mimo1000 Posted March 31, 2008 Report Share Posted March 31, 2008 Hallo, möchte mal eure Meinung: man denkt immer Bankeinzug wäre in Ordnung, wenn vom Kunden gewählt, was macht ihr aber wenn dieser unbezahlt zurück kommt? Also auch nicht so sicher wie man denkt, aber von vielen wird er eben gewünscht:confused: lg mimo Link to comment Share on other sites More sharing options...
John Steed Posted March 31, 2008 Report Share Posted March 31, 2008 was macht ihr aber wenn dieser unbezahlt zurück kommt? Weiss nicht, ob ich Dich da richtig verstanden habe... Bankeinzug ist für den Kunden gut, da er bis zu sechs Wochen nach Abbuchung bei der Bank kostenlos und ohne Angabe von Gründen die Abbuchung zurückbuchen kann. Was macht man dann? Meine Meinung dazu: Wenn die Abbuchung nicht gleich klappt: Bestellung stornieren und nicht liefern. Wenn zurückgebucht wird, nachfragen und bei Richtigkeit der eigenen Forderung (Kunde hat wirklich was bestellt) mahnen etc. pp. Genaueres erfähst Du beim Anwalt oder Inkassounternehmen Deines Vertrauens Link to comment Share on other sites More sharing options...
mimo1000 Posted March 31, 2008 Author Report Share Posted March 31, 2008 aus Sicht des Lieferanten ist es nicht so gut, wenn die Bestellung und Abbuchung am gleichen Tag geschieht und die Abbuchung kommt mangels Deckung zurück. Oft reagiert der Kunde gar nicht und die Rücklastschrift ist beabsichtigt. Ein Anwalt ist oft unrentabel z. B. bei einem geringen Rechnungsbetrag, das meinte ich damit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beedle Posted March 31, 2008 Report Share Posted March 31, 2008 Inkasso. Bei Betrugsversuch -> Anzeige. Wenn du das Risikon nicht willst lass die Finger davon. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mimo1000 Posted March 31, 2008 Author Report Share Posted March 31, 2008 Inkasso. Bei Betrugsversuch -> Anzeige. Wenn du das Risikon nicht willst lass die Finger davon. was meinst du mit Inkasso:confused: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beedle Posted April 1, 2008 Report Share Posted April 1, 2008 Wird eine Lastschrift zurückgeholt ohne das ich die Ware zurück bekomme gebe ich das an ein Inkasso-Unternehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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