thomas78 Posted March 26, 2007 Report Share Posted March 26, 2007 Hallo Zusammen! Ich hoffe, dass das Thema hier nicht komplett off-Topic ist, wusste aber nicht wohin damit. Folgendes: Wir vertreiben in unserem Shop Sperrgutprodukte, dass bedeutet Versand fast ausschließlich über Spedition. Das macht die Versandpreisgestaltung schwierig. Durch einen Fehler hat aber eine Kundin aus Österreich (Versand 65 EUR) aber einen vergünstigten Versandpreis (17 EUR) aus Deutschland bekommen. Normalerweise hätte der Shop sagen sollen, Preis auf Anfrage. Dann würden wir die Spedition anrufen und nach den Preisen fragen. Wir halten uns das in den AGBs zwar offen falsch errechnete Preise zu korrigieren, haben in diesem Fall aber drauf verzichtet (Mitarbeiter hat das nicht bemerkt). Die Kundin hat Ihr Produkt 1 also bekommen. Kurz darauf bekamen wir gleich mehrere Anrufe von der Kundin, wir hätten falsche Ware geliefert, weil die hätte ja "nur nach dem Bild von Produkt 2 bestellt" (was immer das auch heißen mag) und Produkt 2 wäre ihr absolutes Lieblingsprodukt und nicht das bestellte Produkt 1. Wir hätten einen Fehler gemacht und falsche Ware geliefert. Die Bestellbestätigung hat sie aber angeblich gelöscht (unsere Kopie zeigt, dass sie einfach nur falsch bestellt hat). Ich habe den Shop trotzdem ausführlich getestet. So ein Fehler tauchte aber nicht auf. Trotzdem habe der Kundin angeboten uns Produkt 1 sofort zurück zu schicken, und wir würden nach Erhalt auf unsere Kosten Produkt 2 raus senden (worauf ich jetzt, wo ich die Kosten weiß lieber verzichten würde, den wir würden noch mal 65 EUR auf unser Minusgeschäft drauf zahlen müssen). Inzwischen ist eine Woche Woche vergangen. In dieser Zeit kam kein Produkt zurück, jedoch eine 2. Bestellung mit Produkt 2. Und ein Fax mit einem Screenshot vom mit Produkt 2 gefüllten Warenkorb, mit der Handschriftlichen Bemerkung: "... damit Ihr (!) seht, dass ich alles Richtig gemacht habe und Ihr (!) den Fehler gemacht habt!". Wo da bitte der Beweiswert liegen soll bleibt mir verborgen, aber nebensächlich... Zudem war es ja auch gar nicht mehr relevant. Auf schriftlicher Anfrage unserer Seite, warum eine 2. Bestellung eingegangen ist und was mit der 1. Bestellung ist, meint die Dame jetzt entgegen der Absprache es wäre ja nicht zu viel verlangt, wenn wir die Ware bei Lieferung sofort mitnehmen lassen würden. Schließlich hätten wir ja einen Fehler gemacht. Das Problem dabei ist, dass sich unser Logistikunternehmen sich das mit der Mitnahme aber gut bezahlen lässt und die Kosten dann wieder bei uns liegen würden. Das interessante ist, dass die hysterische Dame sich scheinbar nicht an Verabredungen hält und ständig Telefonterror bei den Mitarbeitern im Lager veranstaltet, statt direkt mit mir zu sprechen oder per Mail zu agieren. Nachdem sich ein Mitarbeiter jetzt erneut beschwert hat, die Dame hätte wieder angerufen und am Telefon geweint (man beachte, sie hat selber ein kleines Geschäft, trotzdem scheint die vom Ablauf keine Ahnung zu haben, lässt einen nicht zu Wort kommen und ist hysterisch) sie hätte doch keinen Fehler gemacht (so hatten wir das auch nie ausgedrückt) und unseren Mitarbeiter beschimpft hat, habe ich meinen Mitarbeitern jetzt gesagt, sie sollen nicht mehr ran gehen, wenn sie Ihre Rufnummer sehen. Das Maß der Dinge ist damit aber bei mir erreicht. Da die Dame die Ware ja noch nicht zurück geliefert hat, möchte ich eigentlich dass sie die Ware behält. Am Mi. sind die 14 Tage um. Wie würdet Ihr euch in der Situation verhalten? Bitte beachtet, dass die Telefonate mit der Frau echt anstrengend sind und man wirklich nicht zu Wort kommt (obwohl ich mich eigentlich sehr gut durchsetzen kann). Bitte denkt jetzt nicht, was für ein unkulantes Unternehmen oder so was. Wir haben schon viele Kunden gehabt, und natürlich auch schon Reklamationen. Wir verhalten uns da immer kulant und schicken Ersatzware direkt noch am selben Tag auf unsere Kosten los. Aber wenn eine Kundin eindeutig was falsches Bestellt, uns anlügt und behauptet der Fehler lege an uns und natürlich Ihre Bestellbestätigung angeblich sofort gelöscht hat (wo ja drin steht dass sie falsch bestellt hat) und hier Telefonterror betreibt, sehe ich nicht mehr ein dass wir das mit uns machen lassen müssen. Generell würde ich aber trotzdem gerne wissen wollen: Wie sieht das aus mit dem Widerrufsrecht? Gilt das nur für Deutschland, oder auch EU? Was ist mit nicht EU-Ausland? Stelle mir gerade vor, wenn ein Kunde aus China auf die Idee kommen würde von dem Recht Gebrauch zu machen... Richtig ist doch, dass wir den Rücktransport und den Warenwert bei einem Widerruf erstatten müssen, aber den Hintransport nicht, oder? (in diesem Fall wäre mir anders herum lieber ) Gibt es da Ausnahmen für das Ausland? Ist die Widerrufzeit 14 oder 30 Tage? Bei eBay müssen das 30 Tage sein, oder? Eigentlich sind wir zur Zeit noch ein niederländisches Unternehmen. In Holland ist ein Widerrufsrecht nicht vorhanden. Wir bieten das in unseren deutschen Shops aber trotzdem an. Müssen wir das eigentlich? Wenn ja, dann auch für das Ausland? Ich hoffe, dass Ihr mir da weiter helft. Viele Grüße vom Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
dangerfreak Posted March 26, 2007 Report Share Posted March 26, 2007 [meine meinung] wenn die kundin die ware innerhalb der 14 tage nicht zurückgeschickt hat, hat sie ihr wiederrufsrecht verwirkt... fall erledigt. wenn es tatsächlich eine falschlieferung eurer seite ist, müßt ihr für den rücktransport aufkommen [/meine meinung] siehe auch: Widerrufsrecht - Wikipedia Link to comment Share on other sites More sharing options...
eddi-z Posted March 26, 2007 Report Share Posted March 26, 2007 sooo einfach ist das wohl nicht. 1. ob die Kundin etwas falsch gemacht hat ist völlig ohne Belang. Der Widerruf Bedarf keiner Erklärung, Seitens des Käufers. 2. Es reicht aus, wenn der Kunde innerhalb der 14 Tage den Widerruf erklärt. Noch dazu da es sich wohl um nicht paketversandfähige Ware handelt. In dem Fall ist es eh Sache des Verkäufers wie er die Ware zurückholt. 3. Die 30 Tagefrist gilt nur dann, wenn vor dem Vetragsschluss, die Widerrufsbelehrung nicht in schriftlicher Form, dem Kunden vorliegt. Da bei Onlineshops in der Regel der Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande kommt, hat der Onlineverkäufer die Möglichkeit vorher die Widerrufsbelehrung (z.B. via E-Mail) zu übermitteln. Bei eBay kann er das nicht, da die Angebote verbindlich sind und der Vertrag ja bereits beim Bieten oder Auslösen des Sofortkaufs zustande kommt. Widerrufsbelehrungen auf Onlineseiten erfüllen nicht die Forderung nach der Schriftform. Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomas78 Posted March 26, 2007 Author Report Share Posted March 26, 2007 Hallo! Eine niederländische Firma betreibt einen Online-Shop für Deutschland. Ist hier ein Widerrufsrecht für Kunden einzuräumen? Im deutschen Shop bestellt ein Österreichischer Kunde. - Gilt das Widerrufsrecht auch für diesen? - Wenn ja, kann man das EU-Ausland ausschließen? - Kann man evtl. die Versandkosten von der Erstattung ausschließen? (Hin-/Rückversand) Im deutschen Shop bestellt ein Japaner. - Gilt das Widerrufsrecht auch für diesen? - Wenn ja, kann man das Ausland ausschließen? - Kann man evtl. die Versandkosten von der Erstattung ausschließen? (Hin-/Rückversand) Danke für Eure Infos! Gruss Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest tuvalu Posted March 27, 2007 Report Share Posted March 27, 2007 Hiho, nun, ich denke, es gelten die Gesetze, wo verkauft wird. Und das ist z.Z. überall unterschiedlich. Vorstoß: EU will Regeln für Internet-Handel endlich vereinheitlichen - shopbetreiber-blog.de tuvalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
timecrash Posted June 6, 2007 Report Share Posted June 6, 2007 Meine Meinung: Die Dame hat ein Gewerbe und daher kein Rückgaberecht wie es sonst Endkunden zusteht. Außerdem ist es ein anderes Land, da kann es nicht angehen dass du jegliche Kosten übernehmen musst auch bei Endkunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest tuvalu Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 Meine Meinung: Die Dame hat ein Gewerbe Ja und? Darf man als Gewerbetreibender nicht mehr Endkunde sein? Ist der Einkauf bei ALDI jetzt B2B? Um ein B2B-Geschäft zu machen, bedarf es eines Vertrags! Außerdem ist es ein anderes Land, da kann es nicht angehen dass du jegliche Kosten übernehmen musst auch bei Endkunden. Dann muss das so in den Geschäftsbedingungen drin stehen, der Kunde muss - schon im eigenen Interesse - auf die geänderte Sachlage aufmerksam gemacht werden, ansonsten erwartet er, dass sich der Shopbetreiber an die eigenen - kommunizierten - Regeln hält. tuvalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sebastian05 Posted June 7, 2007 Report Share Posted June 7, 2007 durch das fernabsatzgesetzt gibt es ja die 14tage.. da SIE ja eure AGB auch angenommen hat, seid ihr >>>fast<<< aufe sicherein Seite. Allerdings müsst ihr 100%sicher sein das der fehler beim Kd liegt bzw bei der bestellabwicklung... denn dann sollte der Kd für seine "doofheit" aufkommen, sorry ist so. Wenn ihr den Kd (je nach stamm oder nicht) behalten wollt, bietet service an holt das teil ab, is ärgerlich für die entstanden kosten, aber so is das nunmal mit dem gesetz... übrigens gilt die AGB immer die der Kd angenommen hat, sprich das deutsche gesetz gilt dann auchfür denKd aus Austria Link to comment Share on other sites More sharing options...
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