bezier Posted May 20, 2004 Report Share Posted May 20, 2004 aufgrund eines wohl neuen urteils sind z.bsp. solche dieses produkt an einen freund empfehlen untersagt. nun droht wahrscheinlich eine klagewelle einiger eifriger abmahnanw?lte. hier der link Link to comment Share on other sites More sharing options...
MBrode Posted May 20, 2004 Report Share Posted May 20, 2004 Ich sage dazu nur :abgelehnt: Jetzt spinnen doch bald alle in dem verf***** Staat. Das kann doch nich angehen wenn man seinem besten Freund etwas gutes tun will, das man erst zu seinem Webmailer muss oder das MailProgramm starten muss. Voll bes*****. Das hilft der Wirtschft bestimmt nicht auf die Spr?nge Ich bin da voll :dagegen: Lasst uns unterschriften sammel oder ?hnliches.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scubi Posted May 23, 2004 Report Share Posted May 23, 2004 H?rt sich gar nicht gut an. Mal wieder ein Dienst am Kunden den man nicht nutzen darf. Unsere Richter sind nur noch bekloppt. Kindersch?nder werden wegen schlechter Kindheit freigesprochen und Leute die die Wirtschaft f?rdern in den Knast gesteckt oder zu unsummen verurteilt. Da bleibt dann nur den Dienst abzuschalten um einer Abmahnung zu entgehen. Na super....und warum das ganze....weil einige wenige im Netz dieen Dienst mi?brauchen. Gru? Scubi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest jones63 Posted May 23, 2004 Report Share Posted May 23, 2004 Das derzeit wichtigste: Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskr?ftig. Sollte man aber im Auge behalten. Bei amazon l?uft's noch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elanor Posted May 23, 2004 Report Share Posted May 23, 2004 hallo, Amazon kann sich das aber auch leisten :pst: Viele Gr?sse Andi Link to comment Share on other sites More sharing options...
edwardr Posted November 29, 2004 Report Share Posted November 29, 2004 w?rde ich nicht sagen, soweit ich mich erinnere,... die geldstrafe kann auch vom Umsatz und Reichweite abh?ngen. amazon hat einen sehr hohen Bekanntheitsgrad, das k?nnte teuer werden. Weiters zahlst du die strafe und machst trotzdem weiter, wird es immer mehr teurer... ich wette die beim Amazon tun das genau mitverfolgen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
manica Posted November 29, 2004 Report Share Posted November 29, 2004 Derzeit kann man auch weder ein Gutscheinmodul noch Rabatte f?r Kunden nutzen wenn man B?cher im Shop hat und diese nicht seperat verkauft. Amazon hatte wegen den Guscheinen ?rger und haben vor Gericht nicht mal die Revision durchbekommen. Ist in dieser Richtung eine L?sung in Sicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
sff Posted November 26, 2005 Report Share Posted November 26, 2005 Kann es sein, dass viele die Abmahnungen und Gerichtsurteile bzgl. der tell-a-friend-Funktion missverstanden haben? Dieser Artikel auf heise.de l?sst es vermuten. So wie ich es verstehe, ist eine Empfehlung durchaus zul?ssig, solange man in der eMail keine weitere Werbung platziert, von der der Absender nichts weiss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted November 26, 2005 Report Share Posted November 26, 2005 aufpassen, das ist KEIN BGH urteil! die rechtslage ist weiterhin unklar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest lochball_neu Posted November 28, 2005 Report Share Posted November 28, 2005 dass wer lesen kann im vorteil ist zeigt sich an dieser etwas verqueren diskussion hier. bitte einfach und ganz in ruhe den heise-artikel gr?ndlich lesen und wirken lassen... und dann einfach auf eingeschleuste werbung in der empfehlungs-mail verzichten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted November 28, 2005 Report Share Posted November 28, 2005 nochmals, das ist kein OGH urteil sondern ein OLG urteil, jedes OLG kann zu diesem thema noch anders urteilen. lesen k?nnen ist schonmal ganz gut, verstehen was man lie?t hilft nochmals ein st?ck weiter meine meinung und keine rechtsberatung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Onkel_Poppi Posted November 28, 2005 Report Share Posted November 28, 2005 Komisch ist der Quatsch trotzdem, mal h?, mal hot. Aber das ist mal wieder Typisch Deutsch. Steif, Arogant und nicht G?nnerhaft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bmg4ever Posted November 28, 2005 Report Share Posted November 28, 2005 Ich will hier einmal eine Lanze brechen f?r das Urteil. Ich finde es in der Grundaussage absolut richtig. Sinn dieses "Produkt weiterempfehlen" ist es nunmal, dass man einem Bekannten/Freund ein ganz konkretes Produkt empfehlen will (vllt. weil man wei?, dass er sowas sucht etc.) Weitere Werbung f?r Sonderaktionen und Produkte hat in einer solche Mail nichts verloren. Ich stimme mit dem Gericht in seiner Einsch?tzung ?berein, dass es sich dann um nicht explizit vom Empf?nger gewollte Werbung und somit Spam handelt. Ich pers?nlich w?rde meinen Freunden sowieso niemals soetwas schicken, da ich dann in 90% der F?lle die Mail-Addy meines Bekannten mal eben so in einige Spamverteiler eingetragen habe. Da muss ich nur warten, bis der Betreiber irgendwann die 500 Adressen voll hat und dann verh?kern kann (aber das steht auf einem anderen Blatt). Link to comment Share on other sites More sharing options...
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