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EULA Frage zu VEYTON CE


a.ewald

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Hallo, wir nutzen die Veyton CE Version für unseren Shop. Jetzt wollten wir zum allgemeinen Shop noch einen speziellen Shop aufmachen, indem nur ausgewählte Produkte aus dem anderem angeboten werden. Da es in CE nur einen Mandaten gibt, ist das mit der doppelten Pflege der Daten klar. Stutzig macht uns folgender Punkt in den Lizenzbestimmungen:

IV. Verbot der Vervielfältigung

Die VEYTON 4.0 sowie alle mit dem Download erlangten Dateien, sind urheberrechtlich geschützt. Die VEYTON 4.0 darf nur auf einem einzigen Computer (Webserver) und auf diesem nur ein einziges Mal installiert werden und es darf nur ein einziger Internetauftritt zur gleichen Zeit mit der VEYTON 4.0 gepflegt werden, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Originalkopien die der Lizenznehmer oder seine zur Bearbeitung Beauftragten angefertigt haben. Dies gilt auch für Teile des Programms, es sei denn, es handelt sich um Codebibliotheken, wie oben unter III. ausgeführt. Bei der Verwendung der VEYTON 4.0 für mehrere Internetauftritte ist für jeden weiteren Internetauftritt eine weitere Lizenz notwendig.

Wir wollten das wie folgt in Unterverzeichnisse installieren:

meinedomain.de/shop1

meinedomain.de/shop2

Nun haben wir bereits 2 Lizenzschlüssel für meinedomain.de bekommen. Also für weitere Internetauftritte eine weitere Lizenz, wie in der EULA gefordert. Etwas weiter oben, steht aber VEYTON darf nur ein einziges Mal installiert werden.

Daher die Frage dürfen wir nach EULA überhaupt 2 Shops über meinedomain.de laufen lassen und falls nicht, wieso kriegen wir dann nen zweiten Lizensschlüssel, irgendwie ist uns das unklar.

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Daher die Frage dürfen wir nach EULA überhaupt 2 Shops über meinedomain.de laufen lassen und falls nicht, wieso kriegen wir dann nen zweiten Lizensschlüssel, irgendwie ist uns das unklar.

Sofern für jede installation auf der gleichen Domain ein eigener Lizenzschlüssel vorhanden ist, ist alles in Ordnung.

Es darf nur nicht unter shop1/ und shop2/ die gleiche Lizenznummer verwendet werden.

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  • 3 weeks later...

dazu noch meine frage :

A)

wechselt man von .13 auf .14 wird man dann UPDATEKUNDE

d,h man wechselt die AGB und muss weiter jährlich zahlen?

oder nicht ?

B)

sind alle verbesserungen von .14 jetzt auch in .13 vorhanden?

oder bleiben es zwei unterschiedliche versionen?

und wenn ja bis wann?

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