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Der perfekte Internetbetrug


fangorn9

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Mit unfreiwilliger Unterstützung der Staatsanwaltschaft haben wir anscheinend (und auch unfreiwillig) die perfekte Methode für den Betrug im Internet entwickelt. Sie ermöglicht es, ohne rechtliche Konsequenzen in Internetshops auf Rechnung zu bestellen und die Bezahlung der gelieferten Ware zu verweigern. Der Trick ist äußerst einfach – man gibt bei der Bestellung die korrekte Adresse und auch den richtigen Nachname an, aber einen falschen Vorname. Die Ware wird an den Haushalt zugestellt und man quittiert den Empfang mit einer unleserlichen Unterschrift. Die Zahlungserinnerungen und Mahnungen des Internetshops kann man getrost ignorieren, alle Einschreiben werde als nicht zustellbar an den Absender zurückgeschickt – schließlich gibt es eine Person mit dem betreffenden Namen ja an der angegebenen Adresse nicht. Ebenso wird mit Schreiben eines möglicherweise beauftragten Inkassobüros verfahren. Sollte vom Shopbetreiber irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erwirkt werden, kann auch dieser wegen des falschen Namens nicht rechtskräftig zugestellt werden. Wenn der Shopbetreiber so weit geht, einen Strafantrag zu stellen, wird das Ermittlungsverfahren aus dem gleichen Grund von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In einem konkreten Fall, der sich wie beschrieben ereignet hat, begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wie folgt: „Ein Tatnachweis kann nicht geführt werden, da nicht nachgewiesen werden kann, dass die Bestellung tatsächlich von einer Person XY ausgeführt wurde. Eine solche Person konnte an der Lieferadresse nicht ermittelt werden. Wer die Bestellung ausführte und unter welchen Umständen diese erfolgte, lässt sich im Nachhinein nicht mehr klären.“

Ergänzend ist dazu anzumerken, dass ein Zustellnachweis (inkl. besagter unleserlicher Unterschrift) des Paketdienstes vorliegt und die IP-Adresse bekannt ist, von der aus die Bestellung erfolgte.

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