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Rechtsfragen Und Mehr


hornet

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Hi,

hier mal kurz ein paar Anmerkungen:

Am Ende des Bestellvorgangs erscheint ein "Best?tigungsfenster". In diesem hei?t es "Ihre Bestellung ist ausgef?hrt worden". Dies ist genau falsch. Richtig muss es hei?en: "Ihre Bestellung ist eingegangen". Mehr nicht. Annahme der Bestellung erfolgt erst bei Zusendeung der Ware.

Die Idee, eine Best?tigungsmail, ebenfalls mit dem Hinweis "Ihre Bestellung ist eingegangen" zu versenden, ist grunds?tzlich ok. In die Best?tigungsmail geh?rt aber nach meiner Empfehlung viel mehr, n?mlich der Sache nach nochmals die Wiederholung der AGB, insbesondere die Belehrung ?ber das Widerrufsrecht. Grund: Das Gesetz verlangt, dass der Verbraucher Hinweise "in Textform" erh?lt. Das blo?e Angebot der AGB auf der Webseite ist keine "Textform".

So, da? waren nur ein paar der Worte meines Anwalts.

Mittlerweile werde ich hinsichtlich dieser Rechtsfragen schon selbst fast zum Jurist.

Gerne w?rde ich auch ein Forum moderieren, welches sich nur mit den rechtlichen Fragen besch?ftigt. :bounce:

Zum Thema AGB in der Mail: Kann man eigentlich den Mails auch irgendwie Anh?nge zuweisen?

cu

hornet

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Die Formulierung ist doch klar ;)

?brigens hat mein Anwalt mir auch Amzon als Beispielhaft empfohlen.

Deswegen hab ich ja den Text oben gepostet.

Also die Formulierung solltest du in der lang datei ruhig ?ndern; ist ja nur ein Wort.

Zu den AGB gibts schon Gerichts-Urteile ...

SIcher ist sicher

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Originally posted by hornet@Jan 12 2004, 00:21 AM

Die Formulierung ist doch klar ;)

?brigens hat mein Anwalt mir auch Amzon als Beispielhaft empfohlen.

Deswegen hab ich ja den Text oben gepostet.

Also die Formulierung solltest du in der lang datei ruhig ?ndern; ist ja nur ein Wort.

Zu den AGB gibts schon Gerichts-Urteile ...

SIcher ist sicher

amazon hat aber keien agbs in den mails,

r?ckgaberecht wird nur ein link angegeben, 14-tage wiederrufsrecht ist als kurzer text angef?gt

ein link zu den agbs ist auch nicht in der bestellmail enthalten, sondern nur in der "wir haben ihre ware verschickt mail", dort ist jedoch kein r?ckgabeerkl?rung etc vorhanden.

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Originally posted by hornet@Jan 12 2004, 00:04 AM

Am Ende des Bestellvorgangs erscheint ein "Best?tigungsfenster". In diesem hei?t es "Ihre Bestellung ist ausgef?hrt worden". Dies ist genau falsch. Richtig muss es hei?en: "Ihre Bestellung ist eingegangen". Mehr nicht. Annahme der Bestellung erfolgt erst bei Zusendeung der Ware.

Ich bezog mich mehr auf obige "Formulierung"...

Auch ich habe nur eine Kurzfassung in meiner Mail.

Dieser Teil war ja auch nur als Anmerkung gedacht ...

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:grml: da hat hornet schon recht:

Am Ende des Bestellvorgangs erscheint ein "Best?tigungsfenster". In diesem hei?t es "Ihre Bestellung ist ausgef?hrt worden". Dies ist genau falsch. Richtig muss es hei?en: "Ihre Bestellung ist eingegangen". Mehr nicht. Annahme der Bestellung erfolgt erst bei Zusendeung der Ware.

nat?rlich ist "Ihre Bestellung ist ausgef?hrt worden" kein grund zum abmahnen. was der rechtsanwalt von hornet meint, ist, dass "ausgef?hrt worden" juristisch gesehen sehr nah an "angenommen" steht. welche bestellungen ich aber annehme, m?chte ich doch lieber selbst entscheiden (auch wenn der php-code und deren programmierer noch so genial sind :) ). mit der formulierung: "Ihre Bestellung ist eingegangen" halte ich mir eine ?berpr?fung und ggf. eine ablehnung noch offen.

ich schlage vor, bei der n?chsten version einfach diesen text anzupassen.

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Mann Mario, sei doch nicht so zickig :love:

Ich poste das ja nur um es allen zu erm?glichen m?glichst eindeutige Formulierungen zu verwendem. Kein Mensch will hier jemand zu irgendwas zwingen :cry:

Auch habe ich noch mal R?cksprache wegen Amazon gehalten und die reine Verlinkung der AGB in einer mAil sind nicht ausreichend, nach momentanem Gesetzesstand.

Nur leider sind die wenigsten von uns sicher so gro? und m?chtig wie Amazon und sollten deshalb vielleicht darauf bedacht sein, m?glichst jeden unn?tigen ?rger zu vermeiden und somit auch unn?tige Kosten.

Ich bin durch die Branche in der ich t?tig bin, sowieso Angriffen von allen Seiten ausgesetzt, da bem?he ich mich selbstverst?ndlich, keine Angriffspunkte offen zu lassen.

@p3e

Du hast mich offensichtlich verstanden... :grml:

Ansonsten noch mal:

Was besseres als XTC gibts f?r mich Momentan nicht. Ich hoffe das bleibt auch so!

:bounce: :bounce: :bounce: :bounce: :bounce: :bounce:

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  • 1 year later...

Generell ist es so, dass in der "Best?tigungsmail" nach aktueller Rechtsprechung entweder der Text der AGBS enthalten sein muss oder diese in einem unver?nderlichen format mitgeliefert werden m?ssen. Ein Link auf die AGBs in der Mail reicht laut Trusted und laut meines Anwalts nicht aus. Auf das Widerrufsrecht bzw. R?ckgaberecht muss hingewiesen werden.

Die Formulierung am Ende des Bestellvorangs (Best?tigungsseite, Schritt 3 von 4) wurde von Trusted ebenfalls so nicht akzeptiert, ich musste den Text erweitern...

Den Text auf der letzten Seite (Schritt 4 von 4) habe ich auch abge?ndert, da er ggf. problematisch sein k?nnte.. bei mir erscheint dort jetzt folgendes:

"Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen und wird umgehend bearbeitet. Sie erhalten in den n?chsten Minuten eine Best?tigungs-Email zur Kontrolle Ihrer Bestellung."

Dies ist wie immer nur mein bescheidenes Wissen und keine Rechtsberatung...

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. . . leider muss ich dem auch zustimmen, denn nach dem Rechtsprechung Fernmeldeabsatzgesetz, w?re es nur eine Best?tigung, das die Bestellung angekommen ist.

"Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen und wird umgehend bearbeitet. Sie erhalten in den n?chsten Minuten eine Best?tigungs-Email zur Kontrolle Ihrer Bestellung."

und nicht die Annahme :

"Ihre Bestellung ist ausgef?hrt worden"

... das bedeutet das die bestellte Ware in der vorgeschriebenen Lieferzeit, gerade ein neues Urteil herausgekommen, ausgeliefert werden muss !!!!

sonst hat der Kunde das Recht auf . . . . :excl:

. . . und das ist ein neues Thema . . .

Stefan

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