Pickniggaz Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 Ich bin Sch?ler und m?chte nebenbei einen Online Shop betreiben. Was muss jetzt alles ins Impressum? Ich habe keine Registernummer / UST ID oder ?hnliches. danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 Du brauchst auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein). Und f?r die Angaben, die ins Impressum geh?ren, guck am Besten mal bei Google, da findest du Seiten, die das genau erkl?ren wann du was wie brauchst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickniggaz Posted April 27, 2005 Author Report Share Posted April 27, 2005 thx, ich hab ja ein gewerbeschein. hab alles soweit angemeldet und bislang nur adresse, tel, email im impressum. denke, da muss nicht mehr rein, oder!? denn sonst find ich nur, dass da irgendwelche registernummern rein m?ssen, nur sowas hab ioch glaub ich nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 Eine Steuernummer muss glaube ich noch rein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tmj Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 Laut Teledienstegesetz (TDG) ? 6 m?ssen folgende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) vorhanden sein: <Zitat:> [1.]den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zus?tzlich den Vertretungsberechtigten, [2.]Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen erm?glichen, einschlie?lich der Adresse der elektronischen Post, [3.]soweit der Teledienst im Rahmen einer T?tigkeit angeboten oder erbracht wird, die der beh?rdlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde, [4.]das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, [5.]soweit der Teledienst in Aus?bung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 ?ber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-j?hrige Berufsausbildung abschlie?en (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 ?ber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Bef?higungsnachweise in Erg?nzung zur Richtlinie 89/48/EWG (Abl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) ge?ndert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben ?ber [6.]in F?llen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach ? 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer. </Zitat> Die Steuernummer geh?rt so weit ich wei? nicht in das Impressum. Wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist und man eine Umsatzsteuer-Id hat geh?rt diese ins Impressum. Habe dies gefunden bei anbieterkennung.de Man findet es aber auch im TDG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
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