back@me Posted August 29, 2010 Report Share Posted August 29, 2010 Frage für Kleinunternehmer: Müssen die AGB in Papierform auch dann der verkauften Ware beigelegt werden,wenn sie bereits im Onlineshop veröffentlicht und auch -wie vom Gesetzgeber gefordert- im Bestellprozess (checkbox etc.) korrekt integriert sind? Ich schicke nun meinen Kunden seit über drei Jahren die AGB zusätzlich in Papierform mit der bestellten Ware mit (damals wurde es mir durch "legalershop.de" empfohlen) ... zweifele nun aber ob das überhaupt (noch) nötig ist, da ich bei meinem eigenen Einkäufen im Web nie irgendwelche AGB mit der gekauften Ware geschickt bekomme. Danke, wenn mir mal jemand "auf die Sprünge helfen kann". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fry Posted August 29, 2010 Report Share Posted August 29, 2010 Wenn du deine AGB, nach dem Kunde bestellt hat, nicht noch zusätzlich in Schriftform zugestellt hast, gelten im allgemeinen dann die Regeln des BGB;) D.h. du solltest diese weiterhin zwingend hinzulegen, alternativ würde heissen "in Schriftform" in der Bestellannahmemail von dir an den Kunden, wobei das ab und an mal von Gerichten nicht als genügend bewertet wurde. Druck den Kram einfach auf die Rückseite der Rechnung und gut:p Anmerkung: für Kleinunternehmer gelten die selben Regeln im Geschäftsverkehr wie für alle anderen Händler auch, lediglich das UStG macht hier eine kleine Ausnahme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
back@me Posted August 29, 2010 Author Report Share Posted August 29, 2010 Hi Fry, vielen Dank für Deine schnelle und hilfreiche Antwort. Also habe ich mich in den letzten drei Jahren richtig verhalten und so soll es dann auch bleiben. Vielen Dank und Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
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