menasche Posted April 15, 2009 Report Share Posted April 15, 2009 Hallo, der Standarsteuersatz ist bei mir 20% - und er wird überall korrekt angezeigt, außer unter "Mein Konto -> Ihre zuletzt aufgerufenen Artikel" Hier sehe ich den zuletzt aufgerufenen Artikel und es steht ein Steuersatz von 19% drinnen.. Wo kann ich das ändern? Box_last_viewed ist es nicht.. Ich bin dankbar für jeden Tipp, lg Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fry Posted April 15, 2009 Report Share Posted April 15, 2009 Umsatzsteuer mit 19% ist doch richtig, 20% wären doch zuviel!? Das hiesse du müsstest deinen Standartsteuersatz nur ändern. Oder hats mittlerweile wieder eine Erhöhung gegeben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Purecut Posted April 16, 2009 Report Share Posted April 16, 2009 Umsatzsteuer mit 19% ist doch richtig, 20% wären doch zuviel!? Das hiesse du müsstest deinen Standartsteuersatz nur ändern. Oder hats mittlerweile wieder eine Erhöhung gegeben? Er hat doch geschrieben 20% ist richtig. Nur da wo 19% angezeigt werden ist es falsch! Link to comment Share on other sites More sharing options...
PBraun Posted June 16, 2009 Report Share Posted June 16, 2009 Ich habe auch erst geschmunzelt, als ich die 20% sah. Aber im Prinzip im global galaktischen Universum (EUROPA) ist es nicht falsch. Denn laut Wiki, liegt der durchschnittliche Umsatzsteuersatz bei 19,5%. Man muss min. 15% und darf maximal 21% verlangen. Ich bin jetzt auch als Laie ganz verunsichert, ob ich noch die 19% nehmen darf, denn dies rechne ich ja auch so immer mit Fi..-Amt ab. Bis wie viel Umsatz darf ich eigenlich gar keine USt. verlangen, wenn ich will. Da gab es doch eine Regel oder was von Ratiopharm? Link to comment Share on other sites More sharing options...
PBraun Posted June 16, 2009 Report Share Posted June 16, 2009 So für die, wie mich, die es interessiert: Quelle: http://www.banktip.de/rubrik2/20085/6/die-regelung-des-19-ustg.html §19 UstG: Die Kleinunternehmerregelung Unternehmen müssen i.d.R. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer zahlen, sobald die vorgesehenen Freibeträge überschritten werden. Der Freibetrag zur Einkommenssteuer liegt bei jährlich 7.664 Euro Einkommen, und die Gewerbesteuer entfällt bei Jahresumsätzen unter 5.000 Euro. Auch für die Umsatzsteuer gibt es Ausnahmen, die nur Kleinunternehmer für sich beanspruchen können. Mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) wird Kleinunternehmern freigestellt, ob sie Umsatzsteuer erheben wollen oder nicht. Vorausgesetzt wird, dass im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht mehr als 17.500 Euro betrug. Des Weiteren darf der Umsatz (zzgl. Steuern) im laufenden Kalenderjahr nicht höher als 50.000 Euro sein; hierfür ist der Umsatz glaubhaft zu schätzen. Gegenüber dem Finanzamt sind Existenzgründer somit Kleinunternehmer, sobald sie sich für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht entscheiden und solange die genannten Grenzen nicht überschritten werden. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigen Kleinunternehmer nicht. Achtung: Wird die unternehmerische Tätigkeit im laufenden Jahr begonnen, ist der Umsatz auf das Jahr anteilig hochzurechnen. Bei einem im Oktober gegründeten Unternehmen mit einem Umsatz von 8.000 Euro in den verbleibenden 3 Monaten des Jahres wird mit einem Jahresumsatz von 32.000 Euro gerechnet. Die Kleinunternehmerregelung tritt dann nicht in Kraft. ...... (Stand: März 2007) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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