evi-eve Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 Hallo Ich stehe jetzt vor einem Problem ich habe ein Paket per Nachnahme versendet der Kunde hat es nicht angenommen und nun sitze ich auf der Ware, nun Frage ich mich ob ich lieber ein Inkassob?ro oder einen Rechtsanwalt damit beauftrage! Was macht ihr in so einem Fall? K?nnt ihr mir was Empfehlen? LG Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 Was ist es denn f?r eine Ware? Der Kunde hat doch normalerwiese sowieso 14 Tage R?ckgaberecht?! P.s.: Ich w?rde erstmal mit dem Kunden in Kontakt treten. Hab auch schon erlebt, das Pakete nie beim Empf?nger waren und als "Annahme verweigert" zur?ckkommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
evi-eve Posted November 18, 2005 Author Report Share Posted November 18, 2005 Danke f?r deine Antwort! Es sind DVD?s und wir haben den Umtausch alsgeschlossen, da man ja wei? was mankauft, defekte Ware nehmen wir nat?rlich zur?ck! Der Kunde ist nicht erreichbar, antwortet nicht auf eMails oder geht nicht an das Telefon, er hat das Paket nicht abgeholt von der Post! Wir haben sogar eine Kopie seines Personalausweises! Link to comment Share on other sites More sharing options...
khan_thep Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 weder Inkasso noch Rechtsanwalt. Deine Agbs sind gesetzeswidrig - siehe fernabsatzgesetz. Gib mal einen Link zu Deinem Shop, damit man Dich <ironic>abmahnen</ironic> kann :hit: Link to comment Share on other sites More sharing options...
evi-eve Posted November 18, 2005 Author Report Share Posted November 18, 2005 Ich kann die Ware meinem Gr??h?ndler auch nicht zur?ck geben! Bei einer DVD wei? er ja was er kauft! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hubi Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 Nat?rlich kann er die DVD zur?ckgeben, solange sie nicht ge?ffnet sind. Und das ist bei Annahme verweigert sehr wahrscheinlich. Es gibt Tage da verliert man und es gibt Tage da gewinnen die Anderen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
khan_thep Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 B2B hat mit B2C rein gar nichts zu tun, Dein shop verst??t gegen geltendes Recht - ziemlich mutig in heutigen Zeiten - Abmahnungen ?ber 5000 sind die Regel, bei Deiner Ignoranz sollte es teurer werden... Zeitgenossen wie Du sch?digen die Bem?hungen ernsthafter Anbieter - ich habe f?r so was ?berhaupt kein Verst?ndnis. Dem Kunden mit Inkasso drohen, obwohl Du Deine Ware wieder hast und nicht einmal ?ber die aktuelle Gesetzeslage (ist schon seit 2 Jahren so) informiert sein. Heftig! Link to comment Share on other sites More sharing options...
evi-eve Posted November 18, 2005 Author Report Share Posted November 18, 2005 Doch das wei? ich, m?chte mich gerne an die Gesetze halten doch meine Frage ist dann: Was mache ich mit der Ware? Habe Sie extra f?r diesen Kunden beschafft! Die Ware lieg bei mir hier rum und ich werde sie wohl nicht wieder verkaufen! Wie macht hier das mit solcher Ware?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
siegeradler Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 Bei ebay einstellen ;o) Das ist halt dein Risiko als H?ndler. Damit muss man leben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
anissen Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 @evi-eve Ob Du es an Deinen Gro?h?ndler zur?ckgeben kannst oder nicht, interessiert den Kunden nicht und es muss ihn auch nicht interessieren. Wir haben das Problem sehr oft und es gibt keine M?glickeit daran etwas zu ?ndern. Es sei denn, Du verkaufst Ware die auf Wunsch vom Kunden angefertigt wurde (z.B. Ma?anz?ge, M?bel Einzelst?cke etc.) Da sind wir H?ndler leider etwas in den A.... gekniffen! Vielleicht solltest Du Dir mal das Fernabsatzgesetz gr?ndlich durchlesen. Wir haben z.B alle wesentlichen Texte und AGBs von einem Anwalt pr?fen bzw. formulieren lassen. Gru? Andr Link to comment Share on other sites More sharing options...
evi-eve Posted November 18, 2005 Author Report Share Posted November 18, 2005 Danke f?r die Tipps, haben uns schon einen Anwalt gesucht und werden uns erkundigen, habe auch 14 Tage R?ckgaberecht in meine AGB?s ge?ndert! Hat vieleicht auch noch jemand Tipps wie man das mit dem Lastschrift macht, wenn jemand sein Geld zur?ck zieht! Haben vor per Lastschrift anzubieten m?chten aber auf Nummer sicher gehen und uns vorhei ?berall schlau machen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
anissen Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 Also wir arbeiten mit einem Inkassounternehmen zusammen. Wenn Du die Adresse haben m?chtest kannst Du mir ja eine PN schicken. Aber auch bei Lastschriftretouren muss man vorsichtig sein. Wir haben es oft, dass die Kunden eine falsche Kontonummer oder BLZ angeben. Es wird aber im Buchungstext ein Grund angegeben. Wir schreiben oder rufen die Kunden an und oft ist es ganz harmlos und die Sache kl?rt sich auf. Das Inkassounternehmen ?bernimmt f?r uns die aussergerichtlichen Mahnungen und wenn das nicht zum Erfolg f?hrt, werden wir vorher gefragt ob wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wollen. Das hat sich bisher immer bew?hrt. Es gibt da verschiedene Vertragsmodelle. Wir bezahlen keine Grundgeb?hren, machen alles online (inkl. Boni und Adresspr?fung usw.) und die Kosten sind moderat. Das funktioniert auch im Ausland. Gru? Andr Link to comment Share on other sites More sharing options...
infoadsett Posted November 18, 2005 Report Share Posted November 18, 2005 Originally posted by evi-eve@Nov 18 2005, 06:57 PM Danke f?r die Tipps, haben uns schon einen Anwalt gesucht und werden uns erkundigen, habe auch 14 Tage R?ckgaberecht in meine AGB?s ge?ndert! Hat vieleicht auch noch jemand Tipps wie man das mit dem Lastschrift macht, wenn jemand sein Geld zur?ck zieht! Haben vor per Lastschrift anzubieten m?chten aber auf Nummer sicher gehen und uns vorhei ?berall schlau machen! Quoted post W?rde ich Dir nicht empfehlen. Das Geld kann bis 6 Wochen _zur?ck_geholt werden. Wird bei uns nur f?r b2b gemacht, auf keinen Fall b2c, es sei denn, Du willst erfahren, wie es ist, richtig viel Geld zu verlieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
evi-eve Posted November 18, 2005 Author Report Share Posted November 18, 2005 Ja, ich wei? das man das Geld bis 6 Wochen zur?ck holen kann, doch wenn der Kunde die Ware annimmt und beh?lt muss er sie ja auch bezahlen! also dachte ich das man in so einem Fall einen Rechtsanwalt oder ein Inkassob?ro mit beauftrag! Was hei?t b2b und b2c ?? :sad: Hat sonst noch jemand Erfahrung mit Laschrift oder Inkassob?ro/Anw?lten ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
anissen Posted November 19, 2005 Report Share Posted November 19, 2005 Ja das ist richtig so. Wenn der Kunde die Ware ?ber die Widerrufsfrist beh?lt und nicht bezahlt, kannst Du Ma?nahmen ergreifen. Gru? Andr Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted November 19, 2005 Report Share Posted November 19, 2005 Originally posted by evi-eve@Nov 19 2005, 12:54 AM Ja, ich wei? das man das Geld bis 6 Wochen zur?ck holen kann, doch wenn der Kunde die Ware annimmt und beh?lt muss er sie ja auch bezahlen! also dachte ich das man in so einem Fall einen Rechtsanwalt oder ein Inkassob?ro mit beauftrag! Was hei?t b2b und b2c ?? :sad: Hat sonst noch jemand Erfahrung mit Laschrift oder Inkassob?ro/Anw?lten ?? Quoted post Ist doch aber ein Mordsaufwand, dann kannste ungef?hr damit rechnen, dass du bei jedem 2. Lastschriftzahler den Anwalt einschalten musst. Ich hab das schon erlebt, dass Leute gef?lschte ?berweisungsbelege an einen schicken um zu zeigen, dass sie schon die Vorkasse geleistet haben und man die Ware losschicken kann. Also Lastschrift w?rde ich knicken. Au?er du machst Lastschrift mit Zahlungsausfallversicherung. Aber guck dir lieber mal sowas an, wenn du deine Zahlungsarten erweitern willst: https://www.iclear.de/index.jsp b2b = Business to business b2c = Business to Customer Link to comment Share on other sites More sharing options...
shirt-machine Posted November 22, 2005 Report Share Posted November 22, 2005 hi ich versende nichts per nachnahme und abbucher auch nicht paypal is cool mastercard mit securecode oder verified by visa oder telebanking mit zahlungsgarantie lg mike Link to comment Share on other sites More sharing options...
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