunden muss die AGB klar und deutlich formuliert sein, d.h. er muss sie auch ohne kaufm?nisches wissen problemlos verstehen k?nnen.

Salvatorische Klauseln sind keineswegs klar und deutlich (naja nur wenn man dumm ist).

Forsche mal im google nach salvatorische klauseln, und Du wirst einiges dazu finden.

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Die Klausel ist so formuliert:

? 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ung?ltig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die ?brigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unber?hrt.

Finde ich pers?nlich eigentlich sehr klar. Hmm. Der Anbieter von dem ich die AGB-Vorlage gekauft habe sagt hierzu folgendes:

Sehr geehrte Frau XXX,

zun?chst einmal vielen Dank f?r Ihre Email. Wir begr??en ausdr?cklich den Dialog mit unseren Kunden und freuen uns ?ber jedes (auch kritische) Feedback.

Die salvatorische Klausel ist, soweit sie so gestaltet ist wie in unserem Muster unproblematisch, denn Sie wiederholen nur die gesetzliche Regelung in ? 306 BGB.

Mit freundlichen Gr??en

Dieses Gesetz sieht folgenderma?en aus:

? 306

Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

(1) Sind Allgemeine Gesch?ftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im ?brigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Ber?cksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen ?nderung eine unzumutbare H?rte f?r eine Vertragspartei darstellen w?rde.

Na, dann versuch ich jetzt mal das Gesetz zu finden wo drinsteht dass man keine Salvatorische Klausel benutzen darf... *seufz*

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Sieh an, da hab ich ja schon was:

"Salvatorische Klausel

Im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien vereinbarte Vertragsklausel, die bestimmt, dass der Vertrag im Ganzen g?ltig bleiben soll, wenn einzelne Regelungen im Vertrag ganz oder teilweise ung?ltig sind.

Grunds?tzlich f?hrt die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung im Vertrag zur so genannten Teilnichtigkeit des Vertrages, so dass im Zweifel - wenn sich aus dem hypothetischen Willen der Parteien nichts anderes ergibt - das gesamte Rechtsgesch?ft nichtig ist (? 139 B?rgerliches Gesetzbuch, BGB).

Diese Rechtsfolge soll durch die Aufnahme einer salvatorischen Klausel in den Vertrag vermieden werden, um im Interesse der Parteien am Restvertrag festhalten zu k?nnen.

Dar?ber hinaus werden h?ufig die allgemein geltenden Grunds?tze der erg?nzenden Vertragsauslegung in die salvatorische Klausel aufgenommen, nach denen sich das Recht bestimmt, das an die Stelle einer ung?ltigen oder l?ckenhaften Regelung tritt. Eine solche Regelung ist streng genommen ?berfl?ssig, wird aber zur Klarstellung oft in den Vertrag eingef?gt.

Eine salvatorische Klausel ist h?ufig so oder ?hnlich formuliert:

"Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf?hrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf?hrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im ?brigen unber?hrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf?hrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf?hrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am n?chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchf?hrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f?r den Fall, dass sich der Vertrag als l?ckenhaft erweist."

Hier wirds f?r uns interessant:

Sind Allgemeine Gesch?ftsbedingungen (AGB) zum Teil unwirksam, gilt ? 139 BGB nicht. Hier ist schon per Gesetz eine Weitergeltung des Restvertrages vorgesehen (? 306 BGB). An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Einer salvatorischer Klausel bedarf es deshalb nicht. Regelungen zur erg?nzenden Vertragsauslegung in Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen sind h?ufig wegen Versto? gegen das Transparenzgebot (? 307 Absatz 1 Satz 2 BGB) unwirksam."

Okay, also meistens schon, aber nicht automatisch. Mal sehen was dieses Gesetz nun wieder sagt...

BGB ? 307 Inhaltskontrolle

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(1) Bestimmungen in Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verst?ndlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschr?nkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gef?hrdet ist.

(3) Die Abs?tze 1 und 2 sowie die ?? 308 und 309 gelten nur f?r Bestimmungen in Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese erg?nzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen k?nnen nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Wirklich schlauer f?hle ich mich nun immer noch nicht. Da man die Salvatorische Klausel ja aber wie es scheint schlicht nicht braucht, werde ich sie einfach weglassen. Und gut ist.

Oh, sieh an, die IHK ist aber schnell! Haben mir vorab schon einmal einen Schrieb ?ber Rechtliche Grundlagen des elektronischen Gesch?ftverkehrs geschickt. Gleich mal durchlesen...

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