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Lizensierte Verpackung (neue Verpackungsverordnung)


Thore

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Danke für die Antwort.

Online schätze ich eigentlich auch sehr (bin halt auch ein Onlinehändler ;)), doch finde ich es -gerade bei diesem aktuellen und "heißen" Thema- sehr Kundenunfreundlich die Preise nur nach erfolgter Registrierung zu zeigen!

Haben die Anbieter was zu verbergen :P?

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So, habe die Mengen mal beim Grünen Punkt und bei Bähr verglichen und die beiden sind bei identischen Mengenangaben (90kg Pappe / 5 kg Kunststoff) bis auf ein par Cent gleich billig!

Hut ab, hätte gedacht, dass der Grüne Punkt teurer wäre!

Der Vorteil beim Grünen Punkt ist, dass man dort scheinbar ab dem ersten Karton eine Lizenz bekommt. Bei Bähr hat man eine Mindestlizenzgebühr von 20,00 Euro (die einem Jahresgewicht von ca. 121kg (rein Kartonage) entspricht). Der Nachteil beim Grünen Punbkt ist die idiotische Namenskonvention für Benutzername und Passwort --> vollkommen behämmert *kopfschüttel*. Das war fast ein Grund für mich die Registrierung abzubrechen (aber das nur so nebenbei)!

Wer kennt noch weitere Lizensgeber für Kleinversender (kleiner 150 kb/ Jahr)?

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  • 4 weeks later...

Wer kennt noch weitere Lizensgeber für Kleinversender (kleiner 150 kb/ Jahr)?

Ich hab noch das

Interseroh Portal für Onlinehändler gefunden.

ab 75€ pro Jahr

Micha

Hallo Micha,

als ich letztes Jahr dort angefragt hatte, war der Preis noch wesentlich höher :-) das schärfste war jedoch deren Vertrag - ich kann nur sagen, lies das Kleingedruckte aufmerksam durch!!!

Gruß

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Hey, how,

bin nun letztendlich bei www.baehr-verpackung.de unter gekommen (da ich keinen weiteren "Kleinanbieter", als die bereits genannten gefunden hatte) und zahle pro Jahr 23,85 Euro für meine paar Kilo Kartonage und Plastik. Ich muss sagen, dass ich mit diesem Bähr-Vertrag Anfangs sehr skeptisch war, doch als nun endlich die Rechnung kam, war ich erleichtert.

Mal sehen, wie sich die Lage der "Verpack 5" verändert und ob der ganze Sch*** letztendlich nicht doch wieder rückgängig gemacht oder geändert wird.

Es bleibt spannend.

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Hallo Micha,

als ich letztes Jahr dort angefragt hatte, war der Preis noch wesentlich höher :-) das schärfste war jedoch deren Vertrag - ich kann nur sagen, lies das Kleingedruckte aufmerksam durch!!!

Gruß

Echt?! Was stand denn im Kleingedruckten...? Ich durchforste die Seite nochmal.

LG Micha

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Im Vertrag findet sich z.B. der Satz: Bei nicht fristgerechtem oder nicht ordnungsgemäßem Vorliegen der Bestätigung nach Ziff ... hat der Auftragnehmer das Recht, einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater auf Kosten des Auftragggebers zu bearuftragen

Ist aus meiner Sicht ein unkalkulierbares Kostenrisiko.

Gruß

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Im Vertrag findet sich z.B. der Satz: Bei nicht fristgerechtem oder nicht ordnungsgemäßem Vorliegen der Bestätigung nach Ziff ... hat der Auftragnehmer das Recht, einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater auf Kosten des Auftragggebers zu bearuftragen

Ist aus meiner Sicht ein unkalkulierbares Kostenrisiko.

Gruß

Hmm... klingt aber eigentlich ganz logisch. Man ist verpflichtet, seine tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge zu lizensieren, sollte man das nicht bestätigen, also seinen Pflichtanteil nicht erbringen, dann behalten sie sich das Recht vor, diese Menge durch einen unabhängigen Dritten prüfen zu lassen. Das ist aus meiner Sicht vollkommen sauber, entspricht der VerpackV [1] und ist eben SEHR kalkulierbar.

Was passiert denn eigentlich, wenn ich meine tatsächliche Menge zu der Schätzung zu Beginn des Jahres nicht korrigiere oder mein Lizenzgeber Pleite ist. Muss ich das dann woanders nachlizensieren? Wäre das nicht ein noch viel unkalkulierbareres Risiko? Das würde ich ganz gerne abklären, bevor ich irgendwo unterschreibe...

[1] Auszug aus VerpackV

§ 10

Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen, die in den Verkehr gebracht werden (1) Wer Verkaufsverpackungen nach § 6 in Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für sämtliche von ihm mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die er im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in den Verkehr gebracht hat, eine Vollständigkeitserklärung, die von einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 4 geprüft wurde, abzugeben und nach Absatz 5 zu hinterlegen.

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Dazu habe ich mal eine lustige Idee gelesen, bei der vorgeschlagen wurde, die Versandverpackung als Geschenkverpackung >kostenlos< und automatisch jeder Bestellung dem Warenkorb hinzuzufügen ...

... ob man damit letztendlich um die "Verpack V" drum herum kommt weiß ich nicht, aber die Idee fand ich witzig :D

Grüße

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Hmm... klingt aber eigentlich ganz logisch. Man ist verpflichtet, seine tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge zu lizensieren, sollte man das nicht bestätigen, also seinen Pflichtanteil nicht erbringen, dann behalten sie sich das Recht vor, diese Menge durch einen unabhängigen Dritten prüfen zu lassen. Das ist aus meiner Sicht vollkommen sauber, entspricht der VerpackV [1] und ist eben SEHR kalkulierbar.

das gilt nicht nur wenn ich keine Angaben mache sondern auch wenn der Lizenzgeber den Verdacht hegt, dass meine Angaben nicht richtig sind d.h. hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

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  • 7 months later...

Hallo,

wie steht es aktuell bei Euch mit den Gebühren für die Verpackungsverordnung ?

Ich habe von DSD GmbH die Mitteilung bekommen, daß die Mindestvergütung von 36,00 auf 140,00 EUR /Jahr angehoben werden muss, da das Geld scheinbar bei der zuständigen Stelle hinten und vorne nicht langt :(

War irgendwie klar..... :D

Habt ihr andere Anbieter bei denen es bei Kleinmengen günstiger ist und bleibt ?

danke !

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Habt ihr andere Anbieter bei denen es bei Kleinmengen günstiger ist und bleibt ?

Nach wie vor:

www.baehr-verpackung.de (siehe meine Beiträge weiter oben)

Preise sind für kleine Mengen tief und günstig geblieben und es gibt sogar (ganz neu) eine Art Bonus für Kunden, die den Vertrag verlängern ... habe mich damit jedoch noch nicht im Detail beschäftigt.

Grüße

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  • 2 weeks later...
  • 2 months later...

hey!

bin neu hier, hab mir den gesamten Thread durchgelesen.

Angenommen ich würde meinen Shop bei Kartons Verpackungen Packbänder Folien online kaufen registrieren, das würde mich dann jährlich 20€ kosten.

Ich muss denen evtl nachweisen können, wie viel kg Karton ich tatsächlich verschickt habe etc. (lächerlich!)

Habe ich sonst noch Pflichten, oder bin ich damit "aus dem Schneider"?

Was genau macht dann dieses Unternehmen für mich?

Danke!

Grüße

Martin

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Was genau macht dann dieses Unternehmen für mich? Danke! Martin

Hi Martin,

kurz und knapp gesagt wird das Unternehmen (wie auch alle anderen Unternehmen, denen man sich anschließen kann) DEINE gezahlte Gebühr dafür verwenden, die anfallenden Recyclingstoffe zu verwerten um somit die Umwelt zu erhalten, also versuchen das Ökosystem im Gleichgewicht zu halten ... etc.! Dafür zahlt man (angeblich) diese Gebühr.

Im Übrigen hat baehr-verpackung.de zusätzlich zu der berechneten Gebühr (ab Januar 2010) eine Pauschale eingeführt ... wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe lag die bei rund 30,00 Euro (bin zu faul die Unterlagen raus zu kramen).

Ich hoffe, ich konnte Dir behilflich sein.

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins Jahr 2010

Backy

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