KTAC Posted December 7, 2014 Report Share Posted December 7, 2014 Ab dem 01.01.2015 muss für elektronische Dienstleistungen (Downloadartikel) der Mehrwertsteuersatz des Landes angewendet werden, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat (Rechnungsadresse). Das Problem ist, dass man vor der Registrierung des Kunden, den Wohnsitz nicht kennt und damit auch keine korrekten Bruttopreise angezeigt werden können. Um hier rechtssicher zu sein, müsste man alle möglichen Bruttopreise angeben. Meine Idee: Die Möglichkeit, einen festen Bruttopreis angeben zu können. Dadurch variiert zwar der Nettopreis und damit der eigene Gewinn, es vereinfacht jedoch die Preisdarstellung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mjuergens Posted December 7, 2014 Report Share Posted December 7, 2014 Wenn man den Shop generell auf Bruttopreise einstellt (was ja bei einem reinen B2C Shop sowieso sinnvoll ist) dann sollte das aber schon genau so funktionieren, oder liege ich da jetzt falsch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
KTAC Posted December 7, 2014 Author Report Share Posted December 7, 2014 Leider ist das nicht so :-( Ich lege zwar den Bruttopreis des Artikels fest, aber er wird im Falle eines vom Standardsteuersatz abweichenden Satzes neu berechnet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.