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AGB in Papierform der verkauften Ware beilegen?


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Frage für Kleinunternehmer:

Müssen die AGB in Papierform auch dann der verkauften Ware beigelegt werden,wenn sie bereits im Onlineshop veröffentlicht und auch -wie vom Gesetzgeber gefordert- im Bestellprozess (checkbox etc.) korrekt integriert sind?

Ich schicke nun meinen Kunden seit über drei Jahren die AGB zusätzlich in Papierform mit der bestellten Ware mit (damals wurde es mir durch "legalershop.de" empfohlen) ... zweifele nun aber ob das überhaupt (noch) nötig ist, da ich bei meinem eigenen Einkäufen im Web nie irgendwelche AGB mit der gekauften Ware geschickt bekomme.

Danke, wenn mir mal jemand "auf die Sprünge helfen kann".

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Wenn du deine AGB, nach dem Kunde bestellt hat, nicht noch zusätzlich in Schriftform zugestellt hast, gelten im allgemeinen dann die Regeln des BGB;)

D.h. du solltest diese weiterhin zwingend hinzulegen, alternativ würde heissen "in Schriftform" in der Bestellannahmemail von dir an den Kunden, wobei das ab und an mal von Gerichten nicht als genügend bewertet wurde.

Druck den Kram einfach auf die Rückseite der Rechnung und gut:p

Anmerkung: für Kleinunternehmer gelten die selben Regeln im Geschäftsverkehr wie für alle anderen Händler auch, lediglich das UStG macht hier eine kleine Ausnahme.

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