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Gutscheinmodul Unterscheidung: Wertgutschein - Rabattgutschein


amelie

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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Gutscheinmoduls.

Prinzipiell unterscheidet man ja zwei Arten von Gutscheinen:

- Wertgutscheine

- Rabattgutscheine

Wertgutscheine sind ja eine vorweggenommen Zahlung des Kunden der z.B. den Gutschein für den Betrag X kauft - also muss in der Rechnung ja die MwSt. auf den Gesamten unrabattierten Betrag erhoben und auch im Warenkorb/ auf der Rechnung dargestellt werden.

Bei Rabattgutscheinen mindert sich ja einfach der Preis des Produktes und Grundlage für die MwSt. ist ja der Rabattierte Betrag.

Jetzt meine Frage:

Ist es im Gutscheinmodul nicht möglich einen Rabattgutschein mit einem Festen Betrag auszustellen?

Immer wenn ich Festwertgutschein Auswähle ist ja die Rechnung für den Rabattgutschein dann falsch.

Sonst kann ich ja nur "Prozent-Wert" auswählen wobei ich hier natürlich keinen festen Betrag habe.

Ich hoffe ich habe hier etwas übersehen denn für 250 Euro erwarte ich die Unterscheidung eigentlich schon

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Herzliche Grüße,

Amelie

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Wie im Handbuch beschrieben gibt es bei Festwertgutscheinen keine weitere unterscheidung.

Auch ein Rabattgutschein in X eur ist eine vorweggenommene zahlung (bei kauf ein devisentausch hauswährung - EUR).

Für weitere Fragen bitte den Steuerberater des vertrauens kontaktieren.

Sieht man auch bei anderen Shops, auch bei amazon mindert ein eingelöster nicht gekaufter allgemeiner rabattgutschein nicht die USt.

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Wie im Handbuch beschrieben gibt es bei Festwertgutscheinen keine weitere unterscheidung.

Auch ein Rabattgutschein in X eur ist eine vorweggenommene zahlung (bei kauf ein devisentausch hauswährung - EUR).

Für weitere Fragen bitte den Steuerberater des vertrauens kontaktieren.

Sieht man auch bei anderen Shops, auch bei amazon mindert ein eingelöster nicht gekaufter allgemeiner rabattgutschein nicht die USt.

Hallo Herr Zanier,

wir haben jetzt kurz mit unserem Steuerberater gesprochen und die Sache ist (glaubt man Ihm) nicht so einfach wie Sie hier darstellen.

Prinzipiell muss Steuerrechtlich klar zwischen Wertgutscheinen und Rabattgutscheinen unterschieden werden da sonst eventuell Steuerbetrug begangen wird.

- Wertgutschein (Betrag X für einen Gutschein der gekauft wird)

- Rabattgutschein (prozentualer Satz ODER Rabattwert mit fixem Betrag)

Der Rabattwert mit fixem Betrag (sprich der Rabattgutschein mit Fixem Betrag fehlt im Gutscheinmodul?)

Sehen Sie dies nicht so?

Shopware hat das "Problem" wohl erkannt und in der neuen 3,5 Version wird so unterschieden.

Besten Gruss

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Vielleicht noch ein einfaches Beispiel aus meiner Sicht:

Wertgutschein mit 50 Euro der gekauft wurde:

Bestellung über 100 € im Shop

Gutscheineinlösung: - 50 €

--------------------------------------------

Mwst. auf die 100 €

noch zu zahlender Betrag 50 €

Rabattgutschein von 50 Euro

Bestellung über 100 € im Shop

Rabattgutschein: -50 €

---------------------------------------------

MwSt. auf die verbleibenden 50 € (Die ja nur gezahlt werden - Es wurden ja nicht 100 € bezahlt)

Zu zahlernder Betrag 50 €

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Sehen wir nicht so, wie gesagt bei Amazon.de wird dies zb gleich behandelt.

Rabattgutschein von 50 Euro

Bestellung über 100 € im Shop

Rabattgutschein: -50 €

---------------------------------------------

MwSt. auf die verbleibenden 50 € (Die ja nur gezahlt werden - Es wurden ja nicht 100 € bezahlt)

Zu zahlernder Betrag 50 €

es wurden 100 € bezahlt.

Da dem Kunden vorher 50 in Hauswährung geschenkt wird, wird dann zum Zeitpunkt der Bestellung ein devisentausch in EUR vorgenommen.

Devisen sind Ust Frei.

Wir haben dies unsererseits natürlich auch mit Steuerberatern geklärt., es ist derzeit nicht geplant diese Funktion im Gutscheinmodul umzustellen.

Die unterstützen Funktionen sind im Handbuch genau beschrieben.

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Sehr geehrter Herr Zanier,

im Backend 4.0.12 lässt das Gutschein-Modul an machen Ecken etwas zu wünschen übrig:

a) Die Action-Buttons bei Kategorie, Produkt, Kunde in der Detail-Ansicht funktionieren nicht, nur bei Aufruf aus der Übersicht

B) wenn z.B. Kategorien eingepflegt werden sollen, für die ein Gutschein zulässig ist, bleibt nach der Eingabe ( speichern, schliessen ) ein graues Fenster übrig, das weitere Eingaben, die "innerhalb" des Fensters gemacht werden, unterdrückt. Man kann zwar noch den Action-Button der Übersicht anklicken, aber nicht mehr die Zeile, die sich hinter dem grauen Fenster verbirgt.

( Zur Info: Firefox auf Mac SnowLeopard, kann ja auch da dran liegen ! )

Grüsse

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Quelle: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/consultations/tax/consultation_paper_vouchers_de.pdf

Das ist denke ich falsch hier nicht zu unterscheiden. Ein Rabattgutschein Stellt nach der European Commission eine Unterform der kostenlosen Gutscheine dar (Seite 6). Weiter ist die Besteuerungsgrundlage der rabattierte Betrag und, wie ich geschrieben hatte nicht der volle Betrag.

Weiter auf Seite 12:

"Im Prinzip sollte der erstattete Betrag dem auf dem Gutschein angegebenen Wert entsprechen, und den Aussteller dazu berechtigen, die Besteuerungsgrundlage der verkauften Gegenstände entsprechend zu reduzieren."

Weiter auf Seite 6:

3.1.1.1. Vom Einlöser erstattete Rabattgutscheine

Ist der Einlöser nicht mit dem Aussteller identisch, so berechtigt ein solcher Gutschein in

der Regel zu einem Rabatt und nicht zur Lieferung eines Gegenstandes oder zur Erbringung einer Leistung. Diese Berechtigung wird in der Regel durch einen Betrag ausgedrückt, der auf dem Gutschein vermerkt oder gespeichert ist. Da es nicht um eine Gegenleistung sondern nur um einen Preisnachlass geht, so hat dies außer der

Ermäßigung der Besteuerungsgrundlage der rabattierten Lieferung oder Dienstleistung keine mehrwertsteuerlichen Konsequenzen.

Weiter Seite 14 (Besteuerungsgrundlage)

"In der Rechtssache C-126/88, Boots Company, betreffend einen Wertgutschein, der von einem Einzelhändler ausgestellt wurde und dem Kunden das Recht auf einen Rabatt bei künftigen Einkäufen bei diesem Einzelhändler einräumte, hat der Gerichtshof entschieden, dass der Wert (Nennwert) nicht in die Besteuerungsgrundlage aufzunehmen

ist, da der Wertgutschein in diesem Fall einen einfachen Rabatt darstellt.

Wir werden das prüfen lassen - falls das so stimmt ist das Gutscheinmodul für uns sinnlos da es keine Unterscheidung zwischen Rabatt und Wertgutscheinen gibt.

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Und hier noch eine Quelle das die Unterscheidung zwischen Wertgutschein (festwert) und Rabattgutschein (Festwert und Prozentualer Wert) dringenst umsatzsteuerrechtlich zu machen ist. Hier wird im Backend wie es sich gehört zwischen "Wertgutschein" und "Rabattgutschein" unterschieden.

Ich kann es ehrlich gesagt nicht glauben das das bei unserem Gutscheinmodul das wir für sage und schreibe 250 Euro bei Ihnen gekauft haben nicht der Fall ist - und die auch nicht geplant ist. So ist das Modul für Marketingzecke und Aktionen (z.B. Heute Rabatt von 10% oder 5 Euroe etc. mit Gutscheincode xy) schlicht nicht zu verwenden da ja immer die MwS. auf den kompletten Betrag gerechnet wird. Das Gutscheinmodul ist dann nur noch für Wertgutscheine die im Shop gekauft werden nutzbar.... das ist aber für 250 Euro ehrlich gesagt etwas wenig.

apt-ebusiness

"Unterschiede der Gutscheintypen:

Rabattgutschein:

Rabattgutscheine mindern den Einkaufswert und somit auch den MwSt-Betrag. Der der Rabatt kann in Prozent oder direkt als Wertbetrag angegeben werden. Bei einer Angabe in Prozent wird mit dem Wert der Warenkorb-Summe der entsprechende Betrag ermittelt.

Diese Gutscheine können als eine Art Nachlass zu einer Bestellung verwenden.

Wertgutschein (Geschenkgutschein):

Wertgutscheine mindern den Gesamtbetrag der Bestellung und werden vorab an die Kunden wie ein Artikel ohne MwSt verkauft. Beim Einlösen des Wertgutscheins wird der Zahlbetrag gemindert jedoch nicht der Betrag der MwSt., da Sie als Verkäufer die MwSt für den vorhergehenden Verkauf des Wertgutscheins noch nicht abgeführt haben. Ihr Steuerberater kann Sie hierbei weiter unterstützen."

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Herr Zanier,

wäre es denn nicht möglich einfach folgenden Gutscheintyp mit in das Plugin aufzunehmen (auch wenn Sie hier anderer Meinung sind):

Rabattgutschein Festwert (Berechnungsgrundlage wie prozentualer Wert also der Rabattierte Wert)

Dann wäre ja alles Komplett da ja die beiden anderen Typen schon da sind:

- Rabattgutschein Prozentwert (mit Berechnungsgrundlage rabattierter Wert)

- Wertgutschein (=Gekaufter Gutschein - mit Berechnungsgrundlage kompletter Wert)

Auch die Bezeichnungen müssten unterschieden werden im Backend:

- Wertgutschein (Festwert)

- Rabattgutschein Festwert

- Rabattgutschein Prozentwert

VG

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Hmmm genau vor dem Problem stehen wir auch gerade... und was Amelie schreibt stimmt: Es muss hier zwingend eine Unterscheidung der Gutscheinarten aus steuerrechtlicher sicht geben. Wir haben auch 250 Euro für das Modul bezahlt und hatten eigentlich gedacht hier eine sehr flexible Gutscheinlösung zu bekommen - glauben kann ich eigentlich nicht das XTC das nicht nachrüsten kann / will?

Herr Zanier können Sie hier bitte ein Feedback geben ob Sie gedenken diese Standardfunktion kurzfristig zu implementieren. Ansonsten ist Veyton für unser nächstes Projekt gestorben da wir hier einfach dringend aus Marketingsicht Festwert Gutscheine und Wertgutscheine benötigen.

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Hallo Herr Zanier,

bitte haben Sie Verständniss dafür das man bei einem Gutscheinmodul das 250 Euro kostet die simple Unterscheindung der zwei Gutscheinarten die man in einem Onlineshop braucht vorraussetzt.

Wir sind ehrlich gesagt schon enttäuscht das hier nicht einmal darüber nachgedacht wird diese Unterscheidung schnellstmöglich nachzurüsten sondern einfach auf eine "Individualentwicklung" hingewiesen wird. Wir werden diese nicht in Anspruch nehmen - wir wollten uns ja u.a. umfangreichen Gutscheinmoduls für Veyton entscheiden - das macht so keinen Sinn mehr für uns da das Gutscheinmodul so nicht den fundamentalen Ansprüchen einen Onlineshops genügt.

BG

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Bitte die Kirche im Dorf lassen, die Beschreibung ist hier eindeutig im Handbuch:

Gutscheine/Kupons > Vorlage > Festwertgutscheine

Erster Absatz.

Festwertgutscheine sind Gutscheine über einen fixen Betrag (zb 20 EUR), welche von der kompletten Bestellsumme abgezogen werden.

Da Gutscheine eine vorweggenommene Zahlung sind, bleibt die Umsatzsteuer von Produkten unberührt.

Da dies wie geschrieben auch von größeren Shops wie zb Amazon.de so gehandhabt wird, gab es bis dato noch keinen Bedarf dies zu integrieren.

Das etwas nicht kurzfristig integriert wird, bedeutet aber nicht das es langfristig nicht kommt.

Für weitere Fragen bitte an unseren Support wenden.

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