torstenv Posted April 25, 2013 Report Share Posted April 25, 2013 Hallo liebe Community, ich habe Veyton 4.0.16 und möchte Clever Reach nutzen. Wenn ich das Plugin installiere, werden ja die Neukunden beim anlegen gefragt, ob Sie den Newesletter möchten (durch einen leeren Hakenkasten..). Ist dies so legal ohne weiteren Text/Hinweise ???? Vielen Dank für Eure Antwort ! vlg, Torsten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alex@4tfm Posted April 25, 2013 Report Share Posted April 25, 2013 Gute Frage, soweit ich weiß, kann man das durch seine AGBs abfangen. ( Aber genau weiß ich es nicht... ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
torstenv Posted April 25, 2013 Author Report Share Posted April 25, 2013 Und der Support von Clever reach sagt: wir dürfen keine Rechtsberatung geben - oh mann, die sollten doch wissen, ob das erlaubt ist, was die anbieten oder dann eben darauf hinweisen, wenn was gemacht werden soll ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Townboy Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 KEINE RECHTSBERATUNG! und Nein, nach dt. Recht, dass sich diesbezüglich sehr häufig ändert, war es die letzten Jahre so das man keine Haken vorab setzen durfte, um einfach Daten bei Registrierungen mit aufzunehmen usw. Es war eine zeitlang in Ordnung per Double Opt in verfahren sich den Wunsch nach einem Newsletter bestätigen zu lassen. Dies ist aufgrund eines Verfahrens auch wiederum umstritten. Da ein Gericht hier die Optin Mail bereits als Spam ansieht und die Möglichkeit besteht das man Dich verklagt. Siehe hier: http://openjur.de/u/566511.html Wenn Du mit Newsletter arbeiten willst solltest Du Dir unbedingt einen Anwalt zulegen der von sowas Ahnung hat. Meines Erachtens stehste mit "einem Bein im Knast" wenn Du Fehler machst. Grüße Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
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