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xt:Commerce Community Forum

Rechtliches zur Modulprogrammierung


moci

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Hallo,

ich habe von einer Firma eine spezielle Lösung für XT-Commerce programmieren lassen, dabei hat die Firma eines ihrer bestehenden Module genommen und der Rest wurde auf meine Wünsche und Anregungen programmiert.

Jetzt habe ich gesehen, dass die Firma meine Lösung in ihrem Shop verkauft!!

Ist es rechtlich in Ordnung, wenn die Firma mein "Gedankengut" ohne meine Zustimmung verkauft?

Bzw. meine Einzellösung nun an die breite Masse verkauft?

Wie kann ich dem entgegenwirken?

Vielen Dank.

mfg moci

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Solche Sachen sollte man in Vorfeld klären. Als Vertragsgegenstand "keine Weitergabe an Dritte".

Im Nachhinein ist schwierig. Die Firma kann, da ist nicht unüblich, bei der Preisgestaltung darauf kalkulieren (spekulieren) die Entwicklungskosten auf mehreren Wegen zu erhalten. Heißt 1. Auftragsrechnung + 2. Modulverkauf = Entwicklungskosten. Mit einer Klausel o.g. Art hätte u.U. das Preisangebot anders (höher) ausgesehen. Bei aufwändigen Arbeiten können durchaus Entwicklungskosten zustande kommen die kein Shopbetreiber zu zahlen bereit ist und auf diesem Wege reduziert man die Kosten für den Auftraggeber.

Wie gesagt. Das kann (!) der Fall sein, muß aber nicht. Ob es bei dir so ist weiß ich nicht. Ob diese Geschäftspraxis juristisch anfechtbar ist, weiß ich nicht.

Ich persönlich finde diese Geschäftspraxis auch nicht ganz sauber. Wenn ich einem Kunden eine aufwändige Arbeit verkaufe zahlt er den vollen Entwicklungspreis oder ich sage ihm unter welcher Bedingung ich ihm den Preis reduziere (Recht es als Modul zu verkaufen).

mfg

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Hallo hubbabubba,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Leider wurde bei der Rechnungslegung nicht an diese Klausel gedacht, da ich es für selbstverständlich hielt. Aber in den AGBs der Firma steht auch nichts vom Weiterverkauf.

Ich weiß jetzt auch nicht was ich machen soll, da die Firma auf keine meiner Emails anwortet oder Telefonanrufe entgegen nimmt.

Eigentlich hätte ich vorgehabt diese Firma für die Weiterentwicklung der anstehenden Erweiterungen zu beauftragen, aber das ist in diesem Fall geplatzt.

Kennst du evt. gute Programierer, die sich mit XT-Commerce auskennen?

Danke.

mfg moci

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Hallo,

ich habe von einer Firma eine spezielle Lösung für XT-Commerce programmieren lassen, dabei hat die Firma eines ihrer bestehenden Module genommen und der Rest wurde auf meine Wünsche und Anregungen programmiert.

Jetzt habe ich gesehen, dass die Firma meine Lösung in ihrem Shop verkauft!!

Ist es rechtlich in Ordnung, wenn die Firma mein "Gedankengut" ohne meine Zustimmung verkauft?

Bzw. meine Einzellösung nun an die breite Masse verkauft?

Wie kann ich dem entgegenwirken?

Vielen Dank.

mfg moci

Hi,

ist die Frage wirklich ernst gemeint?

Die Basis ist das bestehende Modul dieser Firma.

Die Programmierung der Anpassung wurde von der Firma durchgeführt.

Also hat diese Firma auch das alleinige Urheberrecht.

Wenn Du eine Exklusivlösung für Dich willst, schreib das vorher in die Angebotsanfrage und dann in den Dienstleistungsvertrag.

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Hallo tglaser,

die Programmierung beruht aber auf meinem Konzept, das heißt eigentlich, dass ich der geistige Eigentümer des Moduls bin.

Oder verstehe ich in der ganzes Sache etwas falsch?

mfg moci

Also wenn die Änderung an dem Modul in deinem Auftrag geschehen ist, dann ist das durchaus eine Streitfrage ob die Agentur dies dann ohne Genehmigung des Auftraggebers in der gleichen form weiterverwenden darf.

Hierzu bitte aber an einen Anwalt wenden, dies ist keine Rechtsberatung.

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Hallo tglaser,

die Programmierung beruht aber auf meinem Konzept, das heißt eigentlich, dass ich der geistige Eigentümer des Moduls bin.

Oder verstehe ich in der ganzes Sache etwas falsch?

mfg moci

Hi,

da das Werk auf einem bestehenden Modul aufbaut und von der Firma umprogrammiert wurde hat sie auch noch Rechte daran.

Wenn Du auch Rechte geltend machen möchtest, muss Dein Konzept schon eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreichen.

Wenn Du vertraglich nichts vereinbart hast, wird es wohl schwierig.

Aber wie Mario schon schrieb, eine wirklich verlässliche Antwort kann Dir nur eine (Fach-)Anwalt geben.

Eine Rechtsberatung ist per Forum nicht möglich und ein Anwalt muss auch erst alle Fakten prüfen.

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Hallo zusammen,

bei den geposteten Beiträgen zur Modulentwicklung für Programme die unter GPL stehen hätte ich mal eine Frage:

Wenn ein Modul für ein Programm programmiert wird welches unter GPL steht und dieses Modul ohne die Integration in den Quellcode des Programms welches unter GPL steht nicht eigenständig lauffähig ist, wird dieses Modul doch zwangsläufig auch Bestandteil und somit unter GPL gestellt.

Dies müsste eigentlich bedeuten dass Hersteller sowie Käufer dieses Moduls dieses weitergeben dürfen, ggf. nicht als Modul isoliert aber sicher doch im Programm (GPL) integriert.

Hier würde mich mal eure Meinung interessieren.

Gruß

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  • 4 weeks later...

Rechtliche Frage hin oder her, bei GPL Entwicklungen ist es grundsätzlich eine Frage, was man für einen Dienstleistungsvertrag aushandelt. Einen Anspruch auf "Eigentum" gibt es sowieso nicht und das Urheberrecht ist über die Lizenzbedingungen geregelt. Aus einem Dienstleistungsvertrag bei solchen Entwicklungen besteht nicht automatisch der Anspruch, dass einem gehört, wofür man bezahlt, weil, und das vergessen leider immer viele, bezahlt wird für die Arbeitsleistung und nicht für den Code, den man sowieso nicht kaufen kann. Wenn also ein Auftraggeber darauf besteht, dass "seine" Entwicklung nicht weiter verwendet werden soll, dann muss man das vertraglich regeln. Allerdings wäre jeder Dienstleister schön dumm, wenn er sich diese Exklusivität nicht anders bezahlen lassen würde. Andererseits dürfte es sowohl für den Auftraggeber als auch für den Dienstleister schwer werden nachzuweisen bzw. zu widerlegen, dass und wenn ob der verwendete Code anderweitig in anderen Entwicklungen verwendet wurde oder nicht.

(Meine Menung - keine Rechtsberatung)

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Das hat nichts mit GPL zu tun. Die Frage der Autorisierung Weitergabe seitens des Dienstleisters ist Zivilrecht, Vertragsrecht. Was dürfen Vertragspartner und was nicht? Es geht nicht um Nutzer.

So wie ich das Problem verstand geht nicht um ein paar abstrakte Codezeilen sondern um eine Idee plus deren Umsetzung als geschlossene Sache. Wenn ich die Arbeit voll bezahle warum hab ich kein Recht zu entscheiden in wessen Hände die Früchte dieser Arbeit wandern? Ich hab ne gute Idee, lass sie mir programmieren und hinterher seh ich, daß die ganze Konkurrenz mit davon profitiert für geringes Geld. Ich zahle teure Facharbeiterstundensätze und alle Wettbewerber kriegen's für lau auf meine Kosten?! Das soll mir mal einer erklären.

mfg

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Das hat nichts mit GPL zu tun. Die Frage der Autorisierung Weitergabe seitens des Dienstleisters ist Zivilrecht, Vertragsrecht. Was dürfen Vertragspartner und was nicht? Es geht nicht um Nutzer.

So wie ich das Problem verstand geht nicht um ein paar abstrakte Codezeilen sondern um eine Idee plus deren Umsetzung als geschlossene Sache. Wenn ich die Arbeit voll bezahle warum hab ich kein Recht zu entscheiden in wessen Hände die Früchte dieser Arbeit wandern? Ich hab ne gute Idee, lass sie mir programmieren und hinterher seh ich, daß die ganze Konkurrenz mit davon profitiert für geringes Geld. Ich zahle teure Facharbeiterstundensätze und alle Wettbewerber kriegen's für lau auf meine Kosten?! Das soll mir mal einer erklären.

mfg

Deswegen sage ich ja, vorher regeln, was hinterher Sache ist. Dazu brauchst du auch kein Gesetzbuch als Vorlage, weil in Geschäften zwsichen Geschäftsleuten so ziemlich alles vereinbart werden kann, aber die Frage des Eigentums ist nicht eine Frage, die du mit dem Dienstleister aushandeln müsstest, sondern, wenn du es genau nimmst, du vorher ein Patent anmelden müsstest, um die auch nur halbwegs was sichern zu können. Sofern das dann noch realistisch wäre/ist (*KOPFSCHÜTTEL*), würde der Dienstleister dann nur noch noch umsetzen, was du ihm 1 zu 1 vorgibst. Und nachdem wir hier von Software reden, ist jegliche Überlegung dahingehend sowieso für'n A*** .

Also noch mal, es ist einzig eine Frage, was man vorher aushandelt. Alles andere ist im vonherein nicht automatisch geregelt, so dass du den Dienstleister eher bei der Moral packen kannst, wenn er "deine" idee verkauft. :) Wobei in dem konkreten Fall des Themanstartes es ja um die Weiterentwicklung eines "im Besitz" des Dienstleisters bestehenden Moduls geht, so dass das noch diffuser wird und sich vor Gericht sowieso nicht regeln ließe.

Und, jetzt kommt vielleicht das entscheidende! Der Grundtenor der GPL erlaubt jedem Nutzer eines unter der GPL lizenzierten Codes, das dieser unter Berücksichtigung der Urheberrechte ausnahmslos alle Rechte des Authors erhält. Würdest du quasi verbieten wollen, dass der Dienstleister diesen Code nicht weiter nutzt, würdest du ihm die Rechte aus der GPL beschneiden und dann hättest du ein neues Problem und es wird noch verworrener?! Einen vergleichenden Fall hatte ich vor in all zu langer Zeit mit einer bekannten Bank eines sehr großen deutschen Versandhauses, die doch von mir verlangte, dass ich auf die Nutzung des selbstentwickelten Codes von jetzt und in alle Ewigkeit gegen Androhung von Schadensersatzansprüchen verzichte.

So, spätestens jetzt sollte klar sein, dass man solche Angelegenheiten maximal im gegenseitigen Einnehmen VOR dem Auftrag individuell regeln

muss, da kein selbtverständlicher Anspruch darauf besteht.

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Würdest du quasi verbieten wollen, dass der Dienstleister diesen Code nicht weiter nutzt, würdest du ihm die Rechte aus der GPL beschneiden und dann hättest du ein neues Problem und es wird noch verworrener?!

Das ist Grundsätzlich kein Problem, wenn vorher ausgemacht kann eine Entwicklung unter einer NDA erfolgen.

Hier kann der Kunde der für die Entwicklung bezahlt hat, frei darüber entscheiden ob er es veröffentlicht oder nicht, der Ersteller/Dienstleister hat dazu kein Recht mehr.

Siehe http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#DevelopChangesUnderNDA

Aber auch hier gilt, vorher vertraglich festlegen was mit dem code nach Auftragsabschluss passieren kann und darf.

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Nichts anderes habe ich geschrieben, wobei das bitte als rein therotischer Fall zu verstehen war und nur den worst case veranschaulichen sollte, da der Themenstarter ja offenbar davon ausging, dass er ein automatisches Anrecht auf sein "geistiges Eigentum" hätte, was es ohne ein entsprechechendes Agreement, NDA oder sonstige Vereinbarung nicht ist, wenn man nicht, ich betone VORHER keine Regelung trifft.

Ungeachtet der GNU GPL brauche ich diese ohnehin nicht, um eine geschäftliche Vereinbarung zu einem Auftragsverhältnis zu treffen.

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