ho-ecker Posted June 19, 2004 Report Share Posted June 19, 2004 Tach! bin beim XTC recht neu. habe eine frage zur anmeldung/registrierung beim XTC. sehe ich das richtig, dass die email nicht gecheckt wird..? hab das XTC eingerichtet und durchst?ber schon ne weile das Backend und die Foren, ob die email ?berpr?fbar gemacht werden kann. also mein wunsch: jemand meldet sich an mit seiner email. der bekommt ne account-aktivierung zugeschickt, die er anklicken oder eingeben muss. erst danach kann er wirklich etwas bestellen, weil er gezeigt hat, dass ihm die email-adresse geh?rt. sonst k?nnte ich ja f?r meinen erzrivalen ne 1000 Euro bestellung machen :i: :pst: gibt es die m?glichkeit sowas beim XTC zu aktivieren? thx Link to comment Share on other sites More sharing options...
nom Posted June 19, 2004 Report Share Posted June 19, 2004 Hi, ich glaub so eine Funktion gibt es noch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted June 19, 2004 Report Share Posted June 19, 2004 nein gibt es nicht, op-in ist bei bestellungen etc noch nicht gefordert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ho-ecker Posted June 19, 2004 Author Report Share Posted June 19, 2004 gut, dann werde ich mich da vielleicht mal ranmachen wenn ich zeit hab. vielleicht ists ja nicht gefordert, aber dem shopbetreiber erspart es unn?tig arbeit und kosten :pint: Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted June 19, 2004 Report Share Posted June 19, 2004 naja, ich denke der missbrauch ist hier geringer als die zahl der verlorenen kunden. jeder klick mehr verliert kunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ho-ecker Posted June 19, 2004 Author Report Share Posted June 19, 2004 ist auch irgendwie wahr. thx Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest HHGAG Posted June 19, 2004 Report Share Posted June 19, 2004 Au?erdem hat man 14 Tage R?ckgaberecht in D (wei? nicht wie es bei den anderen L?ndern ist). So ist es auch egal, ob einer f?r nen anderen bestellt, dann sagt man halt wills zur?ckgeben oder noch einfacher, Annahme verweigern Link to comment Share on other sites More sharing options...
bobbel Posted June 26, 2004 Report Share Posted June 26, 2004 W?re aber trotzdem auch f?r mich n?tzlich, eine solche opt-in Funktion aktivieren zu k?nnen. Leider kann ich das nicht selbst proggen :cry: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest skalar1 Posted June 26, 2004 Report Share Posted June 26, 2004 Hallo HHGAG, So ist es auch egal, ob einer f?r nen anderen bestellt, dann sagt man halt wills zur?ckgeben oder noch einfacher, Annahme verweigern So einfach ist das auch wieder nicht, ich darf einmal aus einer NG zitieren: Ein Kaufvertrag kommt zustande durch zwei wechselweise ?bereinstimmende Willenserkl?rungen, dass einerseits das Eigentum an der Kaufsache an den K?ufer ?bergehen solle, anderseits der K?ufer dem Verk?ufer die Gegenleistung (i. e. der Kaufpreis) verschafft. Die ?bergabe bzw. die Annahme der Kaufsache und die Zahlung des Preises sind Vollzugshandlungen zu diesem Vertrag, er ist schon mit dem Austausch (Zugang) der beiden Willenserkl?rungen zustande gekommen. Kaufvertrag (auch online) geschlossen: Zahlung ist Pflicht. Die R?ckgabe der Kaufsache, sei es wg. Gew?hrleistung oder sei es wg. Fernabsatzgesetz, ist eine R?ckabwicklung des schon zustande gekommenen Kaufvertrages, mit deren Hilfe der Zustand vor Kaufvertragsabschlu? wieder hergestellt werden soll. Wenn Du bestellst, gibst Du eine auf Abschluss eines Kaufvertrags gerichtete Willenserkl?rung ab. Sp?testens, wenn der Verk?ufer liefert, gibt er damit seine Willenserkl?rung zur Annahme des Kaufvertrages ab - der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Das "Angebot" im Schaufenster oder m?glicherweise auch im Internetshop des Verk?ufers kann (und ist es in der Regel auch) lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Willenserkl?rungen sein (invitatio ad offerendum). Durch die Zusendung der Ware aber gibt der Verk?ufer seine Willenserk?rung zur Annahme des Kaufvertrages ab, sofern er dies nicht durch eine Best?tigung schon vorher getan hat. -- Was kann mir passieren, wenn ich eine Nachnahme-Sendung nicht annehme? (Annahme Verweigerung) Das h?ngt von den konkreten Begleitumst?nden ab. Denn haben Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen, treffen Sie als K?ufer vorrangig zwei Pflichten: Sie m?ssen den Kaufpreis zahlen und die gekaufte Ware abnehmen. Nehmen Sie beispielsweise eine Nachnahme-Sendung grundlos nicht an, m?ssen Sie sogar mit einer Klage rechnen. Sind dem Verk?ufer durch die Nichtannahme der bestellten Ware zus?tzliche Kosten entstanden, sind diese grunds?tzlich zu ersetzen. ALso bei Annahmeverweigerung zB bei einer Nachnahmesendung auch IMMER !!! eine schriftliche Widerspruchserkl?rung zum Kaufvertrag abgeben und erkl?ren das man von seinem Widerrufsrecht gem. Fernabsatzg. Gebrauch macht, sonst kann es ?rger geben. Au?erdem, wenn man f?r sein Gewerbe (sei es noch so klein) Waren bestellt ist man NICHT Verbraucher im Sinne des Fernabsatzg. und hat keinen Anspruch auf 14 t?giges R?ckgaberecht. Also immer sch?n aufpassen und noch ein sch?nes Wochenende Olaf alias skalar1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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