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Abmahnung erhalten, wie verhalten?


osr

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Per Fax und Brief.

2 Punkte wurden 'bemängelt'.

Die Abmahnug ist eigentlich lächerlich.

Der erste Punkt betrifft das Impressum.

Bei einer GbR müssen zusätzlich noch vertretungsberechtigte

angegeben werde, obwohl die Namen bereits ausgeschrieben

im Impressum stehen.

Das ist rechtlich tatsächlich so (siehe Link von Mario),

aber wohl weniger ein Abmahngrund.

Der zweite Punkt betrifft das Wiederrufsrecht, was laut Anwalt

aber OK ist.

Das interessante daran ist, dass der angebliche 'Konkurrent' noch

nichtmal eine eigene Webseite hat.

Was sich die Leute für eine Abmahnung aus den Fingern saugen

ist schon erstaunlich.

Da wir bisher keine Erfahrungen in dem Bereich gesammelt haben,

müssen wir leider etwas Lehrgeld für einen Anwalt zahlen.

Wenn uns nochmal so eine alberne Abmahnug trifft, werden wir

wohl den Papierkorb bemühen.

Zumal solche 'Kleinigkeiten' oft als Ordnungswiedrigkeiten gelten

und die Abmahner somit keinen Cent sehen.

Wenn die Sache denn überhaupt vor Gericht geht.

Na ja, noch ist die Sach nicht abgeschlossen.

Dies ist und kann keine Rechtsberatung sein.

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Also, bei unsrere letzten Abmahnung (bzgl. ebay, 2 wochen statt 4 wochen in der Widerrufsbelehrung) haben wir uns sofort von einbem anwalt beraten lassen. aLlerdings nur eine beratung ohne das der Anwalt eingegriffen hat (wg. Streitwert und Gebühren, die um eine vielfaches steigen, sobald der wnalat tätig wird). Im letzten schritt haben wir der gegnerin klar gemacht, dass wir es auf eine Klage ankommen lassen werden und sie keinen Cent von uns sieht. dazu 2 Seiten rechtliches Geschwafel mit Paragraphen umher geschmissen, dmait der anwalt was zu lesen hat. Seitdem, nie wiede rwas gehört.

Also, lasst euch beraten und dann greift in die vollen...

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Hatte ich schon gelesen.

Aber es scheint noch genug Anwälte zu geben die wenig in der Birne haben, oder es aus Arbeitsmangel auf einen Versuch ankommen lassen.

Ich dachte auch, dass wir die Zeit der Abmahnungen überwunden hätten.

Dann kam doch noch eine.

In unserem Fall werden es ein paar hundert Euro für die Beratung und

ein bisschen Schriftverkehr.

Die Sache ist noch nicht vom Tisch, aber falls der Anwalt des Abmahners

hartnäckig bleibt, lassen wir es drauf ankommen.

30 Jahre an eine Unterlassungserklärung gebunden zu sein, geht mal

überhaupt nicht.

Zumindest nicht wegen solcher Sachen.

Wir werden jetzt wohl die aktuelle Widerrufsbelehrung nehmen:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/04/09/shoptipp-kein-aprilscherz-das-neue-widerrufsmuster-hilft/

Dann ist hoffentlich schluss mit Abmahnung.

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Klar, aber das sollte wohl auch ein Anwalt machen,

sonst verstrickt man sich evtl. selbst.

Und das kostet auch wieder Kohle.

Ich denke das aufgrund der letzten Urteil viele Anwälte

bzw. Abmahner den Schritt vors Gericht dann doch nicht machen.

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