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xt:Commerce Community Forum

Urteil: Empfehlungs-mails Untersagt


bezier

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Ich sage dazu nur :abgelehnt:

Jetzt spinnen doch bald alle in dem verf***** Staat. Das kann doch nich angehen wenn man seinem besten Freund etwas gutes tun will, das man erst zu seinem Webmailer muss oder das MailProgramm starten muss. Voll bes*****.

Das hilft der Wirtschft bestimmt nicht auf die Spr?nge

Ich bin da voll :dagegen:

Lasst uns unterschriften sammel oder ?hnliches....

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H?rt sich gar nicht gut an. Mal wieder ein Dienst am Kunden den man nicht nutzen darf.

Unsere Richter sind nur noch bekloppt.

Kindersch?nder werden wegen schlechter Kindheit freigesprochen und Leute die die Wirtschaft f?rdern in den Knast gesteckt oder zu unsummen verurteilt.

Da bleibt dann nur den Dienst abzuschalten um einer Abmahnung zu entgehen.

Na super....und warum das ganze....weil einige wenige im Netz dieen Dienst mi?brauchen.

Gru? Scubi

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Guest jones63

Das derzeit wichtigste:

Anmerkung der Redaktion

Die Entscheidung ist nicht rechtskr?ftig.

Sollte man aber im Auge behalten.

Bei amazon l?uft's noch.

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  • 6 months later...

w?rde ich nicht sagen, soweit ich mich erinnere,...

die geldstrafe kann auch vom Umsatz und Reichweite abh?ngen. amazon hat einen sehr hohen Bekanntheitsgrad, das k?nnte teuer werden.

Weiters zahlst du die strafe und machst trotzdem weiter, wird es immer mehr teurer...

ich wette die beim Amazon tun das genau mitverfolgen.

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Derzeit kann man auch weder ein Gutscheinmodul noch Rabatte f?r Kunden nutzen wenn man B?cher im Shop hat und diese nicht seperat verkauft. Amazon hatte wegen den Guscheinen ?rger und haben vor Gericht nicht mal die Revision durchbekommen.

Ist in dieser Richtung eine L?sung in Sicht?

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  • 11 months later...
Guest lochball_neu

dass wer lesen kann im vorteil ist zeigt sich an dieser etwas verqueren diskussion hier. bitte einfach und ganz in ruhe den heise-artikel gr?ndlich lesen und wirken lassen... und dann einfach auf eingeschleuste werbung in der empfehlungs-mail verzichten... :cool:

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Ich will hier einmal eine Lanze brechen f?r das Urteil.

Ich finde es in der Grundaussage absolut richtig. Sinn dieses "Produkt weiterempfehlen" ist es nunmal, dass man einem Bekannten/Freund ein ganz konkretes Produkt empfehlen will (vllt. weil man wei?, dass er sowas sucht etc.)

Weitere Werbung f?r Sonderaktionen und Produkte hat in einer solche Mail nichts verloren. Ich stimme mit dem Gericht in seiner Einsch?tzung ?berein, dass es sich dann um nicht explizit vom Empf?nger gewollte Werbung und somit Spam handelt.

Ich pers?nlich w?rde meinen Freunden sowieso niemals soetwas schicken, da ich dann in 90% der F?lle die Mail-Addy meines Bekannten mal eben so in einige Spamverteiler eingetragen habe. Da muss ich nur warten, bis der Betreiber irgendwann die 500 Adressen voll hat und dann verh?kern kann (aber das steht auf einem anderen Blatt).

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