Hallo,
interessant wäre eine kleine Abfrage, ob die Rechnung auch mit an die abweichende Lieferadresse geschickt werden kann/soll/darf oder nicht.
Hintergrund: Bei Geschenken sollte die Rechnung vermutlich nicht der Ware beiliegen, aber es gibt ja auch zahlreiche Kunden, die es sich zur Arbeit oder Familie, Freunde, Urlaubsort usw. schicken lassen.
Bei Geschenkartikel, die per Lieferschein geschickt werden, könnte z.B. auch eine persönliche Nachricht des Kunden mit abgedruckt werden (z.B. wie aus dem Bemerkungs-Feld).
Herzliche Grüße
Nils