sonimom Posted September 27, 2007 Report Share Posted September 27, 2007 Hallo, ich habe immer sehr viele offene Warenkörbe. Gibt es ein Modul, mit dem ich die Kunden anschreiben kann und auf den offenen Warenkorb hinweisen kann, bzw.fragen, ob es Probleme beim Bestellvorgang gab ? Warum die Bestellung nicht getätigt wurde. Eventuell auch einen Rabatt via Gutschein anbieten kann, wenn die Bestellung gemacht wird. Oder kann mir jemand so ein Modul erstellen ? Danke für Eure Antworten. Gruß Sonja Link to comment Share on other sites More sharing options...
AM49549R Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 Das würde uns auch brennend interessieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rovert Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 wer googelt der findet Link to comment Share on other sites More sharing options...
shd-media Posted January 20, 2008 Report Share Posted January 20, 2008 Jo, dafür gibbet nen fertiges Modul. Einfach mal nach Offene Wako oder so suchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
nrrlh Posted February 13, 2008 Report Share Posted February 13, 2008 Oder hier zum Download Gruß Norbert003_unsold_carts_xtc_3.0.4.zip Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rogi Posted April 24, 2008 Report Share Posted April 24, 2008 Was macht dieses Modul, Mails ermögliche, oder offene Warenkörbe anzeigen, oder beides? Braucht man noch ein Modul für offene Warenkörbe als Voraussetzung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Marco/Life Posted April 25, 2008 Report Share Posted April 25, 2008 Hallo! Ich habe mir das Modul "Offene Warenkörbe" jetzt auch (wieder) zugelegt, allerdings stellt sich mir die Frage, ob man Kunden so einfach anschreiben darf, wenn sie etwas im Warenkorb, aber letztlich doch nicht bestellt haben? Würde gerne Eure "Meinung" lesen. Mir ist das in Zeiten von Abmahnwellen ehrlich gesagt zu heikel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ENZO999 Posted May 14, 2008 Report Share Posted May 14, 2008 musst du sicherlich in der datenschutzerklärung sowie der agb verankern Link to comment Share on other sites More sharing options...
big-hw Posted May 20, 2008 Report Share Posted May 20, 2008 Ich habe immer mal wieder Anmeldungen von Leuten die dann aber nichts bestellt haben. Ich schreibe diese Interessenten an und frage, warum nichts bestellt wurde. Ob es Probleme gab oder sonstwas. Ich biete dann an, wenn innerhalb von 7 Tagen bestellt wird, die Bestellung versandkostenfrei zu versenden. Rücklauf zwischen 40 und 50 %. Die Mühe lohnt sich. Die Resonanz war bisher sehr positiv. Link to comment Share on other sites More sharing options...
marcinho Posted May 21, 2008 Report Share Posted May 21, 2008 Kann ich absolut bestätigen. Die Resonanz ist echt gut. Viele der Kunden vergessen es einfach...manche geben auch Hinweise, dass Ihnen zu wenig Zahlungsmöglichkeiten geboten werden. Diese Infos nimmt man dann auf und ändert dementsprechend etwas Bzgl. ob das erlaubt ist...ich hab nen Text in den AGB dass ich die Kundendaten zu eigenen Zwecken nutzen darf. Und in der Mail bzgl. Warenkorb frage ich dann ob es Probleme gab usw., kommt wirklich gut an... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest tuvalu Posted May 21, 2008 Report Share Posted May 21, 2008 Bzgl. ob das erlaubt ist...ich hab nen Text in den AGB dass ich die Kundendaten zu eigenen Zwecken nutzen darf. Und in der Mail bzgl. Warenkorb frage ich dann ob es Probleme gab usw., kommt wirklich gut an...Es kommt nicht darauf an, was Du in Deinen AGB stehen hast, das ist eh alles geregelt. Grundsätzlich ist es ohne Geschäftsbeziehung bzw. ohne aktive Zustimmung des Kunden nicht erlaubt, ihm eine (Werbe-)Email zu schreiben. Das selbst ein Kauf nicht ausreichend genug ist, dem Kunden weiterhin Emails zu schicken, haben ja einige Gerichte schon festgestellt. Wie sollte dann eine bloße (Spaß-)Anmeldung/(Spaß-)Warenkorbanfüllung den Shopbetreiber legitimieren, dem Kunden (fordernde, drängelnde) Mails zu schicken? Es kommt ja gerade nicht darauf an, wie wir als Shopbetreiber das sehen, es kommt auf den Kunden an und was ein Richter als "im Sinne des Kunden zu vermutende Absicht" ansieht. Das bisher viele Kunden positiv auf so eine Nachfrage reagieren heißt nicht, dass der eine verärgerte und klugscheißerische Ex-Beamte (gern Richter oder Lehrer) da nicht in die Vollen geht mit einer kostenpflichtigen (solche Menschen machen das ja nie ohne teure Anwälte) Abmahnung. Also: Ohne anwaltliche Beratung oder besser ohne einschlägiges Urteil, muß man davon ausgehen, dass so eine Email nicht erlaubt ist. My2Cent tuvalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Marco/Life Posted May 21, 2008 Report Share Posted May 21, 2008 Genau so sehe ich das auch, zumal ich gerade ein wenig Fachliteraratur lese und das dort eigentlich auch so geschrieben steht, selbst wenn es nicht immer eindeutige Gesetzesvorlagen gibt. Aber ich denke im Zweifelsfalle lasse ich es lieber und bin damit auf der sicheren Seite. Im Endeffekt ist das Modul auch so ganz interessant und man kann zumindest schon mal Warenkörbe schließen in denen sich noch ausverkaufte Artikel befinden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BEE-CLEAN Posted May 21, 2008 Report Share Posted May 21, 2008 Edit: *.* Link to comment Share on other sites More sharing options...
IT-B@SICS Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Habe das Modul nach Anleitung installiert, auch die SQL eingespielt, kann den Link im Admin auch aufrufen. Jedoch wird mir keine Übersicht der offenen Warenkörbe angezeigt, obwohl sowohl der Admin an sich und ein Testkunde einen offenen Warenkorb haben. Es werden nur die Titelzeilen angezeigt, also Datum, Kunde, Email, etc. Aber eben keine Daten darunter... So sollte es doch aber sein. Oder verstehe ich da etwas falsch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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