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Lizensierte Verpackung (neue Verpackungsverordnung)


Thore

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Hallo,

wir haben uns in den letzten Tagen massiv mit der neuen Verpackungsverordnung, die zum 1.1.09 eingeführt wird, befasst. So muss man laut dem neuen Gesetz die Umverpackung und die Auspolsterung wiegen und Buch darüber führen wieviel man an Verpackung an den Endverbraucher verschickt hat (nach kg). Leider haben wir bis jetzt keinen Hersteller bzw. Vertreiber für Umverpackungen gefunden, der seine Verpackungen vorab bei einem der 8 Entsorgern lizensieren (kein Resy) lässt, was uns beim Verschicken der Ware eine Menge Arbeit einsparen würde. Wie sieht es bei Euch aus, werden Ihr ab dem 1.1 die Versandkosten erhöhen müssen und habt Ihr eventuell einen Hersteller, der seine Verpackungen vorlizensieren lässt? Danke im Voraus.

Gruß Mario

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unser verpackungsshop www.xtcommerce-verpackung.de wird in kürze auch um bereits lizensierte verpackungen erweitert.

Das ist sicher eine schöne Sache. Lohnt sich vermutlich vor allem für die eher kleinen Shops. Ich denke mal, dass bei mehr als 1000 kg Kartons eine "eigene" Lizensierung günstiger käme, oder?

das hatte zumindest die tel. Auskunft vom Dualen System so erklärt.

ja, am Telefon ist das auch weinfach gesagt ... (oder eventuell auch falsch verstanden).

Schau doch mal in den Gesetzestext. Da wirst Du erkennen können, dass Du nur die Menge nachweise musst. Wie Du das belastbar tust, bleibt Dir überlassen. Aber für jedes Paket die verpackung einzeln zu wiegen, scheint mir nicht ganz der richtige Ansatz...

Ben

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  • 1 month later...

Hi zusammen,

auch für mich ist dieses Thema sehr interessant, da ich zwar grundsätzlich Verpackung benutzen muss um meine Kunden beliefern zu können, doch sich die Mengen in Grenzen halten und ich verunsichert bin, was für zusätzliche Kosten ab dem 01.01.09 auf mich zu kommen.

Dazu habe ich folgendes gefunden:

http://www.packen24.de/vo.php?osCsid=9qq17cv34ga50pr1gucj4a2qn6

(§ 6 (1) der Verpackungsverordnung):„Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen.“

Und in § 10 (1): „Wer Verkaufsverpackungen nach § 6 in Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für sämtliche von ihm mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen … eine Vollständigkeitserklärung … abzugeben und nach Absatz 5 zu hinterlegen.“

Bitte um Eure Meinungen, wie man sich nun als "kleiner" Shop verhalten sollte.

Danke und Grüße

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naja wir haben uns dazu entschlossen bei einem "kleineren" Anbieter unsere Pakete lizensieren zu lassen. Sind im Endeffekt gut 2-3 Cent bei uns pro Paket die wir an mehr Kosten haben. So teuer ist das alles zum Glück nicht.

Hi AzgP,

wäre es möglich, dass Du darüber einwenig näher berichten würdest, wie so etwas mit der Lizensierung funktioniert? Sicher gibt es noch viele Andere Forennutzer, denen Deine Antwort eine große Hilfe sein könnte.

Wenn Du darüber nicht öffentlich berichten kannst oder möchtest, würde ich mich persönlich freuen, wenn Du mir vielleicht in einer PM den Anbieter nennen könntest, bei dem Du Deine Pakete lizensieren lassen hast.

Vielen Dank und weihnachtliche Grüße

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Hallo,

betrifft sowas auch die firmen die, die ware so weiterschicken wie sie vom Händler kam?

muss man vielleicht eine erklärung abgeben ? vielleicht in der richtung wie: hersteller verpackt seine ware in kartons schickt diese mir zu und ich schicke diese original so weiter an den kunden, ohne selbst die ware zu ummanteln etc.???

gruß

christian

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Hallo,

betrifft sowas auch die firmen die, die ware so weiterschicken wie sie vom Händler kam? gruß christian

Hi,

also ich verstehe es so:

Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen.

Grüße

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Hi,

Zitat von Impact-Tools viewpost.gif

Hallo,

betrifft sowas auch die firmen die, die ware so weiterschicken wie sie vom Händler kam? gruß christian

also ich verstehe es so:

Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen.

Grüße

Hallo zusammen,

also ganz so einfach ist es nicht, unsere Entsorger-Lobby ist einfallsreich und in Arbeitsgruppen der Länder wurde wie folgt entschieden:

1.) Kartonagen im B2B Verkehr sind Transportverpackungen

2.) Kartonagen die vom Händer zum Verbraucher versendet werden sind (jetzt kommts) Verkaufsverpackungen, somit ist der Erstbefüller der Versender. Noch besser ist, Zeitungen die als Füllmaterial verwendet werden, müssen ebenfalls lizenziert werden :) und um die ganze Sache noch Wasserdicht zu machen, entfällt die Pflicht der Kennzeichnung d.h. es wird der Mehrfachlizenzierung ein und der selben Verpackung Tür und Tor geöffnent, schließlich muß der Versender den Nachweis erbringen dass die Verpackung lizenziert ist - besten Dank Herr Gabriel :D

Es wird also kein Weg daran vorbeiführen sich registrieren zulassen. Ich habe Angebote mehrerer Entsorger geprüft und als günstigsten die Landbell AG herausgefunden.

Die Dokumentation der angefallenen Verkaufsverpackung bilde ich vorerst in Excel ab, eine kleine Formel und das Excel-Sheet berechnet aus Länge, Breite und Höhe sowie Einwellig und Zweiwellig das Gewicht, ebenso beim Füllmaterial über das Volumen.

Man kann das natürlich auch über den Daumen machen, wenn man jedoch mal die Angaben nachweisen muß sollten auch Angaben vorhanden sein.

Letztendlich ist eine Lizenzierung zu empfehlen, schon allein um nicht wieder ein Abmahntor zu öffnen und nicht zu unterschätzen sind die möglichen Strafen seitens des Gesetzgebers bis 50.000 Euro - wenn schon denn schon :(

Gruß

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Hallo,

ich möchte hier mal neutral das D S D (grüner . ) empfehlen, die Preise waren ziemlich ok und man kann die Kosten für die Beteiligung direkt online errechnen (dazu muss man sich kostenfrei registrieren).

Und wenn ihr als Shopbetreiber auch mal lesen würdet, wen und wie die Aufzeichnungspflicht für die Verpackungen betrifft....

hier mal die Regelungen zur Vollständigkeitserklärung (VE) :

Die Regelung zur VE richtet sich nach den Mengen. Die testierte VE (z.B. von einem Notar) ist jährlich abzugeben bei folgenden Jahresmengen:

Glas

> 80.000 kg/Jahr oder

PPK

> 50.000 kg/Jahr oder

Sonstige*

> 30.000 kg/Jahr

(*Aluminium, Kunststoff, Verbunde, Weißblech)

Sobald eine dieser Mengengrenzen überschritten wird, ist eine VE für alle Verpackungsmaterialien abzugeben. Liegen die Jahresmengen unterhalb der Mengen, so ist die VE lediglich auf Verlangen abzugeben.

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Prima, da haben unsere Gesetzeszusammenzimmerer ja wieder ein Ding erschaffen, das mir die Lust am Handel fast entgültig raubt.

Es ist wirklich jedem geraten, nicht auf die spekulativen Aussagen in diesem Forum zu hören, sondern sich die 18 Seiten solange durchzulesen bis sie begriffen sind.

Also erstmal steht auf der Lesefassung als Termin für das vollständige Inkrafttreten 01. April 2009.

Nach dieser Verordnung zählt mein Betrieb mit 12 Angestellten als privater Endverbraucher, da meine Abfallbehälter je Stoffgruppe nicht größer als 1100 Liter sind und turnusmäßig gelehrt werden.

§10 Vollständigkeitsverordnung liest sich für mich so, als das grundsätzlich jeder der Verpackungen in Umlauf bringt die Vollständigkeitserklärung erstellen und beim Steuerberater hinterlegen muß, jedoch entfällt bei Unterschreiten dieser oben aufgeführten Mengen, das automatische Abgeben bei der zuständigen IHK mitsamt der vom Steuerberater erstellten Prüfbescheinigung.

Und dann habe ich jede Menge gute Ratschläge über google gefunden, fast immer in Verbindung mit der Werbung für einen Entsorger, wo dann erzählt wird, das ab 1. Januar 2009 in jeder Verpackung ein Hinweis zur Entsorgung sein muß und das auch im Shop ein solcher Hinweis sein muß.

Rechtliche Grundlagen dazu habe ich nicht gefunden, denn in der Verpackungsverordnung steht dazu nichts.

Das Risiko einer Abmahnung werde ich behalten, denn nicht einmal mein Rechtsanwalt und mein Steuerberater können mir, ohne sich mit der Sache zu beschäftigen, konkret meine Fragen beantworten (und beschäftigen bedeutet Rechnung schreiben). Wichtig für mich ist die Übergangsregelung :

§ 16 Übergangsvorschriften

(1) Verpackungen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung für eine Ware verwendet

wurden, dürfen abweichend von den §§ 13 und 14 in Verkehr gebracht werden.

Und den geistigen Zustand der Gesetzeszimmerer bewerte ich nach Anhang V Verpackungsverordnung -VerpackV:

Gegenstände, die nicht als Verpackung gelten:

-Rührgerät

-Einwegbestecke

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Hallo,

die Gefahr einer Abmahnung verringert sich durch die neue Verpackungsverordnung vieler Meinungen nach (meiner persönlichen Meinung nach auch).

Es ist durch die Aufhebung der Kennzeichnungspflicht praktisch nicht möglich zu sehen, ob die Verpackung lizenziert ist (da ja kein Aufdruck vorhanden sein muss).

Ein Anwalt müsste nun also viele Bestellungen bei einem Anbieter machen, die Verpackungen wiegen und dann mit der Vollständigkeitserklärung vergleichen..... also praktischer Käse :cool:

Hinweise zur Registrierung müssen in einem Onlineshop nicht angegeben werden, ich gehe sogar soweit und meine daß die bewusste Angabe dann ein Grund für eine Abmahnung wäre. Das könnte ja mal wieder einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern darstellen, die keine Angabe machen....

Wie schon so oft geschrieben wurde, muss sich jeder die Verordnungen selbst durchlesen und nach seinen Bedürfnissen handeln.

Ja, sowas kann trotz Foren und toller Ratschläge manchmal noch notwendig sein.

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... das mir die Lust am Handel fast entgültig raubt.

Ich kann mitfühlen ... ich habe auch schon keine Lust mehr, alleine schon aus dem Grund, da mein Shop nur ein "Nebenbei-Handel" ist.

Es ist wirklich jedem geraten, nicht auf die spekulativen Aussagen in diesem Forum zu hören, sondern sich die 18 Seiten solange durchzulesen bis sie begriffen sind.

Wo bekomme ich die Verordnung in elektronischer Form zum Download?

Also erstmal steht auf der Lesefassung als Termin für das vollständige Inkrafttreten 01. April 2009.

Wäre ja prima, dann hätte man als Händler noch einwenig Zeit, die Entwicklung am Markt einwenig zu beobachten. Darf ich denn dann bis zum 1. April noch mit meiner bissherigen Verpackung weiter machen?

Vielen Dank Euch und einen guten Start ins neue Shop-Jahr 2009

back@me

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Tach zusammen,

da mir diese Verpackungsverordnung mächtig Kopfschmerzen bereitet und ich denke, dass es vielen von Euch auch so geht, hier mal ein Link zur IHK. Dort werden viele Fragen beantwortet, Gerüchte aus der Welt geschafft und man widmet sich dort dem aktuellen Thema mit voller Hingabe ;-):

http://www.ihk-ve-register.de/inhalt/fragen_antworten/1_Allgemeines/index.jsp

Ich hoffe, ich konnte damit einwenig behilflich sein.

Grüße

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So, ich noch mal!

Meine Kopfschmerzen bzgl. der Lizensierung haben sich einwenig gelegt, da ich nun herausfinden durfte, dass es doch tatsächlich auch Anbieter gibt, die speziell für Kleinversender Lizenzmodelle zu einer geringen Pauschale pro Jahr anbieten. Da ich grundsätzlich nur kleine Kartonagen benutze und pro Jahr nur auf ca. 50 kg komme, bin ich z.B. mit dem Lizenzmodell von Landbell.de ziemlich bestraft, da die eine Lizenz erst ab 400kg anbieten!!!

Die Friedrich Bähr GmbH & Co. KG z.B. bietet für Kleinversender Lizenzmodelle bereits ab € 20,-- pro Jahr an.

Wer von Euch kennt denn noch andere Anbieter, die für Kleinversender ein Lizenzmodelle anbieten?

Ich würde mich über rege Beteiligung sehr freuen.

Danke

back@me

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dein Anbieter ist sicherlich unschlagbar günstig

Meinst Du, es gibt nicht noch andere, die so günstig oder vielleicht sogar noch günstiger sind?

... und das ist der aller erste Anbieter, den ich gefunden habe, der so kleine Mengen Lizensiert. Dann hatte ich nach einem Haken an der ganzen Sache bei Bähr gesucht und gedacht, dass man wahrscheinlich als Bähr-Lizenznehmer auch gleich verpflichtet ist die Kartonage bei denen abzunehmen, doch das hat sich seit eben auch geklärt, denn man schreibt auf deren Seite folgendes:

13. Muss ich zwingend Kartons bei der Firma Bähr kaufen, wenn ich einen Vertrag abschließe?

Nein. Der Erwerb einer Lizenz ist nicht mit dem Kauf unserer Produkte verbunden. Wir würden uns natürlich freuen, wenn wir Sie von unseren Produkten überzeugen könnten.

und das ist auch sehr interessant:

16. Gibt es versteckte Kosten?

Es gibt keinerlei Kosten zu den online kalkulierten Werten. Die Werte, die Sie für bestimmte Stoffgruppen errechnet haben, sind über die gesamte Vertragslaufzeit (1 Jahr) gültig und werden auch so abgerechnet. Abgerechnet wird die von Ihnen an uns übermittelte Menge der tatsächlich in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen für das abgeschlossene Jahr. Es erfolgt eine Nachberechnung wenn Sie mehr Menge in Umlauf gebracht haben als Sie vorab angegeben haben oder eine Gutschrift, wenn Sie weniger versendet haben als bei Jahresbeginn vertraglich vereinbart wurde (Das Mindestentgelt pro Jahr beträgt € 20,-- ).

Hier mal der Link zu deren FAQ:

http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/shop/front/shop_main.cgi?func=htmlserv&tmpl=shop_text_win.html&content=my_Verpackungsverordnung_faq&wkid=328706320067806#13

Cool oder :P !

Das Landbell einen zweijahres Vertrag anbietet hatte ich erst später gesehen ... aber trotzdem wären die 75,00 Euro (zzgl. MwSt.) noch um einiges über meiner benötigten Menge und eingeplantem Budged.

Wer kennt denn noch weitere Lizensgeber für Kleinversender.

Bitte schreibt doch auch Eure Erfahrungen hier in diesen Beitrag, da das Thema ja scheinbar JEDEN angeht und sicher auch einige darunter sind, die z.B. unter 150kg Verpackung pro Jahr liegen.

danke

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Hallo,

wir sind auch unter 150kg je Material und sind beim DSD/Grüner Punkt, ebenso günstiger als man meinen könnte, Mindest. im Jahr sind da denke ich 36 EUR.

Hi,

wo finde ich denn die Preise beim DSD/Grüner Punkt (http://online.gruener-punkt.de)?

Oder muss ich mich auch -wie bei Landbell- erst registrieren um Einsicht in deren Preisstruktur zu bekommen?

Danke für den Tipp

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