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xt:Commerce Community Forum

Ende der Download-Shops am 1.1.15?


texty

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Hallo zusammen!

Eine wichtige Anfrage an alle, die Downloads verkaufen!

Soeben habe ich von meiner Steuerberaterin erfahren, dass für elektronische Dienstleistungen – sprich: Downloads – ab dem 1.1.15 die MwSt. nicht mehr im Land des Shops, sondern im Land des Kunden zu bezahlen ist. Das bedeutet, dass man sich in jedem Land, aus dem ein Kunde privat bei einem kauft, die jeweilige MwSt. abführen muss. Man müsste sich dann im Grunde in jedem EU-Land beim Finanzamt registrieren und dort Steuererklärungen abgeben. Um das zu vermeiden, wird die MOSS, in Deutschland KEA („kleine einzige Anlaufstelle“) eingerichtet, bei der man sich ab dem 1.10. registrieren kann, und die das dann für einen übernimmt. Mann muss dann dort seine Umsätze angeben, mit erheblichem Mehraufwand. (LINK)

Das wäre evtl. noch zu ertragen, trotz sicher erheblichem Mehraufwand, wenn man alles darüber abrechnen muss. Doch das ist leider nicht alles.

Ab dem 1.1.15 muss für jeden Auslandskunden die für ihn dort gültige MwSt. ausgewiesen und berechnet werden. Er muss vor dem Kauf den für ihn gültigen Bruttopreis angezeigt bekommen. Rechnungen müssen den Anforderungen des jeweiligen Mitgliedslandes genügen.

Das bedeutet, dass der Shop je mach Herkunft des Kunden andere Preise anzeigen und andere Rechnungen generieren muss. (Wie das funktionieren soll, wenn ein Italiener von England aus den Shop besucht, wage ich gar nicht auszudenken – der sieht erst die englischen Preise, muss aber, bevor er kauft, die Italienischen Bruttopreise zur Kaufentscheidung vorgelegt bekommen.)

Hat sich jemand schon damit beschäftigt?

Sieht da jemand eine Chance, weiterhin Downloads anzubieten?

Links dazu:

Leitfaden zur KEA

Was das Finanzamt dazu sagt

Rechnungswesen-Portal

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  • 2 months later...

Da haben die Herrschaften mal wieder nicht nachgedacht, was das für einen technischen Aufwand bedeutet!

Ich sitze gerade an diesem Problem und würde gerne EINEN Bruttopreis für ALLE Länder anzeigen und aus dem Bruttopreis den Nettopreis errechnen lassen, d.h. wenn mein Download pauschal 10,- Euro brutto kostet, sind das entweder 9,48 Euro netto (bei FR) oder 8,- Euro netto (bei DK). Dadurch schwankt zwar der Nettopreis und mein jeweiliger Gewinn, aber es wäre eine Vereinfachung der Preisdarstellung.

Mal schauen, wie sich das lösen lässt...

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hallo,

was wir uns wünschen oder wollen, ist dem Gesetzgeber erstmal egal.

In der Version 4.2 ist die Besteuerung drin, habs getestet, funktioniert.

Gint leider keine Möglichkeit, das an- oder abzuschalten, sondern man muss im Prinzip am Stichtag ein kleines Skript über die DB jagen, um bei digitalen Produkten die richtige Berechnung zu aktivieren ...

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Hi,

lt. XTC-support kann der Veyton das schon lange, ich habe die Funktion leider noch nicht gefunden. Ich habe diese Frage vor unserem Kauf im August schon gestellt und sie wurde mit einem "klaro, können wir schon lange" beantwortet. Das WIE konnte mir aber noch keiner beantworten.

Ach ja, unsere Buchhaltung kann das auch noch nicht - wir haben ja erst Dezember - anscheinend hoffen alle, dass die Frist zur Umsetzung verlängert wird, wie bei der SEPA-Umstellung.

Wir haben aber eine andere Lösung gefunden.

Unseren XTC verwenden wir ab 01.01.2015 nur noch für Businesskunden und leiten die Privatkunden auf einen anderen Shop, der für uns das ganze Handling übernimmt. Das kostet uns zwar etwas mehr Geld, der Aufwand alles selbst zu machen würde uns teurer kommen.

Cloe

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Um die digitalen Artikel die neue Besteuerung zuzuweisen muss man für jeden Artikel unter "Artikel bearbeiten" die "Steuerklassse" auf "Digital products" setzen. Die Berechnung des Bruttopreises ist dann abhängig vom "Land" der Rechnungsadresse des eingeloggten Kunden.

Das ist ja schön und gut... reicht aber nicht!

Der Kunde muss den Endpreis des Produkts inklusive entsprechender Umsatzsteuer schon vor der Bestellung in der Produktansicht angezeigt bekommen. Das gilt übrigens nicht nur im Shop, sondern beispielsweise auch bei Werbebannern oder Prospekten. Um dabei "rechtssicher" zu sein, müsste man eigentlich 7 Preisangaben pro Produkt (pro möglichem Steuersatz eine Angabe) darstellen.

Im Shop bekommt der Kunde erst den richtigen Bruttopreis angezeigt, wenn er sich mit einer Rechnugsadresse registriert hat. Vorher ist keine rechtssichere Angabe möglich.

Deswegen meine Idee:

Der Bruttopreis ist fix und in der Bestellung und Rechnung wird der Nettopreis aus dem Bruttopreis entsprechend gültigen Steuersatz errechnet und dargestellt. Dafür müsste ich wohl Änderungen im Quellcode vornehmen.

Ich werde berichten...

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ist im Prinzip ein guter Ansatz, deine Idee.

Also alle Kunden kriegen den gleichen Bruttopreis angezeigt, egal welche Besteuerung gilt ( der aber letzendlich aus dem deutschen Steuersatz resultiert ), also steht erst mal da:" inkl. 19% MwSt )". Jetzt logg ich mich als z.B. Pole ein und habe dann 20% MwSt auf das Produkt, der VK soll/muss aber der gleiche bleiben ...

gasz trivial ist das nicht ... im Preisbereich den Core zu ändern ist schon tricky !

Erschwerend kommt dazu, dass ich ja ein Händler mit gültiger Umsatzsteuer-ID sein könnte, dann gilt der "Sche.." eh nicht

Gibt ein paar nette Szenarien zum Durchtesten ... man hat ja sonst nix zu tun :-)

Grüsse

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Wie sieht es denn jetzt aus? Kann der Shop es, oder nicht?

Es müsste doch so sein: der Shop erkennt, woher ein user stammt, und zeigt die entsprechenden Preise an. Oder: der user sieht erst einmal nur die Nettopreise mit dem Hinweis "plus Tax". Ein Pulldown gibt die Möglichkeit, das eigene Land anzugeben. Dann sieht man auch die MwSt.

Bevor man etwas in den Warenkorb tun kann, muss man das Pulldown verwenden.

Wäre zwar blöd, aber rechtssicher, weil niemand etwas kaufen kann, ohne vorher den richtigen Preis zu sehen.

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Tja, kann der Shop es oder nicht...?

Nach meinem Verständnis der aktuellen Rechtslage denke ich:

KEIN SHOP kann das!!!

Die Angabe des Nettopreises ist nicht rechtens. Der Kunde muss den Bruttopreis angezeigt bekommen.

Man könnte zwar das eventuelle Herkunftsland automatisch erfassen (es sein denn der Kunde kommt über Proxies), das würde aber nur bedingt weiterhelfen. Denn entscheidend ist das Land der Rechnungsadresse(!).

Wenn ich als Deutscher von Dänemark aus einen Download in Frankreich kaufe, muss dafür der deutsche MwSt-Satz angewendet werden.

Wer den Nettopreis als Basis nimmt, kommt wohl um die Angabe aller möglichen Bruttopreise nicht herum.

Meine Idee geht aber von einem fixen Bruttopreis aus, d.h. der Nettopreis und mein Gewinn variiert. Der Kunde bekommt nur einen Preis angezeigt und ich muss mir im Vorfeld keine Gedanken um seine Herkunft machen.

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In dem Zusammenhang wäre es auch interessant, zu wissen, wie denn künftig die Rechnungen aussehen müssen und wie man die dann automatisch generiert.

Es könnte ja beispielsweise sein, dass es da so verrückte Anforderungen gibt wie das Verwenden der Landessprache.

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Eine Lösungsmöglichkeit könnte das Vorschalten einer Abfrage vor den Shop sein:

Wenn ein Besucher in den Shop kommt wird geprüft ob ein Cookie mit seinem Rechnungsland (mehr ist ja erstmal nicht erforderlich) gesetzt ist. Wenn nein: Popup mit Auswahl des Lieferlandes.

Danach kann man die korrekten Preise anzeigen.

Das müsste zwar immer noch über ein Plugin - oder direkt von xt:C gemacht werden, wäre aber eine gesetzeskonforme und schnell zu implementierende Lösung.

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  • 4 weeks later...

Zu Weihnachten der nächste Hammer!

Nicht nur, dass man Downloads da versteuern muss, wo sie gekauft werden, und nicht mehr im eigenen Land - die Steuerbehörde verlangt, dass man den Leistungsort nachweisen muss. Wir müssen nachweisen können, dass der Kunde wirklich da die Leistung empfängt, wo er zu sein vorgibt. Dazu wurden Regeln aufgestellt: von den folgenden 6 Möglichkeiten muss man 3 nachweisen können, die sich nicht widersprechen. Anderenfalls hat man eine unkorrekte Buchführung.

1) Die Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers

2) Die IP-Adresse des vom Leistungsempfänger verwendeten Geräts oder jedes Verfahren der Geolokalisierung

3) Bankangaben, wie der Ort, an dem das bei der unbaren Zahlung der Gegenleistung verwendete Bankkonto geführt wird, oder die der Bank vorliegende Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers

4) Der Mobilfunk-Ländercode (MCC) der internationalen Mobilfunk-Teilnehmerkennung (IMSI), der auf dem Dienstleistungsempfänger verwendeten SIM-Karte (Teilnehmer-Identifikationsmodul / Subsriber Identify Module) gespeichert ist

5) Der Ort des Festnetzanschlusses des Dienstleistungsempfängers, über den die Dienstleistung erbracht wird

6) Sonstige für die Leistungserbringung wirtschaftlich wichtige Informationen

Das sind Dinge, die bei einem Telefon- oder Radiovertrag natürlich erfasst werden. Doch bei einem einfachen Downloadverkauf natürlich nicht.

Wie sieht es aus?

Punkt 1 haben wir natürlich immer.

Punkt 2 könnte erfasst werden. Eine automatische Geo-Lokalisierung könnte mit der Rechnungsadresse verglichen werden.

Punkt 3 könnte man prüfen. PayPal, iPayment, Skrill und wie die üblichen Zahlungsweisen alle heißen dürften diese Informationen allerdings kaum zum automatischen Abgleich zur Verfügung stellen.

Damit ein Download-Shop automatisch laufen kann, müssten die Punkte 1-3 automatisch erfasst und vor Erstellung der Rechnung miteinander verglichen werden. Die Punkte 4-6 sind für uns wohl kaum erfassbar.

Zum Tragen kommt das Ganze beispielsweise, wenn bei einer Betriebsprüfung gefragt wird, warum man einen Einkauf in Luxemburg versteuert hat und nicht in Deutschland. Dann ist der Beweis nach dem Gesetz fällig. Kann man ihn nicht beischaffen, gilt die Buchführung als unvollständig, und es gibt den Verdacht, dass man Steuern hinterziehen wollte. Dann wird es lustig…

So haben die Finanzbehörden uns wohl ein Ei ins Nest gelegt, das kaum auszubrüten ist.

Oder hat da jemand eine Idee?

Den entsprechenden Ausschnitt aus dem Gesetzestext vom 23.12.14 hänge ich an.

Bundessteuerblatt 2014 v 23.12.14a.pdf

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super toll !

Wir lagern unseren Privatkundenshop zum 01.01.2015 nach USA aus.

Unser Dienstleister kümmert sich um die Versteuerung etc. und nimmt dafür Gebühren... das ist aber immer noch besser als unseren kleinen Softwareshop total zu schließen oder diese irren Auflagen zu erfüllen.

PS: die spinnen die Römer !

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zu 2: das mit der IP-Adresse ist doch Blödsinn: ich kann mich als Niederländer ja gerade in Österreich aufhalten und von dort aus mir einen Download kaufen

zu 5: das könnte man über die Telefonnummer als Pflichtfeld mit Überprüfung der Länder-Vorwahl lösen

zu 6: "Sonstige wirtschaftlich wichtige Informationen" sollten doch zu beschaffen sein ?

Völlig bescheuert das Ganze, aber wir lassen ja alles mit uns machen ....

Grüsse

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...und der Datenschutz hat zu allen Punkten sein ok gegeben? Würde mich ja wundern, vor allem, was es für zusätzliche Abfragen an den Kunden geben müßte.

Und was ist, wenn der Kunde mal keine Angabe machen möchte (ok, hier bekäme er nichts oder nur woanders) oder sich nur in der Telefonnummer vertippt? Oder Handynummer (die schnell gewechselt werden können)? Müßen wir Händler das dann auch lückenlos beweisen können (am besten über 10 Jahre)? ;)

Vielleicht doch wieder alles auf CD/DVD brennen und zuschicken? ;)

Ja, die lieben Gesetzesentwickler sollten sich mal ein Jahr hinsetzen und per Onlineshop verkaufen. Dann sehe die Welt vielleicht etwas anders aus. Vielleicht überlegen wir uns dann ein paar unlogische Gesetze.

Ist der Steuermißbrauch denn soo hoch?

Egal, allen einen guten Rutsch - vielleicht werden die Jahre danach ja besser... :)

Nils

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In meinem Shop wurden erst einmal alle Downloads stillgelegt.

Ich werde sie wieder frei schalten, sobald der Shop unterscheiden kann. Wer als EU-Privatkunde außerhalb Deutschlands kaufen will, bekommt erst einmal nur noch DVDs.

Ich hoffe, dass sich da Lösungen ergeben werden, die das Finanzamt mitträgt. So kann es ja kaum bleiben.

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