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Widerrufsbelehrung


dinos

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Da wir wegen dieser Formulierung schon eine Abmahnung erhalten haben,kann ich Dir dazu sagen, da? das Widerrufsrecht in den AGB's stehen muss und diese mit der Best?tigung erledigt sind und auf der Startseite mit maximal 2 Klicks die AGB's erreichbar sein m?ssen. So ist die derzeitige Rechtssprechung, wurde von unserem Anwalt, der Internetspezialist ist, uns so mitgeteilt und der muss es wissen, der h?lt Vorlesungen ?ber Internetrecht.

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... da? das Widerrufsrecht in den AGB's stehen muss und diese mit der Best?tigung erledigt sind ...
Das ist meiner Ansicht nach grober Unfug! Denn der die Widerrufsbelehrung regelnde ? 355 Abs. 2 Satz 1 BGB fordert, da? die Belehrung in Textform vorliegen mu?. Textform nach ? 126b BGB setzt unter anderem voraus, da? die Erkl?rung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wurde.

Dies ist bei einer fl?chtigen Darstellung auf dem Monitor gerade nicht der Fall! Daher sollte man die Widerrufserkl?rung gerade nicht nur in den AGBs einbauen, die ja nach dem Klick nicht mehr dauerhaft f?r den Kunden verf?gbar sind, sondern zus?tzlich in die Best?tigungsmail aufnehmen.

N?heres dazu gibt es von einer renommierten Internetrechts-Kanzlei hier:

http://internetrecht-rostock.de/Belehrung_...errufsrecht.htm

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Genau, so ist es! Wenn man die Widerrufsbelehrung erst dem Paket ausgedruckt beilegt oder auf der Rechung mit drauf hat (oder auf die R?ckseite der Rechnung deutlich verweist, auf der die Belehrung zu finden ist), ist das beweistechnisch am sichersten.

Dann erfolgt die Belehrung jedoch erst nach Vertragsschlu?, soda? die Frist gem?? ? 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat statt zwei Wochen betr?gt.

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Originally posted by Chrysler@Sep 19 2004, 15:04 PM

kann man nicht einfach an jede Bestellung zwei PDFs (oder HTML-Dateien) anh?ngen mit den AGB's und der Wiederrufsbelehung..wegen der Frist?

PDF stellt f?r den K?ufer m?glicherweise ein Problem dar, da er gezwungen wird sich erst den Adobe Reader zu besorgen und zu installieren (egal ob jeder den eigentlich hat oder nicht).

Und HTML-Mails k?nnen ganz schnell als SPAM deklariert werden oder aber der K?ufer akzeptiert keine HTML-Mails und zwingt sie ins ASCII-Format. Dann sieht die Mail recht lustig aus und ist kaum noch zu entziffern.

Aus meiner Sicht stellt das keine einfache Bereistellung des Widerufsrecht im Sinne des BGB dar.

An die Entwickler:

W?re es nicht m?glich die Widerufsbelehrung wie die Kenntnisnahme der AGB mit einem Kontrollk?stchen best?tigen zu lassen bzw. diese in in die Schrittfolge der Bestellung mit einzubauen - an vorletzter Stelle z.B. ?

Somit w?ren dann alle XTC-Shop (meiner Meinung nach) rechtlich auf der sicheren Seite.

Gruss, Sven

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genau was pulsum sagt ist die L?sung:

1. Die Widerrufsbelehrung geh?rt als erster Absatz in die AGBs

2. auf dem Weg zur Kasse erscheint eine Zwischenseite, die im IFrame der gr?sse der Widerrufsbelehrung genau diese einblendet, mit Scrollbalken aber nat?rlich auch die ganzen AGBs durchlesen l?sst.

Darunter ist ein Button, mit der ?blichen Aufschrift: Durch Best?tigen der Widerrufsbelehrung und der AGBs (Klicken dieses Button) erkl?re ich diese zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren.

Erst nach dem Klick des Buttons geht es zur Kasse und es gibt keinen anderen Weg etwas zu bestellen.

Somit ist es f?r den K?ufer unm?glich, da technisch nicht m?glich, zu behaupten er habe die Belehrung und AGBs nicht gelesen.

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Und HTML-Mails k?nnen ganz schnell als SPAM deklariert werden oder aber der K?ufer akzeptiert keine HTML-Mails und zwingt sie ins ASCII-Format. Dann sieht die Mail recht lustig aus und ist kaum noch zu entziffern.

das ist XTC und kein OSC.

bei jedem mail wird HTML + TXT ! versendet. wenn der kunde keni html akzeptiert (was mittlerweile aber standard ist) dann wird die richtig formatierte txt mail angezeigt.

Somit w?ren dann alle XTC-Shop (meiner Meinung nach) rechtlich auf der sicheren Seite.

es geht nicht ums lesen, (das reicht auch wenn die in den agbs sind), sondern um dauerhafte vorhandensein.

du kannst ja auch auf die belehrung verzichen und direkt bei der rechnung belehren, ist halt ne l?ngere frist, oder das wiederrufsrecht ganz ausschlie?en, und r?ckgaberecht einr?umen (anwalt fragen)

meine meinung.

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das ist XTC und kein OSC.

bei jedem mail wird HTML + TXT ! versendet. wenn der kunde keni html akzeptiert (was mittlerweile aber standard ist) dann wird die richtig formatierte txt mail angezeigt.

wegen des hohen Spamaufkommens werden HTML-Mails mittlerweile doch etwas argw?hnischer betrachtet. Aus meiner Sicht ist HTML wesentlich besser, da ich die Nachrichten f?r Kunden optisch besser aufbereiten kann, aber viele nehmen offenbar wieder Textmails. Aber das ist sicher bei jedem verschieden. Gut das dann beide Varianten verschickt werden.

es geht nicht ums lesen, (das reicht auch wenn die in den agbs sind), sondern um dauerhafte vorhandensein.

du kannst ja auch auf die belehrung verzichen und direkt bei der rechnung belehren, ist halt ne l?ngere frist, oder das wiederrufsrecht ganz ausschlie?en, und r?ckgaberecht einr?umen (anwalt fragen)

Eine Bestimmung besagt aber, dass die Widerrufsbelehrung fr?hstens mit Bekanntgabe wirksam werden kann; somit w?re das - bei Integration in die Check-out-Schrittfolge - schonmal gew?hrleistet. Wer nat?rlich das Widerufsrecht durch ein R?ckgaberecht ersetzt, muss eh weitere Ausf?hrungen dazu erstellen.

Wenn man das dauerhaften Vorhandensein erreichen will, m?sste die Belehrung in einem separaten Fenster st?ndig offen sichtbar sein. Das gilt nat?rlich nur, wenn mit dem dauerhaften Vorhandensein die st?ndige Sichtbarkeit gemeint ist. Ansonsten ist die Belehrung ggf. mit ein- zwei Klicks ja auch dauerhaft vorhanden.

Gruss, Sven

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Hallo,

soll ich euch eine einfache L?sung nennen, die mit XTC funktioniert und auch soweit ich wei? dem Gesetz gen?ge tut:

In die Artikelbeschreibung f?gt Ihr die Widerufsbelehrung bzw. wer m?chte das R?ckgaberecht.

Der K?ufer hat die M?glichkeit ?ber die Druckfunktion sich sowohl die Artikelbeschreibung also auch die Widerspruchsbelehrung bzw. R?ckgaberecht auszudrucken.

Und ich w?rde das alles noch in die Best?tigungsemail(Text) einf?gen.

P.S. Die ist keine Rechtsberatung, Rechtsbeartungen d?rfen nur von Rechtsanw?lten durchgef?hrt werden

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Also bei einer Bestellung muss man, nachdem man die Zahlungsweise ausgew?hlt hat, einen Butten anklicken und damit erkl?ren das man die AGB?s gelesen hat und damit einverstanden ist.

W?re es jetzt nicht sinnvoll, das gleiche Men? noch einmal under dieses zu setzen und hier noch einmal richtig die Widerrufsbelehrung eintr?gt und der Kunde muss diese mit einem 2. Butten anerkennen.

Dann kann gew?hrleistet werden das der Kunde bei der Bestellung die Widerrufsbelehrung erhalten hat!

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... mal so am Rande erw?hnt,

setzt doch einfach die Wiederrufsbelehrung in Eure AGB's, und ?ndert in der entsprechenden Datei den Text einfach in

"Hiermit erkl?re ich, das ich Ihre allgemeinen Gesch?fts- und Lieferbedingungen und Ihre Wiederufsbelehrungen gelesen und akzeptiert habe."

Datei hab ich jetzt gerade nicht im Kopf, aber ich denke mal somit seit Ihr auf der sicheren Seite.

Desweiteren w?rde ich Vorschlagen das Ihr Eure AGB's den Kunden nochmals gesondert zum Download anbietet ...

Also alles was Recht ist, aber es kann einen schon Nerven dieser Rechtsstaat :fear: :rock:

ciao, der webkasper

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Die L?sung von webkasper halte ich rechtlich absolut f?r unbedenklich auch wenn ich es etwas anders formulieren w?rde.

"Hiermit best?tige ich, dass ich die AGB und die darin enthaltene Widerufsbelehrung gelesen habe."

Theoretisch br?uchte man imho die Widerufsbelehrung nichtmal gesondert erw?hnen, wenn sie Teil der AGB ist. Wenn der User best?tigt, dass er die AGBs gelesen hat, kann ich als gutgl?ubiger Verk?ufer auch davon ausgehen, dass der Kunde auch die Belehrung gelesen hat und kann ihn somit als "belehrt" betrachten, wenn nicht, m?sste er zugeben, dass er die AGBs nicht gelesen hat und damit reitet er sich selber rein...

Gru?, Dave

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Als erstes d?rft Ihr Widerrufsrecht und R?ckgaberecht nicht verwechseln bzw. vermischen. Achtet darauf das Ihr entweder ganz klar ein R?ckgaberecht oder ein Widerrufsrecht vereinbart!

Im Laufe der BEstellung bu? auf das Widerrufsrecht bzw R?ckgaberecht hingewiesen werden. Dazu dann die Widerufsfolgen bzw R?ckgabefolgen.

In der Bestellbenachrichtigung mu? noch einmal das jeweilige Recht niedergelegt sein.

Ber der Versandbest?tigung brauchen nur noch Verweise auf die jeweiligen Rechte gesetzt werden

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Wir haben folgendes in den AGBs stehen:

? 4 Widerruf- und R?ckgaberecht

4.1. Wir gew?hren Ihnen ein Widerrufs- und R?ckgaberecht innerhalb von 14 Tagen.

Achtung/Ausnahme: Das Widerrufs und R?ckgaberecht gilt nicht bei Bestellung von Waren, die speziell nach Spezifikation des Auftraggebers angefertigt wurden, bei der Bestellung von Gutscheinen sowie Sonderangeboten (z.B. reduzierter Ware). Diese sind von Umtausch und R?ckgaberecht ausgeschlossen!

4.2. Die Frist wahren Sie durch fristgerechtes Absenden Ihres R?cknahmeverlangens an: bla bla

Widerruft der Kunde den Vertrag, so erfolgt der R?ckversand bei einem Warenwert ?ber ? 40,00 auf unsere Kosten und Gefahr. Bei einem Warenwert unter ? 40,00 hat der Kunde die R?cksendekosten zu ?bernehmen.

Der Kaufvertrag wird nach der R?cksendung der Ware aufgel?st und wir erstatten bereits geleistete Zahlungen zur?ck.

Problematisch ist bei uns, das es Waren gibt (z.B. Portrait nach Foto) die niemand anderem verkauft werden k?nnen.

Wir heben also ausdr?cklich das R?ckgaberecht auf und haben daf?r spezielle Abstufungen bei der Bestellung eingerichtet.

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was soll man dem Kunden denn noch alles zumuten ?

Wir bekommen tag t?glich anrufe wegen irgendwelchen kleinigkeiten die in der Bestellmail nicht gelesen wurden. Die Emails mit irgendwelchem Zeug weiter vollzustopfen ist vieleicht rechtlich sinnvoll bringt den Kunden aber nicht weiter.

jedenfalls meine Meinung und Erfahrung

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