giller Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 Das ist ja was habe heute eine Retoure erhalten von einer Bestellung die am 28.12.2012 ausgelifert wurde. GRUND: Inkompatibel oder für vorgesehenen Einsatz ungeeignet Angefordert: Erstattung Was würdet ihr tun? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Amrit Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 ist das ein guter Kunde, oder hat er zum ersten mal bestellt? ist das Teil defekt, hat es gebrauchsspuren...? ist das Teil teuer? - wenn Ja - wäre eine Rechtsberatung ganz gut. Wenn Du bei Trusted Shops oder Händlerbund bis, kannst Du dich dort erkundigen. Gruß Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fry Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 Kommt drauf an wie z.B. deine Widerrufsbelehrung aussieht, ist die absolut korrekt hat dein Kunde halt Pech, selbst bei "guten Kunden" würd ich das so handhaben. Wenn das Teil nicht kompatibel sein soll würde ich zumindest fragen, warum er so lange gebraucht hat das heraus zu finden, danach u.U. auch selbst testen ob die Behauptung stimmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
giller Posted April 29, 2013 Author Report Share Posted April 29, 2013 Ich muss dazu sagen ich verkaufe dildos. Erstatten werde ich das nicht den kunden sollte man so ein schei... erst garnicht angewöhnen Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 da bekommt dann ja GRUND: Inkompatibel oder für vorgesehenen Einsatz ungeeignet ein völlig anderes Bild Link to comment Share on other sites More sharing options...
giller Posted April 29, 2013 Author Report Share Posted April 29, 2013 da bekommt dann ja ein völlig anderes Bild :):) ja das stimmt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fry Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 YMMD :) Danke, das war der Knaller des Monats, schon lange nicht mehr so gelacht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Amrit Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 Da bekommt meine Frage nach "gebrauchsspuren" ein völlig neues Bild. Grüße Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
mzanier Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 würde ich aber mal mit einem AW reden, evtl lässt sich das auch in den AGB direkt regeln (Hygieneartikel usw). Link to comment Share on other sites More sharing options...
leverage Posted May 1, 2013 Report Share Posted May 1, 2013 Wenn eure Kunden nicht mit den Produkten klar kommen, dann bietet doch ergänzend zum Sortiment Schulungen zur Anwendung an Spaß beiseite. Dank Zalando und Co "lernen" Kunden, dass man mit der bestellten Ware ja alles machen kann... Wir stellen massiv fest, dass gerade Neukunden immer dreistere Dinger liefern. Letzte Woche hatte ich eine Rücksendung einer Bestellung von vor 8 Monaten mit Bitte um Gewährleistungsreparatur. Warenwert 400€. Das Gerät war vom Kunden aufgeschraubt worden, wies üble Gebrauchsspuren auf, alle Anschlüsse waren furchtbar oxidiert und im Inneren hatten sich Spinnweben breit gemacht. Keine Angst vor Kunden. -> Rücknahmen nur während der Widerrufsfrist -> und Reklamationen immer gut auf evtl. Fremdverschulden prüfen. Bringt Dir nicht immer Freunde aber hilft gegen Gauner. Zumal auch während der 2 oder 4 Wochen ein Widerrufsrecht ohne Minderung nur dann besteht, wenn die Ware nur soweit genutzt und geprüft wurde wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre... Hoffentlich passiert euch so ne Rücksendung nicht mit Kondomen... ;-) tztztz Link to comment Share on other sites More sharing options...
giller Posted May 1, 2013 Author Report Share Posted May 1, 2013 Das beste was wir bis jetzt hatten war das uns ein Masturbator (Lustmuschi) nach 14 Tagen zurückgeschickt wurde und daran hingen dicke fette schwarze Schamhaare. Link to comment Share on other sites More sharing options...
leverage Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 Ernsthafte Frage: Wie seit Ihr mit diesem Fall umgegangen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Florentine Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 Ich hätte auf den passus in den AGB oder Widerrufsrecht verwiesen mit dem Teil "Prüfung wie im Ladengeschäft möglich". Hätte dem Kunden gesagt, dass die Haare deutliche Benutzung zeigen und er soll mir einen Laden nennen, in dem das ausprobieren im Laden erlaubt gewesen wäre. Wenn er mir da ein Beispiel nennen kann, der das erlaubt, hätte ich ihm das Geld erstattet und ihm nie weder Ware geschickt ... so teuer kann das Ding ja net sein. Ich glaube wenn wir hier ne Anekdoten-Pinnwand aufmachen würden, könnte da jeder so einiges reinschreiben Link to comment Share on other sites More sharing options...
leverage Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 Das einzig richtige hier ist: - dem Kunden min. 20€ Reinigungspauschale in Rechnung stellen - Funktionsprüfung durchführen - das Teil an den Kunden zurücksenden - und dazu nochmal die Versandkosten aufschlagen Ihr müsst bedenken, dass ( wenn ihr Personal habt ) ihr für eventuelle Ansteckung mit Infektionen durch solche Ware bei euren Mitarbeitern haften müsst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fry Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 - Funktionsprüfung durchführen Aber bitte vom Azubi mit vollständig geschilderter Vorgehensweise! Herrlich, ich mag diesen Thread Link to comment Share on other sites More sharing options...
leverage Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 @ Fry: schon klar Link to comment Share on other sites More sharing options...
giller Posted May 4, 2013 Author Report Share Posted May 4, 2013 Wir schreiben den Kunden etwas in dieser Form: Hallo der giller hier, ein Umtausch und eine Erstattung sind leider ausgeschlossen da wir diesen Artikel einige hundertmale Verkauft haben ohne negatives Feedback. Der ertikel ist für uns nicht mehr verkäuflich nach Europäischen Verbraucherschutzgesetz tritt für uns ein Hundertprozentiger Werteersatz ein das heist wir nehmen den Artikel zwar zurück und entsogen Ihn aber eine erstattung ist nicht möglich. Oder wenn Sie es wünschen senden wir Ihnen diesen Artikel für 3,99 EUR wieder zu. Ich höffe Sie sind mir jetzt nicht allzu böse Mit freundlichen Grüßen Ihr giller --------------- dazu setzen wir noch ein Link zum Werteersatz wenn der Artikel tatsächlich schlecht ist dann ersatten wir natürlich auch das geld aber in aller regel kaufen wir schon produkte ein die kein schrott sind Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.