homer1968 Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Tag Ihr, vielleicht kann mir jenamd von Euch sagen, wie Ihr das gelöst habt!? Das wäre großartig! Nach Aussage unseres Steuerberaters (Stand: 30.07.2009) gilt folgende Regelung als rechtssicher: Die Nebenleistung orientiert sich an der Hauptleistung: - haben alle Waren im Warenkorb 19%, dann gelten für Vesandkosten und Nachnahmegebühren 19% - haben alle Waren 7%, dann gelten bei Vesandkosten und Nachnahmegebühren 7% - bei gemischtem Warenkorb orientiert sich die Nebenleistung ebenfalls an der Hauptleistung. Die Hauptleistung wird nun über den wertmäßig höheren Betrag ermittelt. Ist die Summer aller Artikelpreise, die mit 7% veranschlagt werden größer, als die Summe der Artikelpreise, die mit 19% Berücksichtigung finden, werden die Nebenkosten mit 7% beaufschlagt. (Und umgekehrt.) Beispiel: Warenkorb: - 2 Bücher (7%) zu je 20,00EUR, also insgesamt 40,00 EUR - 1 Bratpfanne (19%) zu 30,00 EUR - Nachnahmegebühren (7%) - Versandkosten (7%) Hat da jemand eine Lösung, um dies in xtc umzusetzen? Wie geht Ihr mit der Problematik um? Lieben Dank im Voraus und Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
AzgP Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Bei Veyton gibt es dafür ein Modul was das fast kann. Bei nur 7% Artikel werden Versandkosten mit 7 sonst mit 19 berechnet. Das Problem ist nur, dass der zu zahlende Betrag sich ändert da Veyton mit Nettoversandkosten arbeitet und dabei nicht ein Bruttobetrag angegeben werden kann wo sich die enthaltene Steuer nur ändert. Und sag mal einem Kunden der einen Artikel mit 19% kauft dass er mehr Versandkosten zahlen muss als ein anderer der nur Bücher oder Lebensmittel kauft ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
homer1968 Posted August 20, 2009 Author Report Share Posted August 20, 2009 Lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich hab derweil einmal nachgeschaut, wie das andere Shopbetreiber handeln. Scheint so, als würden die auf Haupt- und Nebenleistung pfeifen und grundsätzlich bei Nachnahme und Versand mit 19% rechnen! Droht da Abmahnung? Hat da jemand Erfahrung? Ich weiß nicht wie viele mühsam aufgebaute Shops tatsächlich online gehen, aber vor dieser Problematik müsste doch jeder, ernsthaft an Rechtssicherheit seines Shops Interessierte stehen, der mit 7% und mit 19% Waren anbietet!? Wie macht ihr das? Liebe Grüße oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
AzgP Posted August 20, 2009 Report Share Posted August 20, 2009 Ob ne Abmahnung droht kann dir sicher nur ein Anwalt sagen. Ich würde ja sagen nein. Hab auch noch nie von einer gehört die deswegen kam. Immerhin hast du ja keinen Wettbewerbsvorteil. Zahlst halt nur mehr Steuern als nötig und hast weniger Gewinn als du haben könntest. Verlierst ja quasi bei den Versandkosten 12% Gewinnspanne ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
homer1968 Posted August 20, 2009 Author Report Share Posted August 20, 2009 ... weiß Du was? Du hast vollkommen recht! Man kann es auch kaputt reden. Was soll passieren? Weiter geht´s. Lieben Dank noch einmal für´s "Augenöffnen"! :-) Grüße oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
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