Erotoys-Store Posted July 19, 2008 Report Share Posted July 19, 2008 Hallo, ich bin Onlineshopbetreiber mit XT:Commerce Ich weiß nicht ob ich für meine Frage hier ne Antwort bekomme, habe leider nicht passendes gefunden. Daher meine Frage hier. Ein Kunde hat in meinen Shop eine Bestellung per Nachnahme aufgegeben. Die sollte per UPS den Kunden zugestellt werden, was erfolglos blieb. UPS war 3x bei dem Kunden und jedesmal hatte kunde kein Geld dabei, für den Nachnahmebetrag. Und daher ging die Sendung nun an mich zurück. Nun meine Frage, was ich nun tun kann. Denn der Kunde hat doch durch Akzeptieren der AGB eine Verbindliche Bestellung aufgegeben und sich zur Abnahme verpflichtet. Und nun kommt die sache als nicht angenommen zurück. Kunde wuste den genauen Betrag, da er nach Bestellung auch eine Bestellbestätigung bekommen hatte. Ich hoffe das mir jemand einen Tipp geben kann Danke Gruß Jens Link to comment Share on other sites More sharing options...
BMC Posted July 19, 2008 Report Share Posted July 19, 2008 Hallo Jens, ich bin zwar nur juristischer Laie, aber Dein Kunde hat ja ein Widerrufsrecht. Meines Wissens nach gehört die Annahmeverweigerung dazu (bitte korrigiert mich ggf!). Wenn der Wert des Artikels unter 40 EUR ist, kann man dem Kunden, sofern in den AGB vereinbart, die Kosten der Rücksendung aufbürden. Wenn der Wert höher ist, hast Du Pech gehabt. Die Hinsendekosten mußt Du auf jeden Fall selbst hinlegen. Die müßtest Du auch erstatten, wenn der Kunde bereits per Vorauskasse bezahlt hat! Was sagt denn Dein Kunde dazu? Meist kann man sich in einem persönlichen Gespräch am Telefon gütlich einigen und so zumindest die Versandkosten vom Kunden erhalten. Eine Verpflichtung zur Abnahme kannst Du Deinem Kunden nicht aufdrücken, hier hat man als Shopbetreiber im Onlinehandel einen entsprechenden Nachteil in Kauf zu nehmen. Verbraucherschutz steht vor Verkäuferschutz! Ich fürchte, letztendlich wirst Du den Vorfall auf dem Konto "Erfahrung" verbuchen müssen. Ein Streit mit dem Kunden wegen der Versandkosten macht meines Erachtens nach wenig Sinn oder zumindest ist diese Energie woanders besser investiert. Zeige Kulanz und schreibe Dir eine Notiz in die Kundenkartei, dass dieser Kunde eben nicht mehr per Nachnahme bestellen kann, dann bist Du zumindest vor "plötzlicher" Zahlungsunfähigkeit gefeit. Widerrufen kann er dann natürlich trotzdem (s.o.). Kopf hoch, beim nächsten Mal wirst Du gelassener reagieren! Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Erotoys-Store Posted July 19, 2008 Author Report Share Posted July 19, 2008 hallo, also die Bestellung per Nachnahme war ne kleine von € 37,50. Also das Wiederrufsrecht tritt doch erst in Kraft, wenn der Kunde die ware entegegengenommen hat, dann kann er doch innerhalb von 14 Tagen davon gebrauch machen. Habe den KD auch angeschrieben, um zu erfahren warum er die Nachnahmesendung nicht eingelöst habe, darauf habe ich bis heute keine Antwort bekommen, und tel. erreich ich den Kunden nicht. Alles im allen lohnt es sich wohl nicht sich damit auseinander zu setzen. Das heißt bei Nachnahmebestellungen hat man immer als Verkäufer das Risiko selbst zu tragen? Gruß Jens Link to comment Share on other sites More sharing options...
BMC Posted July 19, 2008 Report Share Posted July 19, 2008 Also das Wiederrufsrecht tritt doch erst in Kraft, wenn der Kunde die ware entegegengenommen hat, dann kann er doch innerhalb von 14 Tagen davon gebrauch machen. Jein, das Widerrufsrecht tritt in Kraft, sobald Du den Kunden wirksam (bitte hierzu Gesetzestexte vergleichen!) darüber belehrt hast! Dies kannst Du schon in Deiner Bestellbestätigung tun (also VOR Versand). Bei dem Versand von Waren beginnt die Frist jeodoch nicht vor dem Tag des Eingangs beim Empfänger, stimmt. Aber: wenn Du den Kunden nicht wirksam belehrst, erlischt sein Widerrufsrecht nicht. Das heißt bei Nachnahmebestellungen hat man immer als Verkäufer das Risiko selbst zu tragen? Nicht nur bei Nachnahmebestellungen... Der Kunde kann ja immer widerrufen, egal wie er bezahlt oder bestellt hat und ob er die Ware schon erhalten hat oder nicht. (Wohlgemerkt, ich spreche hier nur vom Online-Handel.) Habe den KD auch angeschrieben, um zu erfahren warum er die Nachnahmesendung nicht eingelöst habe, darauf habe ich bis heute keine Antwort bekommen, und tel. erreich ich den Kunden nicht. Ich denke auch, Du solltest die Sache einfach ad akta legen.... PS: bin wie gesagt nur juristischer Laie und lasse mich gerne korrigieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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