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xt:Commerce Community Forum

Abmahnungssicherer Xtc


clueless

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Hier gibts ja nun etliche panikmachende Beitr?ge, die sich mit Abmahnungen bzw. deren Verhinderung besch?ftigen.

Ich versuche mal f?r die 2er-Version zusammenzufassen und bitte um Erg?nzung, wenn was fehlt oder g?nzlich falsch ist...

Preisauszeichnung: Bei jedem Artikel (Beschreibung, auch Kurzbeschreibung?, Rechnung) muss stehen:

Preis inkl. 16% Mwst zuz?glich Versand- u. Zahlungskosten x ? (Steuersatz bei Bedarf anpassen; Versandkosten k?nnen verlinkt werden)

Artikelbeschreibung: Artikel muss eindeutig beschrieben werden, korrekte Preisauszeichnung + Liefer- und versandkosten (s.o.)

Bei Bedarf auf AGB verweisen (z.B. bei Nichtverf?gbarkeit der bestellten Ware)

AGB: nicht zwingend notwendig, aber wenn Sie vorhanden sind, dann stellen Sie den Kaufvertrag zwischen H?ndler und Kunden dar.

Die AGB m?ssen als nicht editierbares PDF zur Verf?gung gestellt werden.

Kundeninformationen: Unterschied zu AGB klarmachen, auch als nicht editierbares PDF.

Informationen zum Widerrufsrecht, Infos zu M?ngelanspr?chen (Gew?hrleistung geh?rt in die AGB)

Impressum:Zum Inhalt des Impressums gibts hier bestimmt noch andere, ausf?hrliche Beitr?ge.

Inhalt: Kontaktdaten, Unternehmensform, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Handelsregisterinfos...

Datenschutzhinweise: Das ?bliche blabla... keine Daten werden weitergegeben etc., ect.... dazu gibts auf fast jeder Website Beispiele...

Mein Vorschlag w?re: Erstmal die (korrekten, vollst?ndigen) Informationen hier sammeln und dann die Anpassungen posten, die ben?tigt werden.

Dann hat man mal alles auf einen Blick - und das w?re sicher nicht von Nachteil...

Ihr seid am Zug ...

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W?re sch?n, wenn dazu noch vern?nftige links gepostet w?rden. Ich suche nun schon eine Weile, wie ich das umsetze - f?r einen mehrsprachigen Shop...

Leider muss ich feststellen, dass hier nur wenige wirklich passende Links vorhanden sind.

Irgendwie ist das oftmals irgendwie zusammengezimmert, ich nehme mir die Zeit das vern?nftig zu probieren, aber wenn, dann m?chte ich die Sache nicht nur halbherzig machen.

Habt Ihr nicht irgendwo was konkretes?

Im Grunde m?sste doch jeder, der diesen Shop benutzt, die gleichen oder zumindest ?hnliche Schritte machen, um ihn rechtlich unangreifbar zu machen...

Das f?ngt bei der Preisauszeichnung an: Wie realisiere ich es denn nun, das alles mehrsprachig korrekt angezeigt wird? Dazu kann ich hier nix genaues finden?

Hat das denn noch niemand umgesetzt?

Welche Dateien muss ich daf?r wie ver?ndern?

Und - die Frage sollte erlaubt sein, ohne dabei irgendjemandem auf den Schlips zu treten: Wenn man schon vorher weiss, dass die momentane Version viel ?rger bringen kann, warum ist das mit der Mehrwertsteuer noch nicht umgesetzt?

Ist doch eigentlich fahrl?ssig, das so zu lassen.

Und hier gibt es bestimmt viele Leute mit guten "Programmierkenntnissen", die diese 10 Zeilen locker in ein paar Minuten runtertippen und das auch schon im Shop integriert haben, oder???

:pint:

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Die AGB m?ssen als nicht editierbares PDF zur Verf?gung gestellt werden.

Hat Adobe da nen Deal mit der Bunderegierung gemacht? :fear:

K?nnte mir eher vorstellen, das das Vorraussetzen eines propriet?ren Readers vom Verbraucher zu viel verlangt ist, oder :grml:

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Sie m?ssen ja auch als normale Version vorhanden sein. Und sie m?ssen nicht unbedingt als PDF vorhanden sein, aber als unver?nderbare (bzw. schwer ver?nderbare) und in der Darstellung grunds?tzlich gleich bleibende Version. Und das ist nun mal mit PDF am einfachsten zu gew?hrleisten.

P.s.: Au?erdem sind die Zeiten vorbei, in denen nur Adobe-Programme PDFs erstellen k?nnen. Und der Reader ist ja kostenlos.

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Ich habe mit den ganzen Hinweisen insbesondere Angaben bei der Preisanzeige und Weiterempfehlung eines Artikels mal "die gro?en" Shops angesehen. Amazon z.B. hat keine Anzeige beim Preis und einen Weiterempfehlungslink. Quelle ebenso wie auch buch.de.

Was soll ich davon halten?? :grml:

Sven

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Nicht editierbares PDF ist Bl?dsinn, jedes File kann editiert werden, wenn vielleicht auch umst?ndlich, aber es ist so.

Demach bringt das ?berhaupt nichts, ich kann mir auch nicht vorstellen, das das Dateiformat PDF in einem Gesetz in dieser Weise angef?hrt wird.

Klar ist auch, dass der Kunde die M?glichkeit haben muss, die AGB sich lokal auf seinem Rechner zu speichern. (Deshalb ist die M?glichkeit der AGB im PDF-Format sicher passend)

Im Falle eines Streites wird es aber sowieso mit der Beweislage schwierig sein, wer nun die richtigen AGB hat (im Falle einer Manipulation).

Soviel ich mitbekommen habe, ist der Hinweis beim Preis auf die Mehrwertsteuer Pflicht. Der Hinweis auf die Versandkosten kann ?ber einen Link erfolgen, es ist ja schwierig festzustellen woher der Kunde kommt und wohin der Kunde seine Waren geliefert bekommen soll.

Deshalb macht es mehr Sinn, diesen Hinweis auf einer eigenen Seite entsprechend darzustellen und den Shop auf diese Seite zu verlinken.

Das contrib von oscommerce macht das ?ber den Warenkorb, indem beim Warenkorb als Standard die Versandkosten des Landes des Shops (zB Deutschland) angef?hrt wird, wenn sich der User anmledet, dann werden die Versandkosten in das Land des Users ausgewiesen.

Ob das aber ?berhaupt so in dieser Weise notwendig ist, m?chte ich bezweifeln.

Es ist ja nur der Hinweis auf die entsprechenden Versandkosten gefordert !!!

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Ein Kunde von uns hat schonmal eine Abmahnung sich eingefangen, weil er geschrieben hat Preis inkl. MwSt. Begr?ndung der gegnerischen Partei war, dass er dadurch dem Interessierten suggeriert, all seine Mitbewerber, die diesen Zusatz nicht auf ihren Internetseiten haben, w?rden die MwSt. noch draufschlagen.

Nun sind die Preise halt eben ohne den Zusatz drin. Ich denke mal, das gilt nur f?r Endverbraucherpreise, bei Preisen f?r rein gesch?ftliche Ware ist es auch anders denkbar oder?

Reicht es nicht, am Ende auf die MwSt. oder in den AGB hinzuweisen?

Gr??e, CrocodileR

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Originally posted by gswkaiser@Apr 6 2005, 05:41 AM

Was ist denn an einem "Weiterempfehlen"-Link anst??ig??????

Ist gibt in Deutschland Gesetze, dass man Leute nicht mit Werbung oder Angeboten kontaktieren darf, bevor man deren ausdr?ckliche Erlaubnis bekommt.

Das k?nnte mit dieser Funktion umgangen werden, deshalb kann es abgemahnt werden.

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Originally posted by CrocodileR@Apr 6 2005, 11:22 AM

Ein Kunde von uns hat schonmal eine Abmahnung sich eingefangen, weil er geschrieben hat Preis inkl. MwSt. Begr?ndung der gegnerischen Partei war, dass er dadurch dem Interessierten suggeriert, all seine Mitbewerber, die diesen Zusatz nicht auf ihren Internetseiten haben, w?rden die MwSt. noch draufschlagen.

Nun sind die Preise halt eben ohne den Zusatz drin. Ich denke mal, das gilt nur f?r Endverbraucherpreise, bei Preisen f?r rein gesch?ftliche Ware ist es auch anders denkbar oder?

Reicht es nicht, am Ende auf die MwSt. oder in den AGB hinzuweisen?

Gr??e, CrocodileR

Nicht jeder Abmahnung ist ja gezwungener Ma?en rechtskr?ftig und rechtsg?ltig. Und ich bezweifle, dass das so von einem Gericht best?tigt w?rde.

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Originally posted by CrocodileR@Apr 6 2005, 11:22 AM

Ein Kunde von uns hat schonmal eine Abmahnung sich eingefangen, weil er geschrieben hat Preis inkl. MwSt. Begr?ndung der gegnerischen Partei war, dass er dadurch dem Interessierten suggeriert, all seine Mitbewerber, die diesen Zusatz nicht auf ihren Internetseiten haben, w?rden die MwSt. noch draufschlagen.

Abmahnung bekommen oder ein Gerichtverfahren verloren?

Wenn man nen inkompetenten Anwalt findet kann man sicher so einiges abmahnen... aber solange es haltlos ist, wandert das ganze einfach in Ablage P :pst:

Das Problem ist, das "abmahnen" irgrendwie Mode geworden ist und jeder meint, er k?nne jeden wg. irgendwas abmahnen :wall:

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Originally posted by CrocodileR@Apr 6 2005, 11:22 AM

Ein Kunde von uns hat schonmal eine Abmahnung sich eingefangen, weil er geschrieben hat Preis inkl. MwSt. Begr?ndung der gegnerischen Partei war, dass er dadurch dem Interessierten suggeriert, all seine Mitbewerber, die diesen Zusatz nicht auf ihren Internetseiten haben, w?rden die MwSt. noch draufschlagen.

Nun sind die Preise halt eben ohne den Zusatz drin. Ich denke mal, das gilt nur f?r Endverbraucherpreise, bei Preisen f?r rein gesch?ftliche Ware ist es auch anders denkbar oder?

Reicht es nicht, am Ende auf die MwSt. oder in den AGB hinzuweisen?

Gr??e, CrocodileR

Das war wohl fr?her mal so (da haben wir auch mal eine Abmahnung erhalten!), mittlerweile hat sich die Gesetzeslage in dieser Hinsicht aber umgekehrt!

Siehe neu:

Verordnung ?ber Informations- und Nachweispflichten nach b?rgerlichem Recht

(BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV).

Infos z.B. unter http://www.fernabsatz-gesetz.de/BGB-Inform...-Verordnung.htm

Eindeutig auch die .Preisangabenverordnung (PAngV), da bleibt kein Raum f?r Zweifel mehr!

Infos z.B. unter

http://www.beckmannundnorda.de/pangv.html

======================================================

Preisangabenverordnung (PangV)

In der seit dem 1. Januar 2003 geltenden Fassung

? 1 Grundvorschriften

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder gesch?ftsm??ig oder regelm??ig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegen?ber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschlie?lich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabh?ngig von einer Rabattgew?hrung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die G?tebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, ?ber den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder gesch?ftsm??ig oder regelm??ig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zus?tzlich zu Absatz 1 und ? 2 Abs. 2 anzugeben,

1. dass die f?r Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und

2. ob zus?tzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

Fallen zus?tzliche Liefer- und Versandkosten an, so ist deren H?he anzugeben. Dies gilt auch f?r denjenigen, der als Anbieter von Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages gegen?ber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt.

(3) Bei Leistungen k?nnen, soweit es ?blich ist, abweichend von Absatz 1 Satz 1 Stundens?tze, Kilometers?tze und andere Verrechnungss?tze angegeben werden, die alle Leistungselemente einschlie?lich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten. Die Materialkosten k?nnen in die Verrechnungss?tze einbezogen werden.

(4) Wird au?er dem Entgelt f?r eine Ware oder Leistung eine r?ckerstattbare Sicherheit gefordert, so ist deren H?he neben dem Preis f?r die Ware oder Leistung anzugeben und kein Gesamtbetrag zu bilden.

(5) Bestehen f?r Waren oder Leistungen Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten, so k?nnen abweichend von Absatz 1 Satz 1 f?r diese F?lle Preise mit einem ?nderungsvorbehalt angegeben werden; dabei sind auch die voraussichtlichen Liefer- und Leistungsfristen anzugeben. Die Angabe von Preisen mit einem ?nderungsvorbehalt ist auch zul?ssig bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverh?ltnissen erbracht werden.

(6) Die Angaben nach dieser Verordnung m?ssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grunds?tzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.

? 2 Grundpreis

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder gesch?ftsm??ig oder regelm??ig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umh?llung nach Gewicht, Volumen, L?nge oder Fl?che anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschlie?lich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabh?ngig von einer Rabattgew?hrung (Grundpreis) in unmittelbarer N?he des Endpreises gem?? Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch f?r denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegen?ber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Endpreis identisch ist.

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder gesch?ftsm??ig oder regelm??ig in sonstiger Weise unverpackte Waren, die in deren Anwesenheit oder auf deren Veranlassung abgemessen werden (lose Ware), nach, Gewicht, Volumen, L?nge oder Fl?che anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegen?ber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis gem?? Absatz 3 anzugeben.

(3) Die Mengeneinheit f?r den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen ?blicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht ?bersteigt, d?rfen als Mengeneinheit f?r den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit f?r den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die ?blicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist f?r den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.

(4) Bei Haushaltswaschmitteln kann als Mengeneinheit f?r den Grundpreis eine ?bliche Anwendung verwendet werden. Dies gilt auch f?r Wasch- und Reinigungsmittel, sofern sie einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zus?tzlich zur Gesamtf?llmenge angegeben ist.

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  • 8 months later...

Preisangabenverordnung wird nicht mal die aktuelle 3.04 gerecht.

Der Grundpreis muss ?berall erscheinen, auch in den Artikellisten und nicht nur auf der Artikel-Infoseite. Wer sich den Artikel aus der productlisting in den Warenkorb legt hat den Grundpreis nicht gesehen. Somit verst??t auch die aktuelle Version gegen die PreisangabenVO. Nach dieser muss der Grundpreis ?berall ersichtlich sein. Von der Box, Listing bis Angebote und Warenkorb.

Momentan ist mir kein Shop bekannt der das alles hat. Leider.

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  • 2 weeks later...

Originally posted by smedder@Apr 5 2005, 04:15 PM

Sie m?ssen ja auch als normale Version vorhanden sein. Und sie m?ssen nicht unbedingt als PDF vorhanden sein, aber als unver?nderbare (bzw. schwer ver?nderbare) und in der Darstellung grunds?tzlich gleich bleibende Version. Und das ist nun mal mit PDF am einfachsten zu gew?hrleisten.

P.s.: Au?erdem sind die Zeiten vorbei, in denen nur Adobe-Programme PDFs erstellen k?nnen. Und der Reader ist ja kostenlos.

Quoted post

Mit vielen Programmen kannst auch PDF editieren. Ein Schutz ist das also nicht. Man k?nnte die AGB auch als Bild hinterlegen welchen im Hintergrund ein auswendiges Muster hat. Somit w?re ein Ver?ndern auch schon etwas erschwert.

Bei Bildern reicht diese digitale Signatur auch nicht aus da diese schnell weg ist wenn das Bild durch ein paar Filter gelaufen ist. (Habe es mal an einem eigenen Bild mit digitalem Wasserzeichen probiert).

Also einen echter Schutz ist nicht vorhanden. N?tzlich w?re aber eine Hinterlegung bei einem Notar z.B.

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Jetzt mal eine konkrete Frage.

Wer ist in der Lage folgende Dinge in der aktuellen XT Version zu ?ndern.

1.Grundpreisangabe auf jeder Seite wo ein Preis dargestellt wird

2. Angabe des aktuellen Mehrwertsteuersatzes f?r betreffenden Artikel auf jeder Seite wo ein Preis steht

3. Angabe der Versandkosten (min. Inland) bei jedem Preis. Zumindest ein Versandgrundpreis mit Link zu den restlichen Versandkosten.

Ohne diese Angaben ist es bei derzeitiger Rechtslage zu unsicher die aktuelle Version einzusetzen. Ich habe gerade erst eine Grundpreisabmahnung trotz aller Vorsicht hinter mir und m?chte kein Risiko mehr eingehen, auch nicht das Kleinste.

Bitte ein Nachricht hinterlassen.

Desweiteren suche ich jemand der das aktuelle Migrationsscript auf die aktuelle 3.04 SP1 anpa?t inkl. der Kundenpassw?rter. Datenbankimport derzeit wohl nicht m?glich. Anpassung des Files im 3.04 so das beie Pa?w?rter gelesen werden k?nnen ist bereits erfolgt.

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