Touchy Posted May 17, 2006 Report Share Posted May 17, 2006 Nachdem ich aus diesem Forum doch schon einige Tip ziehen konnte, welche mir halfen, auch ein kleiner Beitrag von mir: Diese eMail hat mich heute erreicht: (P.s.: Dies ist keine Rechtsberatung.....) RECHNUNGSBERICHTIGUNG (Umsatzsteuer-Satz) f?r ehemals gekaufte TREND-Computermagazine mit beigef?gter Heft-CD Ich hoffe, es hilft ein wenig..... P.s.: Danke f?r die hilfreichen Tips hier im Forum. Ich bin noch am Shop vorbereiten, aber wer schon Lust hat reinzuschauen und Kritik oder sonstiges f?r einen Newbie abzugeben: http://XXX.ralphmattner.online.de/shop/xtcommerce Sehr geehrter Herr Mattner, als *-Kunde haben Sie in den vergangenen Jahren unter anderem bei uns COMPUTER-ZEITSCHRIFTEN des Trend-Verlags mit beigef?gter HEFT-CD gekauft. Diese Magazine unterlagen damals der Umsatzsteuer mit dem g?ltigen Regelsteuersatz von 16% (bzw. zuvor 15%). Lange Zeit war die Rechtslage unklar, ob f?r diese Zeitschriften mit CD-ROM nicht ebenfalls ein erm??igter Steuersatz von 7% - wie z.B. f?r Zeitungen und B?cher - anzuwenden sei. Die Finanzverwaltung bestand jedoch auf der Anwendung des Regelsteuersatzes. Aufgrund einer beim TREND-Verlag durchgef?hrten steuerlichen Betriebspr?fung steht jetzt jedoch eindeutig fest: F?r diese Zeitschriften mit CD gilt ebenso der erm??igte Steuersatz von 7%. Daher SIND WIR VERPFLICHTET, gegen?ber ALLEN unseren Kunden die Rechnungen entsprechend zu BERICHTIGEN. Die Rechnungsberichtigung erhalten Sie als DATEI-ANHANG (Signierte PDF-Datei). Wichtig f?r Sie ist eines: ============================ Der BRUTTOPREIS der Zeitschriften und der Gesamt-Rechnungsbetrag ?NDERN SICH HIERDURCH NICHT! Das bedeutet f?r Sie: A) Wenn Sie PRIVATKUNDE (Endkunde) sind: ======================================== Sie m?ssen NICHTS UNTERNEHMEN, au?er dieses Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Die Steuerkorrektur HAT F?R SIE KEINE AUSWIRKUNGEN. Wenn Sie GEWERBLICHER KUNDE / eine FIRMA sind: ================================================= NUR wenn Sie als GEWERBLICHER KUNDE / FIRMA einen VORSTEUERABZUG f?r diese Zeitschriften mit Heft-CD bei Ihrer Umsatzsteuerzahlung geltend gemacht haben, ist diese Rechnungsberichtigung f?r Sie STEUERLICH VON BEDEUTUNG. In diesem Fall haben Sie ggfs. einen zu hohen Vorsteuerabzug (16% bzw. 15% anstelle der nun berichtigten 7%) geltend gemacht. Bitte setzen Sie sich IM FALL B (bei Vorsteuerabzug) mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Wir bedauern sehr, dass wir A L L E Kunden in dieser Angelegenheit anschreiben m?ssen, auch wenn die meisten unserer Kunden ALS PRIVAT- / ENDKUNDEN von dieser Rechnungsberichtigung GAR NICHT BETROFFEN SIND. Leider sind wir hierzu durch steuerliche Regelungen verpflichtet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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