osr Posted April 2, 2008 Report Share Posted April 2, 2008 Wir haben heute eine Abmahnung erhalten. Sollten wir uns jetzt direkt einen Anwalt suchen? Wer darf überhaupt abmahnen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted April 2, 2008 Report Share Posted April 2, 2008 da solltest du einen Blick in unseren kostenlosen Leitfaden werfen: http://www.xt-commerce.info/index.php?_m=downloads&_a=viewdownload&downloaditemid=1 Seite 66, Was tun, wenn die Abmahnung kommt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Primus2007 Posted April 3, 2008 Report Share Posted April 3, 2008 darf man fragen warum ihr eine bekommen habt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sebastian05 Posted April 4, 2008 Report Share Posted April 4, 2008 und vor alleding wie? schriftlich,mail? von wem habt ihr die bekommen und vor alleding weswegen Link to comment Share on other sites More sharing options...
osr Posted April 9, 2008 Author Report Share Posted April 9, 2008 Per Fax und Brief. 2 Punkte wurden 'bemängelt'. Die Abmahnug ist eigentlich lächerlich. Der erste Punkt betrifft das Impressum. Bei einer GbR müssen zusätzlich noch vertretungsberechtigte angegeben werde, obwohl die Namen bereits ausgeschrieben im Impressum stehen. Das ist rechtlich tatsächlich so (siehe Link von Mario), aber wohl weniger ein Abmahngrund. Der zweite Punkt betrifft das Wiederrufsrecht, was laut Anwalt aber OK ist. Das interessante daran ist, dass der angebliche 'Konkurrent' noch nichtmal eine eigene Webseite hat. Was sich die Leute für eine Abmahnung aus den Fingern saugen ist schon erstaunlich. Da wir bisher keine Erfahrungen in dem Bereich gesammelt haben, müssen wir leider etwas Lehrgeld für einen Anwalt zahlen. Wenn uns nochmal so eine alberne Abmahnug trifft, werden wir wohl den Papierkorb bemühen. Zumal solche 'Kleinigkeiten' oft als Ordnungswiedrigkeiten gelten und die Abmahner somit keinen Cent sehen. Wenn die Sache denn überhaupt vor Gericht geht. Na ja, noch ist die Sach nicht abgeschlossen. Dies ist und kann keine Rechtsberatung sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted April 9, 2008 Report Share Posted April 9, 2008 bei wiederrufbelehrungen solltest du dir das ansehen: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/04/07/professor-hoeren-spass-an-massenabmahnungen-ueber-den-streitwert-bremsen/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
shd-media Posted April 9, 2008 Report Share Posted April 9, 2008 Also, bei unsrere letzten Abmahnung (bzgl. ebay, 2 wochen statt 4 wochen in der Widerrufsbelehrung) haben wir uns sofort von einbem anwalt beraten lassen. aLlerdings nur eine beratung ohne das der Anwalt eingegriffen hat (wg. Streitwert und Gebühren, die um eine vielfaches steigen, sobald der wnalat tätig wird). Im letzten schritt haben wir der gegnerin klar gemacht, dass wir es auf eine Klage ankommen lassen werden und sie keinen Cent von uns sieht. dazu 2 Seiten rechtliches Geschwafel mit Paragraphen umher geschmissen, dmait der anwalt was zu lesen hat. Seitdem, nie wiede rwas gehört. Also, lasst euch beraten und dann greift in die vollen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
osr Posted April 9, 2008 Author Report Share Posted April 9, 2008 bei wiederrufbelehrungen solltest du dir das ansehen: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/04/07/professor-hoeren-spass-an-massenabmahnungen-ueber-den-streitwert-bremsen/ Hatte ich schon gelesen. Aber es scheint noch genug Anwälte zu geben die wenig in der Birne haben, oder es aus Arbeitsmangel auf einen Versuch ankommen lassen. Ich dachte auch, dass wir die Zeit der Abmahnungen überwunden hätten. Dann kam doch noch eine. In unserem Fall werden es ein paar hundert Euro für die Beratung und ein bisschen Schriftverkehr. Die Sache ist noch nicht vom Tisch, aber falls der Anwalt des Abmahners hartnäckig bleibt, lassen wir es drauf ankommen. 30 Jahre an eine Unterlassungserklärung gebunden zu sein, geht mal überhaupt nicht. Zumindest nicht wegen solcher Sachen. Wir werden jetzt wohl die aktuelle Widerrufsbelehrung nehmen: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/04/09/shoptipp-kein-aprilscherz-das-neue-widerrufsmuster-hilft/ Dann ist hoffentlich schluss mit Abmahnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
shd-media Posted April 9, 2008 Report Share Posted April 9, 2008 du kannst auch eine eigene Unterlassungserklärung verfassen und hinsenden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
osr Posted April 9, 2008 Author Report Share Posted April 9, 2008 Klar, aber das sollte wohl auch ein Anwalt machen, sonst verstrickt man sich evtl. selbst. Und das kostet auch wieder Kohle. Ich denke das aufgrund der letzten Urteil viele Anwälte bzw. Abmahner den Schritt vors Gericht dann doch nicht machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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