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xt:Commerce Community Forum

Puppen-shop


Derdivel

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habt ihr die Fotos mit dem Handy gemacht? ;-) Bei den Preisen der Puppen solltet ihr aber auch den Shop etwas profesioneller aufbereiten, sonst kommt da keiner auf die Idee was zu bestellen. Sonst kann ich mich nur meinen Vorrednern anschliessen, da ist noch einiges zu tun.

so long

tom

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ohhhh

ja

Also diesen Shop w?rde ich wirklich noch nicht Online gehen .

Kein Logo nix, das ist nun eher ein schlechtes Beispiel eines Onlineshop.

Man sehe nur mal den Startseitetext "leider ist der Shop noch nicht Komplet Aufgebaut, Sie k?nnen aber schon die Sachen bestehlen die hier ausgezeichnet sind.

Bestehlen ???? soll das eine aufforderung sein.

Also mein TIP--> Shop offline nehmen und seri?s ?berarbeiten.

Sorry harte Kritik, aber das wird ja gew?nscht :chris:

Greets

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Ja aber das problem ist ich kann den Shop nicht Offline bearbeiten!

Deswegen muss ich das online machen.

Eigenes desingen kommt auch noch.

Das wird alles noch !

PS: Guckt euch doch mal die an Hier endlang und die ist schon seher lange online und wir erst 2 Tage !

Und so sehen fast alle aus !

MFG

R.Hedegger :rock:

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In einem Onlineshop werden Produkte nur ?ber Bilder angeboten!!! - der Kunde hat nicht die Chance sich das Produkt vor Ort zu betrachten, daher sollten die Produktbilder 100% sein.

Shop offline stellen?!..kein Problem. Erstellt eine html seite die Ihr index nennt und die ladet Ihr hoch. Die Seite sollte eine Begr??ung beinhalten und dem Besucher erkl?ren was hier in "n?chster" Zeit frei geschaltet wird.

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Zitat aus deinen AGB:

R?ckgabe

R?cksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher oder telefonischer R?cksprache erlaubt. Die R?cksendung erfolgt auf Kosten und Gefahren des Kunden, R?ckgaberecht innerhalb von 14 Tage, es wird 10% Bearbeitungsgeb?hr berrechnet. Sonderanfertigungen k?nnen nicht umgetauscht werden. Sie bekommen auf Wunsch im Umtausch andere Ware oder wir ?berweisen den gezahlten Betrag abz?glich 10% Bearbeitungsgeb?hr auf Ihr Konto gut. Vorraussetzung daf?r ist, da? Sie die Ware im einwandtfreien Zustand und in Orginalverpackung an uns zur?cksenden.

ich w?rd auch gern 10% nehmen, aber lies dir mal das Fernabsatzgesetz durch...

der erste wird bald kommen, der dir diesen paragrafen ums ohr haut.

ansonsten muss ich dir rechtgeben, ich kenne auch bestimmt ein dutzend shops mit besucherz?hlern ab 100.000, optik xt/os-commerce original, aber nat?rlich kein copyright-hinweis mehr zu sehn. :stupid:

gruss

thomas

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R?cksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher oder telefonischer R?cksprache erlaubt. Die R?cksendung erfolgt auf Kosten und Gefahren des Kunden, R?ckgaberecht innerhalb von 14 Tage, es wird 10% Bearbeitungsgeb?hr berrechnet. Sonderanfertigungen k?nnen nicht umgetauscht werden. Sie bekommen auf Wunsch im Umtausch andere Ware oder wir ?berweisen den gezahlten Betrag abz?glich 10% Bearbeitungsgeb?hr auf Ihr Konto gut. Vorraussetzung daf?r ist, da? Sie die Ware im einwandtfreien Zustand und in Orginalverpackung an uns zur?cksenden.

du musst den kunden ?ber das fernabsatzgesetz belehren.

belehrung vor bestellung -> 6 wo einspruchsfrist

belehrung bei bestellung 2 monate

keine behlehrung ?ber fernabsat -> unendliches r?ckgaberecht ohne angabe eines grundes.

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mh was meint Iher ich versteh das nicht kanns was soll daran falsch sein die leute haben ein 14 Tage r?ckgabe recht ! Was ist daran falsch ?

du hast weist nicht auf das fernabsatzgesetz hin. und weil die formulierung nicht gesetzeskonform ist.

Die R?cksendung erfolgt auf Kosten und Gefahren des Kunden, R?ckgaberecht innerhalb von 14 Tage, es wird 10% Bearbeitungsgeb?hr berrechnet. Sonderanfertigungen k?nnen nicht umgetauscht werden.

bei einem streitfall kostet sowas :)

1. die verantwortung liegt beim h?ndler,

2. es darf keine bearbeitungsgeb?hr verlangt werden.

3. du weist nicht auf das fernabsatzgesetz hin, -> kunde kann nach xxxxx tagen/jahren die ware wieder retornieren und die gesamte kohle r?ckfordern, recht auf minderung nur bei abn?tzungen und wertverlust. ohne angabe eines grundes. ein mail mit "ich wiederrufe" gen?gt.

bevor man selbst agbs versucht zu schreiben, sollte man dies von nem anwalt erledigen lassen, denn solceh agbs k?nnen sehr schnell, sehr teuer werden.

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Originally posted by mzanier@Mar 30 2004, 16:59 PM

du hast weist nicht auf das fernabsatzgesetz hin.

Kleine, aber feine Korrektur:

Die Regelungen des ehemaligen Fernabsatzgesetzes sind seit der Schuldrechtsreform in den ?? 312b ff. des BGB zu finden.

Bringt also nicht viel, auf das Fernabsatzgesetz hinzuseisen. Ansonsten gibt es vom Bundesjustizministerium eine Vorlage f?r den Widerrufstext, weil die gesetzlichen Regelungen so schlecht und unverst?ndlich formuliert sind...

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fakt ist jedoch, wenn keine zeile vom fernabsatz drinnen steht -> keine frist f?r grundlose r?ckgabe, kunde k?nnte nach 50 jahren das produkt ohne angabe eines grundes zur?ckgeben.

wenn du ein r?ckgaberecht haben willst, dann musst du in den agbs das wiederrufsrecht explizit ausschlie?en, jedoch musst du das r?ckgaberecht das gesetzeskonform formulieren.

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Ob der Kunde die Ware auch nach Jahren noch zur?ckgeben kann, kann ich jetzt auch nicht genau sagen, w?rde es aber bezweifeln (Verwirkung von Rechten). Auf jedenfall ist die Rechtslage besser, wenn man ein Widerrufsrecht nach ?? 312b ff. BGB gesetzeskonform verwendet.

So ganz kapiert habe ich den Unterschied zwischen Widerrufsrecht (?? 312d I S. 1, 355 BGB) und dem R?ckgaberecht (?? 312d I S. 2, 356 BGB) kapiert. Ist aber nicht Thema dieses Forums/Threads hier. Ich muss mich da mal bei Gelegenheit informieren...

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war am wochenende auf nem semiar bez?glich recht im speziellen wiederrufsrecht und dergleichen auf der ebayuniversity :)

wiederrufsrecht und r?ckgaberecht sind 2 verschiedene paar schuhe, bei r?ckgaberecht hat der kunde ein 6 monate recht die ware zur?ckzugeben (sofern ein mangel vorliegt) innerhalb der 6 monate bist jedoch du in der beweislast, nach verwirken der 6 monate ist der kunde in der beweislast das der mangel schon seit anfang an bestanden hat.

beim wiederrufsrecht (in bezug auf fernabsatzgesetz) wurden die rechte des kunden wesentlich versch?rft, denn der kunde kann ohne angabe eines grundes die ware zur?ckschicken. wenn du ihne korrekt zb eine kopie des fernabsatzgesetzes bei der rechnung beilegst, hat er eine 2 monatsfrist, und kann mit nur 2 worten "ich wiederrufe" den kauffertrag ung?ltig machen, und hat anspruch auf volle erstattung der kosten, den versand (bis 50 eur) auftragssumme muss der kunde zahlen, dr?ber du, das risiko tr?gst auch du.

wenn der kunde nicht belehrt wird, dann hat er keine frist, und kann nach jeder zeit seinen kaufvertrag wiederrufen, verj?hrung gibs hier nicht. (au?er bei individuel angefertigter ware, PCS geh?ren hier jedoch nicht hinzu, gibt da ein urteil).

ich suchmal die url raus, gibt da ne seite mit defaulttexten von nem ebayanwalt.

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hmmm, ich versteh das generell anders (bin Jura-Student):

bei r?ckgaberecht hat der kunde ein 6 monate recht die ware zur?ckzugeben (sofern ein mangel vorliegt) innerhalb der 6 monate bist jedoch du in der beweislast, nach verwirken der 6 monate ist der kunde in der beweislast das der mangel schon seit anfang an bestanden hat.

Hierbei handelt es sich meiner Meinung nach um das ganz gew?hnliche Gew?hrleistungsrecht nach Kaufrecht (?? 434 ff. BGB). Dieses steht jedem Neuk?ufer (egal ob offline, online, Katalog oder im Tante-Emma-Laden) zu. Bei gebrauchten Sachen verkauft vom Unternehmer an den Verbraucher besteht sogar ein Jahr Gew?hrleistung.

beim wiederrufsrecht (in bezug auf fernabsatzgesetz) wurden die rechte des kunden wesentlich versch?rft, denn der kunde kann ohne angabe eines grundes die ware zur?ckschicken. wenn du ihne korrekt zb eine kopie des fernabsatzgesetzes bei der rechnung beilegst, hat er eine 2 monatsfrist, und kann mit nur 2 worten "ich wiederrufe" den kauffertrag ung?ltig machen, und hat anspruch auf volle erstattung der kosten, den versand (bis 50 eur) auftragssumme muss der kunde zahlen, dr?ber du, das risiko tr?gst auch du.

wenn der kunde nicht belehrt wird, dann hat er keine frist, und kann nach jeder zeit seinen kaufvertrag wiederrufen, verj?hrung gibs hier nicht. (au?er bei individuel angefertigter ware, PCS geh?ren hier jedoch nicht hinzu, gibt da ein urteil).

Hierin sehe ich dach Widerrufsrecht nach altem Fernabsatzgesetz und nach neuem Schuldrecht (das Haust?r-Widerrufs-Gesetz und das Fernabsatzgesetz wurden ins BGB integriert) gem?? der ?? 312 ff. BGB.

In ? 312d I BGB steht folgendes:

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach ? 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Vertr?gen ?ber die Lieferung von Waren ein R?ckgaberecht nach ? 356 einger?umt werden. 


(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von ? 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erf?llung der Informationspflichten gem?? ? 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empf?nger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. 
In ? 355 BGB steht:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift einger?umt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserkl?rung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begr?ndung enthalten und ist in Textform oder durch R?cksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegen?ber dem Unternehmer zu erkl?ren; zur Fristwahrung gen?gt die rechtzeitige Absendung. 


(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung ?ber sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegen?ber dem der Widerruf zu erkl?ren ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enth?lt. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, betr?gt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschlie?en, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verf?gung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. 


(3) Das Widerrufsrecht erlischt sp?testens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empf?nger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgem?? ?ber sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. 
In ? 356 BGb steht
(1) Das Widerrufsrecht nach ? 355 kann, soweit dies ausdr?cklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschr?nktes R?ckgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass 


 1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung ?ber das R?ckgaberecht enthalten ist, 

 2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und 

 3. dem Verbraucher das R?ckgaberecht in Textform einger?umt wird. 



(2) Das R?ckgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch R?cksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch R?cknahmeverlangen ausge?bt werden. ? 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung. 

Ich verstehe aber den Unterschied zwischen dem Widerrufs- und dem R?ckgaberecht nicht. Aber ich kann mich die Tage mal schlau machen...

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