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xt:Commerce Community Forum

Abmahnung erhalten!!!!!!!!!!!


Pam

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Guten Tag.

leider weis ich nicht genau ob einer von der Firma, welche uns abmahnen lies

sich hier in diesem Forum rum treibt. (ins blaue sag ich mal -> feia)

Also, wir wurden gestern schrftl. per Einschreiben von einer RA Kanzlei abgemahnt

und sollen 1600,-Euro an die besagte Firma zahlen.

Der Grund steht oben im Threadtitel.

Gibt es ein Script, welches dieses unter jeden Artikel automatisch einsetzt?????

Es ist dringend und sollte gr?ssere Scriptarbeiten/PHP Kenntnisse von N?ten sein

so seht das gleich als Jobangebot.

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Originally posted by Pam@Sep 17 2005, 09:26 AM

Guten Tag.

leider weis ich nicht genau ob einer von der Firma, welche uns abmahnen lies

sich hier in diesem Forum rum treibt. (ins blaue sag ich mal -> feia)

Also, wir wurden gestern schrftl. per Einschreiben von einer RA Kanzlei abgemahnt

und sollen 1600,-Euro an die besagte Firma zahlen.

Der Grund steht oben im Threadtitel.

Gibt es ein Script, welches dieses unter jeden Artikel automatisch einsetzt?????

Es ist dringend und sollte gr?ssere Scriptarbeiten/PHP Kenntnisse von N?ten sein

so seht das gleich als Jobangebot.

Quoted post

Irgendwo hab ich gelesen, dass das gar nicht so extrem sein muss, ich w?rde mich ja mal an meinen Anwalt wenden und die Abmahnung pr?fen lassen.

Meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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Hallo,

ich war in der letzten Woche auf einer IHK Veranstaltung "Onlineshop, Abmahnrisiken meiden". Einem Fachanwalt vor Ort habe ich genau die Frage nach diesem zwanghaften Hinweis direkt unter dem Preis gestellt und nicht nur er sondern auch andere vor Ort haben berichtet, dass dieses Extrem so nicht erforderlich ist. Es muss lediglich vor dem Bestellabschluss eindeutig auf alle m?glichen Kosten hingewiesen. Ein solcher Hinweis auf jeder Seite ist perfekt, ist aber nicht 1cm neben der Preis erforderlich!

Wenn deswegen abgemahnt wird - meine G?te wo soll das hinf?hren.

Ich denke, dein Anwalt wird es kl?ren.

Sven

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hallo ihr lieben,

Dieser Beitrag ist ironisch gemeint! also nicht :hit:

wenn sich jemand mit meiner negativen kritk angesprochen f?hlt, sollte er erst mal ?berlegen warum er eine abmahnung schreibt, bevor er versucht mich abzumahnen.

-warum machen wir uns eigentlich gedanken dar?ber was in die eigene AGB muss, ob die Mwst. hinter den Preis muss, oder sonstige verst?sse gegen die gesetze bestehen, usw. usw. ,

damit unser shop rechts- und abmahnungs- sicher ist?

-warum bem?hen wir uns mit unseren produkten eine marktl?cke zu finden, vern?nftige produktfotos zu erstellen, texte zu den produkten zu erstellen, uns die n?chte um die ohren zu schlagen, damit wir teilweise, mehr recht als schlecht, davon leben k?nnen?

wie jeder an der flut der abmahnungen sieht ist es doch ganz einfach an das geld der anderen leute ranzukommen!

man muss nur zeit haben um nach verst?ssen in onlineshops zu suchen!

(ANMERKUNG: WIR OFPERN unsere zeit um die verst?sse zu vermeiden!!)

m?gliche gr?nde f?r so eine zeitintensive besch?ftigung, sind meiner meinung nach:

die reihenfolge der auflistung ist ohne jede wertung

-marktl?cke zum schnellen kohle machen entdeckt

-wollte schon immer mal andere abzocken

--eine schlechtgehende kanzlei (manche werden, aber auch nur beauftragt!)

-keine kunden auf dem eigenen online shop

-neid, weil der mitbewerber (in diesem fall besser -konkurrent-) mehr verkauft

-arbeitsscheu und ein paar euronen nebenbei verdienen

euch fallen sicher nochmehr gr?nde ein warum ein NICHT KUNDE euch abmahnt.

ironischer teil vorbei!

wenn ein kunde sich bei mir beschwert bzw. bei mir nachfragt, weil er z.b. nicht erkennen kann, ob der preis mit oder ohne mwst ist, wird das im sinne des kunden verbessert!

der kunde wird informiert und ein hardcopy der neuen homepage mitgeschickt!

kunde zufrieden!!! prima

wenn nicht, weitere nachbesserung

so wird ein shop kundenfreundlich

vielleicht sollte eine rubrik im forum erstellt werden?

verbesserung zur kundenfreundlichkeit

aber MUSS denn eine abmahnung geschickt werden?

m?ssen alle shops an den schwarzen schafen gemessen werden?

ich denke, dass die meisten shopbetreiber kleine mittelst?ndler sind, die sich einen rechtsanwalt nur im notfall leisten werden!

so jetzt geht es mir besser, dass musste ich einfach mal loswerden.

DER

EIFELHAI1

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typisch deutschland eben. ich meine rechtsfrei ist die eine sache, aber abmahnungen zu schreiben weil irgendjemand seine steuernummer vergessen hat oder ohgott! die formulierung zur warenr?ckgabe falsch geschrieben hat.

die armen anw?lte die es n?tig haben nach 5-6 jahren studium ihr geld damit zu verdienen. die arme konkurrenz die es n?tig hat abzumahnen. einer der gr??ten abmahner ist www.plakat24.de. eine werbeagentur hat denen kunden geschickt weil sie selbst die produkte nicht herstellte. als dank hat plakat24.de die dann abgemahnt weil in einem von 300 artikeln die mwst nicht ausgewiesen wurde.. eigentor geschossen.... naja auf jeden fall ver?ffentlichte die firma dann die abmahnung auf der seite und es kam aus allen ecken und enden der republik beileidsmails.. von wegen man w?re auch abgemahnt worden von denen. so wurde das ganze also kontraproduktiv.

ich denke jeder abmahner sollte angeprangert werden, wenn das vergehen nichtig ist und die abmahnung nur dem taschen f?llen der anw?lte dient.

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Hallo,

ich kann nur jedem von Euch empfehlen, falls Ihr Ware mit einer Inhaltsangabe (z.B. Farbe )verschickt, eine zus?tzliche Gewichts- Preisangabe zu machen.

z.B. Ihr verkauft 1l Wein f?r 5?, dann m?sste zus?tzlich eine Preisangabe in g (z.B. 100 g = 0,50?) gemacht werden.

Soll eine neue Masche der Abmahner sein!!!!

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  • 4 weeks later...

Liebe Leute

Ich will Euch ja keine Angst machen, aber:

Ein Kunde von mir, der Digitalkameras und Zubeh?r ?ber einen Onlinshop vertreibt, ist vom MM abgemahnt worden.

Begr?ndung war eben dieser fehlende Hinweis auf MwSt und Versandkosten.

Es begann mit einer Androhung, woraufhin wir sofort den Shop von Netz nahmen und den Hinweis an jeden Preis einbauten:

Preis incl. 16% MwSt zzgl. Versandkosten, wobei "Versandkosten" verlink war zu einer Seite mit der Auflistung der Versandkosten.

Nachdem sogenannten "Hamburger Urteil", was i. ?. vom MM erreicht wurde, dachten wir auf der sicheren Seite zu sein.

Nix da, ein paar Tage sp?ter kam die Abmahnung mit einer Androhung einer sechsstelligen Summe bei Nichtunterlassung. Anwaltskosten sind auf jeden Fall f?llig. Mein Kunde der in einem Einzellhandelsverband Mitglied ist, interessanter Weise ist der MM im selben Verband, hat sich mit den Verbandsanw?lten kurzgeschlossen. Diese raten die Shops sofort vom Netz zu nehmen bis nicht die Vorgaben eideutig erf?llt sind. Die sagen: Auch wenn Ihr m?glicherweise Recht habt und letztinstanzlich entschieden wird, dass der Link zu den Versandkosten reicht, seit ihr schon f?nfstellige Summen an Anwaltskosten los, die Ihr in den Wind schreiben k?nnt.

Nur wer analog der Auszeichnung des MM verweist, also:

"Preis incl. 16% MwSt zzgl. 5,- ? Versandkosten", k?nnt ihr einigerma?en sicher sein von Abmahnungen verschont zu bleiben. Nach Informationen der Verbandsanw?lte zieht der MM das auf jeden Fall bis zuletzt durch mit der Begr?ndung: Wir haben ja ein Urteil (Hamburg).

Die wollen sich mit Ihrem Kapital l?stige Konkurenz vom Leib schaffen und werden das leider auch erreichen, auch wenn sie letzinstanzlich m?glicher Weise verlieren werden.

Also ich kann nur jedem raten, der Produkte verkauft, die auch MM f?hrt, legt Hand an an Eure Shops und macht sie abmahnsicher.

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Preis incl. 16% MwSt zzgl. 5,- ? Versandkosten = bl?dsinn !

zuz?glich 5? Versandkosten ist reiner Betrug das hinzuschreiben. Je nach Versandart, ob Vorkasse oder Nachnahme variieren die Versandkosten au?erdem wird zus?tzlich nach Gewicht versand. Es gibt keine festen Versandkosten in Onlineshops.

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Ich habe mal bei MM eine Testbestellung gemacht, und meine, dass die auch falsche Angaben bez?glich der Versandkosten machen.

Ich habe 2 Artikel bestellt, mit ausgewiesenen 6,90 ? und 9,90 ? Versandkosten, ausgeweisen werden bei der Bestellung dann aber 13,44 ? Versandkosten.

Die Nachnahmegeb?hren werden ebenfalls nicht explizit ausgewiesen, sondern nur mit "Es fallen zus?tzlich die aktuell g?ltigen Nachnahmegeb?hren an." erw?hnt.

Zudem sagt ? 1 PAngV: Abs. 2: u.a. auch ganz eindeutig

"...und 2. ob zus?tzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Fallen zus?tzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren H?he anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten F?llen nicht m?glich ist, sind die n?heren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die H?he leicht errechnen kann."

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Originally posted by ? 1 PAngV: Abs. 2

Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten F?llen nicht m?glich ist, sind die n?heren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die H?he leicht errechnen kann."

Quoted post

Wenn man dies jetzt w?rtlich nimmt, w?rde der Eintrag so aussehen:

Beispiel:

Artikel xxx, 200g - 10 EURO

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten - 6 EURO pro 500g

Dann k?nnte/m?sste der Kunde selbst rechnen.

Zu diesem Zweck k?nnte man ja dann einen Taschenrechner ins Script einbauen :biggrin: :biggrin:

Ich habe mir aufgrund der derzeitigen Diskussionen dar?ber in den letzten Tagen eine Vielzahl von Shops angesehen. Bin mal gespannt, wann OTTO, Neckermann und Quelle abgemahnt werden ..... :biggrin:

Einige Shops haben das Problem so gel?st:

Preise inkl. gesetzl. MwSt.; zzgl. 11,90 (Ausland 29,90) max. Versandkosten pro Bestellung (Details).

Sie haben hier die maximalen Versandkosten angesetzt und den Versandkosteneintrag dann zus?tzlich verlinkt, um die Versandkosten im Detail darzustellen. Denn f?r eine PC-Maus 11,90 EURO Versandkosten w?re schon etwas heftig.

Aber sind wir doch mal ehrlich - so war und ist es doch immer in Deutschland. Da gibt es welche, die denken sich irgendwelche Gesetze und Vorschriften aus ohne zu wissen, ob dies in der Praxis in dieser Form ?berhaupt umzusetzen und machbar ist. Au?erdem sind diese "Vorschriften" zwar in der Regel eindeutig, andererseits werden sie von den verschiedenen Institutionen wie Gummiband behandelt und jeder zieht es sich so, wie er es gerade braucht.

Das ist dann die Zeit der b?swilligen Konkurrenten und dubiosen Abmahner.

Und auch wenn im Nachhinein diese Vorschriften z.B. durch Gerichtsentscheide den Gegebenheiten angepasst werden ..... bis dahin sollten und m?ssen wir uns leider daran halten ...... um eben keinen kostenintensiven ?rger zu bekommen.

Fazit: Wer hat gesagt das es leicht ist, selbst?ndiger Kaufmann zu sein und ein Gesch?ft oder Shop zu betreiben? :biggrin: :wink:

Hoch lebe die B?rokratie ....

Gru?

Uwe

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Originally posted by Steffen44@Oct 25 2005, 06:05 PM

Preis incl. 16% MwSt zzgl. 5,- ? Versandkosten = bl?dsinn !

zuz?glich 5? Versandkosten ist reiner Betrug das hinzuschreiben. Je nach Versandart, ob Vorkasse oder Nachnahme variieren die Versandkosten au?erdem wird zus?tzlich nach Gewicht versand. Es gibt keine festen Versandkosten in Onlineshops.

Quoted post

Dem muss ich wiedersprechen. Da die Versandmodule allesamt fehlerhaft sind habe ich f?r jedes Land feste Versandkosten egal wieviel und wie schwer etwas ist.

Im Ung?nstigsten Fall geht es vom Gewinn ab.

Allerdings halte ich den Preis der Versandkosten hinter jedem Produkt ebenfalls f?r irref?hrend da der Kunde der Ansicht sein kann das mit jedem weiteren Produkt das er erwirbt auch weitere Versandkosten erworben werden ;-) Ist ja eine g?ngige Masche der Ebayh?ndler.

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gut dann ist deine Versandkosten Politik sehr un?blich vom Gewinn sollte man es nicht abgehen lassen. Jedem Nutzer ist klar das wenn er etwas bestellt auch Versandkosten aufzubringen hat.

Die Auslegungen ala Ebay spielen keine Rolle, was einzig z?hlt sind die gesetzlichen Regelungen wenn man sich nicht daran h?lt kennt man ja die Konsequenzen.

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Ich h?tte folgende Fragen zu dem Thema:

1. Wer ist MM?

2. Reicht es, wenn "inkl. gesetzlicher MWST" steht, oder m?ssen die Prozente der MWST angegeben werden?

3. Es ist sehr schwierig, die Versandkosten direkt beim Artikel anzugeben, da sie je nach Artikelanzahl und Gewicht unterschiedlichist. Hat zu diesem Thema jemand Erfahrung und kann mir einen Tipp geben?

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1. Media Markt

2. Ich denke es geht auch ohne %.

Zus?tzlich sollte aber noch 'exkl. Versandkosten' beim Preis stehen.

V.3.0.4 hat das schon drin.

3. Mit dem Thema bin ich auch noch nicht durch, aber wie bereits von Steffen 44 geschrieben:

>Je nach Versandart, ob Vorkasse oder Nachnahme variieren die Versandkosten au?erdem wird zus?tzlich nach Gewicht versand. Es gibt keine festen Versandkosten in Onlineshops.

W?rde ich auch so sehen.

Da es bei Abmahnungen i.d.R. um falsche oder keine Aufkl?rung des Kunden geht,

w?rde ich so etwas in die Ecke 'verunsicherung des Kunden' stellen.

Was bringen die Versandkoste beim Preis, wenn man sp?ter einen anderen Versandkostenbetrag zahlen mu? ?

Wichtiger ist eigentlich die Lieferzeit beim Preis, weil der Kunde sonst davon ausgehen kann, da? der Artikel sofort zum Versand geht.

ps: Das war keine Rechtsberatung.

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Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten F?llen nicht m?glich ist, sind die n?heren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die H?he leicht errechnen kann."

Da jeder Shop eine Kategorie Liefer- und Versandkosten hat und wenn man diese auch nutzt ist es doch ein leichtes die Versandkosten zu ermitteln. Da sehe ich pers?nlich nichtmal die Notwendigkeit das bei jedem Produkt mit hinzuschreiben. Wenn das Impressum dort steht wieso sollte man dann den Link zu den Versandkosten nicht finden.

Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung !

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Hall?chen,

nun ja, Abmahnung hin oder her, es gilt das Gesetz der Verh?ltnism??igkeit. Und jeder Anwalt der mir bei der ersten Feststellung eine Abmahnung mit Kostennote zusendet, darf sich dann auf Post von der Anwaltskammer freuen.

Denn es gilt:

Wird eine Wettbewerbswidrige Handlung auf einer Webseite festgestellt, ist der Webseiteninhaber dar?ber mit Fristsetzung aber ohne Kostennote zu informieren.

Erst danach darf eine Kostennote ausgestellt werden sofern nicht seitens des Webseiteninhabers f?r Abhilfe gesorgt wurde.

Gru? Paul P?tz

(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern Erfahrungen aus dem Real Life)

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Meiner Meinung nach kann da jeder Rechtsanwalt einen entsprechend Auszug kostenlos aus seinen B?chern Kopieren.

Der Ansicht bin ich n?mlich auch das eine Abmahnung zu aller erst mit einem Hinweis/ einer Frist ohne jegliche Kosten statt findet.

Das Thema hatten wir vor kurzem mit einer bekannten p2p Seite, bzw mit dem Namen. (Ich bin einer der Entwickler).

Da hat ein bekannter Internet Anwalt aus M?nchen gemeint sich den Namen Rechtlich zu sichern, nur waren wir der Erfinder des Namens f?r das Programm, welches auch sogar Open Source ist. (sehr lange Geschiche)

Zuletzt stellte sich jedenfalls raus das sein Kompanion selbst Inhaber div. FTP Server war die Programme, Spiele, Musik, etc f?r 10?/ Datei Illegal zum Download bereit stellten.

Aso, das Namensrecht haben mittlerweile wir und nicht mehr der Anwalt.

Daher bin ich der Ansicht das erst mit Frist kostenlos Angezeigt werden muss bevor gemahnt wird.

Grunz

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Hallo Mitt?ter...

Seit gestern ist auch mir die Ehre zuteil geworden vom "MM" ?ber einen ber?hmten Anwalt aus "HH" wegen dem fehlenden Hinweis der MwSt und Versandkosten, abgemahnt zu werden. Ich war bis gerade eben bei einem Fachanwalt mit dem ich alle M?glichkeiten er?rtert habe. So wie es aussieht werde ich, um weitere horende Kosten f?r meine kleine Firma zu vermeiden, die Erkl?rung in angepasster Form unterschreiben m?ssen und dementsprechend zwischen 600 und 1500 EUR zahlen m?ssen.

Einzige Chance dieses noch abzuwenden ist es wohl, nachzuweisen, das es sich hierbei um eine Massenabmahnung handelt !!

Deswegen hier der Aufruf an alle Betroffenen: Meldet Euch bei mir, damit wir vieleicht dagegen angehen k?nnen !!

Weitere Frage an Alle: Hat schon jemand in dieser aktuellen Mahnwelle Erfahrungen mit "Nichtreagieren / Nichtbezahlen" bzw. "reagieren + bezahlen" gemacht ??

Laut Anwalt habe ich bis zum 8.11 Zeit, den "Beweiss" einer Massenabmahnung zu erbringen...

Lausi6

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