thetaste Posted March 2, 2005 Report Share Posted March 2, 2005 hallo. mal eine allgemeine frage: ist es richtig, dass man bei produkten, die eine bestimmte f?llmenge haben (ml), einen preis pro einheit (also z.b. pro 100ml) angeben MUSS, damit der verbraucher "besser vergleichen kann" !?! bin mir fast sicher, dass das so ist. wenn ja, habe ich doch bei xtc keine m?glichkeit, das anzugeben. zumal, wenn ich preise nur eingeloggten kunden anzeige. (sonst k?nnte man es ja im text unterbringen). was meint ihr? Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted March 2, 2005 Report Share Posted March 2, 2005 Also normal muss das so sein, dass die Vergleichm?glichkeit durch Angabe eines Preises in einer Einheit, welche sich gut zum vergleichen eignet, gegeben sein muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
thetaste Posted March 2, 2005 Author Report Share Posted March 2, 2005 also dann m?sste es reichen, wenn ich angebe, wieviel ml in dem produkt enthalten sind !?! und muss es nicht auch noch auf z.b. 100ml hochrechnen. seh ich das richtig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
smedder Posted March 2, 2005 Report Share Posted March 2, 2005 Du musst immer eine gut vergleichbare Einheit nehmen, also z.b. 10/100/1000ml. Oder das gleicher mit Gramm oder Kilogramm. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ivan99 Posted March 2, 2005 Report Share Posted March 2, 2005 Hey Thetaste, das ganze nennt sich Grundpreis. Ist in der 3er als Modul enthalten in der der grundpreisdivisor pro Artikel eingegeben wird und der Grundpreis sich automatisch anhand Deines Preises errechnet und bei zuk?nftigen Preisver?nderungen ?ndert sich automatisch der Grundpreis mit. Hier eine Beschreibung der IHK zum Grundpreis. ?nderungen in der Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung - Grundpreisauszeichnung Wann trat die Verordnung in Kraft? Die Verordnung ist zum 1. September 2000 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt m?ssen die betroffenen Waren, zus?tzlich zu dem Endpreis, mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden. Die wichtigsten Auswirkungen werden nachfolgend auszugsweise dargestellt. Was bedeuten "Grundpreis" und "Endpreis"? Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit, einschlie?lich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Eine eventuelle Rabattgew?hrung ist nicht Bestandteil des Grundpreises. Endpreis ist der Preis den der Verbraucher zu bezahlen hat. Die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sind eingeschlossen. Auch hier ist eine eventuelle Rabattgew?hrung nicht Bestandteil des Endpreises. Pfand, das bei Mehrwegverpackungen erhoben wird, ist kein sonstiger Preisbestandteil und bei der Berechnung des Grundpreises nicht zu ber?cksichtigen. Wer muss den Grundpreis auszeichnen? Auszeichnen muss derjenige, der Waren an den Letztverbraucher gewerbs- oder gesch?ftsm??ig oder regelm??ig in sonstiger Weise abgibt. Das gilt auch f?r Personen, die Waren dem Letztverbraucher nur anbieten oder diesem gegen?ber unter Angabe von Preisen werben. Was sind Mengeneinheiten? Die Mengeneinheiten sind jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Betr?gt das Nenngewicht der Waren oder das Nennvolumen der Waren ?blicherweise nicht mehr als 250 Gramm oder 250 Milliliter, so kann als Mengeneinheit 100 Gramm, bzw. 100 Milliliter, verwendet werden. Wird die lose Ware nach Gewicht oder nach Volumen angeboten, so ist als Mengeneinheit die allgemeine Verkehrsauffassung ma?gebend. In der Regel also 1 Kilogramm, 100 Gramm, 1 Liter oder 100 Milliliter. Werden die Waren ?blicherweise in Mengen von 100 Litern und mehr oder 50 Kilogramm und mehr angeboten und abgegeben (vgl: Brennstoffe, Kartoffeln, etc.), so ist eine Mengeneinheit zu verwenden, die der Verkehrsauffassung entspricht. Ist bei Waren das Abtropfgewicht anzugeben, so ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen. Ausnahme: Bei Haushaltswaschmitteln kann als Mengeneinheit auch die ?bliche Anwendung verwendet werden, also Becher oder Tabs. Ebenso bei Wasch- oder Reinigungsmitteln, die einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zus?tzlich zur Gesamtf?llmenge angegeben ist. Welche Waren m?ssen mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden? Alle Waren, die nach Gewicht, Volumen, L?nge oder Fl?che angeboten werden. Damit alle Waren in Fertigpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umh?llung. Das hei?t, alle Waren, nicht nur Lebensmittel, sondern auch, z. B. Geschenkb?nder, Garne, etc. Fertigverpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des K?ufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne ?ffnen oder merkliche ?nderung der Verpackung nicht ver?ndert werden kann. Offene Packungen und Verkaufseinheiten ohne Umh?llung sind Waren, die in Abwesenheit des Verbrauchers abgemessen werden, und bei denen eine Ver?nderung des Inhaltes vorgenommen werden k?nnte, ohne dass es dem Verbraucher ersichtlich wird. Beispiel: offene Packungen: K?rbchen mit Erdbeeren; Verkaufseinheiten ohne Umh?llung: Backwaren, Garne; Ausnahmen: Wird die Ware in Anwesenheit des Letztverbrauchers abgemessen (lose Ware) und bietet der H?ndler diese nach Gewicht, Volumen, L?nge oder Fl?che an, so muss er lediglich den Grundpreis angeben. Denn der Endpreis der Ware ist von den Kundenw?nschen abh?ngig und kann nicht vorher fest ausgezeichnet werden. Wird die Ware in anderen Mengeneinheiten, wie zum Beispiel St?ck, Paar, etc., angeboten, so ist die Angabe des Grundpreises nicht erforderlich. Wird die Ware nicht ausdr?cklich in diesen Mengeneinheiten angeboten, aber nach der Verkehrsauffassung so gehandelt, z. B. Schuhe, so ist der Grundpreis ebenfalls nicht anzugeben. Werden Waren die in "St?ck" gehandelt werden, in gr??eren Verkaufseinheiten (z. B. 6 St?ck in einer Packung) abgegeben, so kann (freiwillig) der Preis je St?ck, zus?tzlich zu dem Endpreis, angegeben werden. Werden Gebrauchsg?ter mit Verbraucherinformationen versehen, die Angaben ?ber Gewicht, L?nge, etc. machen, z. B. L?nge des Handtuches, Volumen der Kocht?pfe, etc., so sind dies reine Informationsangaben und Erl?uterungen des Produktes. Die Grundpreisauszeichnung ist hier nicht notwendig. Wie muss die Auszeichnung mit dem Grundpreis erfolgen? Der Grundpreis muss neben dem Endpreis in unmittelbarer N?he angegeben werden. Wird der Endpreis auf der Ware ausgezeichnet, so muss auch der Grundpreis auf der Ware zu finden sein. Erfolgt eine Auszeichnung durch Schilder am Regal, etc, so ist ausreichend, wenn der Grundpreis auf dem Schild vermerkt ist. Der Grundpreis darf aber nicht gegen?ber dem Endpreis hervorgehoben werden. Dies w?re als T?uschung und Irref?hrung des Verbrauchers ein Versto? gegen Preisklarheit und Preiswahrheit. Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur Auszeichnung der Ware mit dem Grundpreis? Folgende Waren m?ssen nicht mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden: Waren, die von kleinen Direktvermarktern oder kleinen Einzelhandelsgesch?ften angeboten werden, bei denen die Warenausgabe ?berwiegend im Wege der Bedienung erfolgt, es sei denn, dass das Warensortiment im Rahmen eines Vertriebssystems bezogen wird. Beispiel: kleine Bauernh?fe, Bahnhofskioske, etc. Franchise- und Filialbetriebe m?ssen den Grundpreis angeben. Identit?t von Grundpreis und Endpreis. Wenn die Ware in Einheiten, die der sogenannten Mengeneinheit entsprechen, abgegeben wird, wird in der Regel der Endpreis mit dem Grundpreis identisch sein. In diesen F?llen kann auf die Angabe des Grundpreises verzichtet werden. Waren, die ?ber ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder 10 Milliliter verf?gen. Bei Sammelpackungen, z. B. Kaffeesahned?schen, 10 oder 12 St?ck als Palette, ist der Grundpreis auf die Menge des gesamten Inhalts zu berechnen. Waren, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind. Beachte: Wenn neben dem Waschmittel eine Probierpackung Enth?rter beigegeben wird, so ist der Grundpreis des Waschmittels anzugeben. Waren, die im Rahmen einer Dienstleistung angeboten werden. Beispiel: Waren werden im Zusammenhang mit einer Dienstleistung angeboten, wenn sie in Beherbergungsbetrieben, Gastst?tten, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Krankenh?usern, Kantinen oder Friseurgesch?ften angeboten und erbracht werden. Waren, die in Getr?nke- und Verpflegungsautomaten angeboten werden. Getr?nke, wenn diese ?blicherweise in nur einer Nennf?llmenge angeboten werden. Kau- und Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 Gramm. Kosmetische Mittel, die ausschlie?lich der F?rbung oder Versch?nerung der Haut, des Haares oder der N?gel dienen. Parf?ms und parf?mierte Duftw?sser, die mindestens 3-Volumenprozent-Duft?l und mindestens 70-Volumenprozent reinen ?thylalkohol enthalten. Waren ungleichen Nenngewichts oder ?Volumens oder ungleicher Nennl?nge oder ?Fl?che mit gleichem Grundpreis, wenn der geforderte Endpreis um einen einheitlichen Betrag herabgesetzt wird. Beispiel: Wurst wird in Packungen unterschiedlichen F?llgewichts abgegeben. Der Grundpreis ist gleich. Bei Reduzierungen muss der Grundpreis nicht angegeben werden, wenn der Endpreis einheitlich, z. B. alle Packungen 50 Pf. weniger, reduziert wird. Die Wurst muss aber vor der Reduzierung mit dem Grundpreis ausgezeichnet gewesen sein. Leicht verderbliche Lebensmittel, wenn der geforderte Endpreis wegen einer drohenden Gefahr des Verderbs herabgesetzt wird. Beispiel: Erdbeeren, allerdings m?ssen diese urspr?nglich mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden. Alle anderen Waren m?ssen mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden. Die bisher bestehenden Ausnahmen in der Fertigpackungsverordnung (vgl. ? 15 FertPackV i.V.m. Anlage 1 und 3) gelten nicht mehr. ?? 12 ? 17 und 19 FertPackV werden aufgehoben. Die Nennf?llmengen der Anlage 1 Nr. 1 bis 4, 7 bis 9 f?r Getr?nke, bis auf Milchgetr?nke, bleiben weiterhin bei der Angabe der Nennf?llmengen aufgrund EU-Recht verbindlich. Welche Rechtsfolgen kommen auf mich zu, wenn ich die betroffenen Waren nicht mit dem Grundpreis auszeichne? Wird der Grundpreis nicht angegeben, so kann der H?ndler mit Bu?geld bis zu 25.000 EUR belegt werden. Gleichfalls sind Verst??e gegen ?? 1 und 3 UWG m?glich. ?nderungen in der Fertigpackungsverordnung Die ?nderungsverordnung enth?lt weitere ?nderungen zu den Ma?beh?ltnissen, F?llmengen, etc., die hier jedoch nicht dargestellt werden sollen. Wo ist der Verordnungstext ver?ffentlicht? Der Verordnungstext wurde im Bundesgesetzblatt am 10. August 2000, Seite 1244 ff ver?ffentlicht. Viele Gr??e Ivan99 Link to comment Share on other sites More sharing options...
thetaste Posted March 2, 2005 Author Report Share Posted March 2, 2005 uuuaaaaahhhh..... verdammt, muss man da auf viel aufpassen. wenn ich das aber richtig versteh, muss ich, da ich anti-aging-kosmetika anbiete, den grundpreis nicht angeben, da ausnahme !?!?! -> Kosmetische Mittel, die ausschlie?lich der F?rbung oder Versch?nerung der Haut, des Haares oder der N?gel dienen. ?!?!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
thetaste Posted March 2, 2005 Author Report Share Posted March 2, 2005 ach, sorry: vielen dank f?r die ausf?hrlichen infos ?brigens noch Link to comment Share on other sites More sharing options...
mr.erdnuss Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 *nach oben schieb* ich finde den grundpreisdivisor nicht? kann mir jemand helfen wo ich den genau finde?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tom4545 Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 kosmetika d?rfen ohne grundpreis angeboten werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mr.erdnuss Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 so habe den grundpreis-rechner gefunden.... 1 problem habe ich noch und zwar der rundet immer auf... artikel beinhaltet 20 fl?schchen zum preis von 35,90? grundpreis: 1,80 pro fl?schchen....obwohl eigentlich 1,79? sein sollten! kann das folgen haben (abmahnung)? wo oder wie kann ich das ?ndern (script,admin)? oder einfach so belassen? gruss und besten danke im voraus :biggrin: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beedle Posted March 28, 2006 Report Share Posted March 28, 2006 35,90/20=1,795 aufgerundet 1,80 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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