bugmenot Posted August 30, 2005 Report Share Posted August 30, 2005 Wer sagt das man den Footer nicht entfernen DARF? Die GPL jedenfalls nicht. Es ist nicht nett und vielleicht auch nicht klug den Footer zu entfernen, aber das ist ein anderes Thema. Was mache ich denn, wenn z. B. der Shop eine Funktion aufweist die zu einer Abmahngefahr f?hrt. Ich mache es dem ABmahner doch leicht, wenn er bei Google lediglich nach dem Footer suchen muss. In einem anderen Thread stand: >entfernung von urheberrechtsbezeichnungen werden geahndet Wonach? Nach dem Faustrecht oder dem Recht der ersten Nacht? Aber auf jeden Fall nicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Urheberrecht bedarf in Deutschland keiner gesonderter Kennzeichnung. Es ist einfach und automatisch 'da' wenn man ein Werk schafft. Das bedeutet im Umkehrschluss dass die Entfernung einer Urheberbezeichnung (wenn es sich bei XT:Commerce ?berhaupt um eine solche handelt) nicht strafbar sein KANN. Es sei denn man schm?ckt sich mit fremden Federn und gibt die Arbeit ohne Modifikation als seine eigene aus. Dieses 'Verboten' und 'darfst Du nicht' f?hrt nur zu Unfrieden und zu jetzt-aber-erst-recht Handlungen. Absolut kontraproduktiv. Ein 'bitte nicht ?ndern, weil...' w?rde da mit Sicherheit besser ankommen, oder? Gruss Richard Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted August 30, 2005 Report Share Posted August 30, 2005 bitte GPL lesen. 2c, entfernung nicht gestattet. und das urheberrecht gestattet auch keine entfernung von copyright hinweisen. diskussion beendet. meine meinung und keine rechtsberatung. mfg, mzanier Link to comment Share on other sites More sharing options...
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