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Abmahnung wegen Pflichtfelder


Sidi61

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Hallo zusammen,

die Pflichtfelder Telefon und Geburtsdatum bei der Kundenregistrierung haben mir von anfang an nicht gefallen, deshalb habe ich dies auch aus der Gastbestellung entfernt. Heute weist mich ein gewerblicher Kunde darauf hin, das die zwingende Anforderung von Telefon und Geburtsdatum bei der Kundenregistrierung abmahnfähig wäre :( ist das wirklich so???

Gruß

Sidi61

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Hallo zusammen,

die Pflichtfelder Telefon und Geburtsdatum bei der Kundenregistrierung haben mir von anfang an nicht gefallen, deshalb habe ich dies auch aus der Gastbestellung entfernt. Heute weist mich ein gewerblicher Kunde darauf hin, das die zwingende Anforderung von Telefon und Geburtsdatum bei der Kundenregistrierung abmahnfähig wäre :( ist das wirklich so???

Gruß

Sidi61

wundern würde es micht nicht :) gehört habe ich das allerdings noch nicht, z.B. zur Bonitätsprüfung bei Versand auf Rechnung ist ein Geb. Datum immer recht gut ;)

Von daher kann ich mir das nicht so recht vorstellen. Allerdings nur meine persönliche Meinung.

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Hallo zusammen,

die Pflichtfelder Telefon und Geburtsdatum bei der Kundenregistrierung haben mir von anfang an nicht gefallen, deshalb habe ich dies auch aus der Gastbestellung entfernt. Heute weist mich ein gewerblicher Kunde darauf hin, das die zwingende Anforderung von Telefon und Geburtsdatum bei der Kundenregistrierung abmahnfähig wäre :( ist das wirklich so???

Gruß

Sidi61

Hi,

hatte das mal mit einem Juristen diskutiert. Er meinte dies sei nicht abmahnbar aber es könnte unter Umständen ein Bußgeld (bis 25.000 Euro) verhängt werden. Sofern sich ein Kunde beschwert. Es gilt laut BDSG §3a die "Datensparsamkeit", das bedeutet dass nur die Daten die für den jeweiligen Geschäftsvorfall zwingend notwendig sind gespeichert werden dürfen.

Die Telefonnummer ist für Rückfragen bei Unstimmigkeiten, Lieferengpässen etc. begründbar. Die generelle Abfrage des Geburtsdatums ist sehr grenzwertig. Bei Lieferung von hochpreisigen Gütern auf Rechnung mag das noch i.O. sein, allerdings nur mit dem Hinweis dass damit eine Schufaabfrage oder ähnl. erfolgt. Aber bei Lieferung auf Vorkasse, Kreditkarte etc. ist das Geburtsdatum unnötig und dessen Abfrage als Pflichtfeld somit ein (eindeutiger) Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Bei Gastbestellungen ist es eigentlich lt. BDSG auch erforderlich alle Daten die nicht für den weiteren Geschäftsbetrieb, z,Bsp. die Buchhaltungsdaten, nach Abschluss der Bestellung zu löschen.

mfg

Thomas

(Keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung)

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Eine Bonitätsprüfung setzt die Weitergabe der Daten voraus und somit die Zustimmung des Kunden.

korrekt :-)

aus dem grund gehört sowas ja dann auch in die Datschutzerklärung :)

Dieser Stimmt der Kunde zu, oder eben nicht :-)

Nur dann kann er kein Konto erstellen und auch nichts bestellen ;)

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung

v.g. micha

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Aber bei Lieferung auf Vorkasse, Kreditkarte etc. ist das Geburtsdatum unnötig und dessen Abfrage als Pflichtfeld somit ein (eindeutiger) Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Es sei denn, man verkauft "FSK18"-Artikel, wozu im weiteren Sinne auch Spirituosen und Tabakwaren gehören. Hier macht eine Abfrage des Geburtsdatums Sinn und kann mit dieser Begründung IMHO auch verpflichtend sein. Fehlt in diesem Fall diese Abfrage, kann meiner Meinung nach auch das abgemahnt oder gar angeklagt werden.

Verkauft man übrigens Spirituosen u.ä. und will sich von Trusted Shops zertifizeren lassen, verlangt TS explizit eine Altersprüfung per AVS (Auskunftei, Postident), was wiederum die Weitergabe der Daten oder die Preisgabe des Geburtsdatums erfordert.

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Es sei denn, man verkauft "FSK18"-Artikel, wozu im weiteren Sinne auch Spirituosen und Tabakwaren gehören. Hier macht eine Abfrage des Geburtsdatums Sinn und kann mit dieser Begründung IMHO auch verpflichtend sein. Fehlt in diesem Fall diese Abfrage, kann meiner Meinung nach auch das abgemahnt oder gar angeklagt werden.

Richtig, dann ist die Altersverifikation notwendig und somit die Datenabfrage nach BDSG auch zulässig.

Bei Verkauf von Alkohol an Minderjährige kann das zuständige Ordnungsamt Bußgelder verhängen.

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  • 2 weeks later...

In einem der letzten drei Newsletter von TrustedShops stand ein ganz interessanter Artikel darüber, wann die Daten gefordert werden können auf freiwilliger Basis und ab wann der Händler diese als Pflichtangabe bei der Kundenregistrierung nehmen kann.

Man müsste mal auf deren Seite suchen, ich kanns leider gerade nicht finden.

Gruss Fry

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  • 1 month later...

Hallo,

man könnte es damit begründen, dass man feststellen möchte, ob der Kunde im geschäftsfähigen Alter ist.

Ich denke schon, dass diese Abfrage gerechtfertigt ist, weil der Händler zum Einen eine gewisse Verantwortung trägt und weil er zum Anderen sicher berechtigt ist, zu prüfen ob sein Vertragspartner schon geschäftsfähig ist. Ob die Abfrage des Geburtsdatums für diese Überprüfung ein geeignetes Mittes ist, steht ja nur dann zur Debatte, wenn man den Jugendschutz beachten muss.

Ich denke in der Anonymität des Internet hat ein Händler, da er seinen kunden nicht von Angesicht zu Angesicht sieht auf jeden Fall dieses Recht.

Außerdem ist es im Versandhandel per Versandhauskatalog schon viele Jahre gang und gäbe nach dem Geburtsdatum zu fragen. Mir ist nicht bekannt, dass sich das die letzten Jahre geändert hätte. Und von Abmahnungen oder Strafen gegen die großen Versandhäuser habe ich auch noch nie gehört.

Gruß Ralf

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